2887/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Informationen zu Biomasseanlagen die in den Jahren 2017- 2019 ans Ende der Vertragsdauer mit der Ökostromabwicklungsstelle gelangt sind beziehungsweise gelangen werden

Bereits seit dem Jahr 2017 enden die die 13- jährigen Förderverträge bestehender Biomasseanlagen. Dieses Auslaufen ist im Jahr 2018 weitergegangen und findet im Jahr 2019 einen vorläufigen Höhepunkt. Obwohl es sich hier um Fördergelder, die alle Stromkundinnen und Stromkunden aufbringen müssen handelt, bleibt der Öffentlichkeit verborgen, welche Anlagen mit diesen Fördergeldern subventioniert werden. Auch in der Debatte um eine allfällige Nachfolgeregelung für Biomasseanlagen konnte über diese Frage keine Klarheit erzielt werden. Bis heute ist somit unklar, welche Anlagen konkret in den Genuss eines Nachfolgetarifs, der im Rahmen einer Sonderregelung ermöglicht wird, kommen. Es liegen also nicht alle Fakten auf dem Tisch.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage:

1.    Wie viele mit der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) in einem Vertragsverhältnis stehenden Biomasseanlagen sind in den Jahren 2017 - 2019 an das Ende der Förderdauer gemäß den Bestimmungen des Ökostromgesetzes gelangt oder werden an das Ende gelangen?

Bitte um genaue Auflistung folgender Fragen in Anlage, Leistung, Wirkungsgrad, Arbeitsplätze, Wärmeauskopplung (Ja/Nein):

2.    In welchen Bundesländern stehen die Biomasseanlagen gemäß Frage 1? Bitte um genaue Auflistung in Anlagenanzahl pro Bundesland.

3.    Welche Engpassleistung in Megawatt (MW) hat jede einzelne Anlage gemäß Frage 1?

4.    Welchen Wirkungsgrad hat jede einzelne Anlage gemäß Frage 1?

5.    Welche dieser Anlagen gemäß Frage 1 koppeln neben der Stromerzeugung auch Wärme aus?

6.    Wie viele Arbeitskräfte sind direkt in diesen Anlagen gemäß Frage 1 beschäftigt? Bitte um Angabe in Vollzeitäquivalenten.

7.    Gibt es Anlagen gemäß Frage 1, die der OeMAG nach Ablauf der Vertragsdauer Strom zu Marktpreisen geliefert haben?