2891/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Thomas Drozda Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Besetzung der ÖBAG Aufsichtsräte"

Die ÖVP-FPÖ Bundesregierung begann umgehend damit diverse Posten - auch in staatsnahen bzw. ausgelagerten Betrieben - nicht nur neu, sondern vor allem parteipolitisch und im Spenderumfeld und politischen Netzwerkes des Bundeskanzlers zu besetzen. So wurde in der Telekom Austria CEO Alejandro Plater von Thomas Arnoldner abgelöst, Arnoldner und Sebastian Kurz kennen sich bereits aus gemeinsamen Zeiten bei der JVP. Im Telekom Aufsichtsrat sitzt nun Casino-Austria-Chefin Bettina Glatz-Kremsner, sowie Antonella Mei- Pochtler, beides enge Vertraute und Berater von Bundeskanzler Kurz.


Gruppenfoto beim JVP Bundestag 2007 mit: Markus Krohier, Silvia Fuhrmann, Sebastian Kurz, Wilhelm Molterer, Gernot Blümel, Nadine und Thomas Arnoldner

Aufsichtsratsvorsitzender der OMV Peter Löscher hat seinen Rückzug bereits im Herbst letzten Jahres angekündigt, zuletzt hat auch Gerhard Roiss, Verbund Aufsichtsratschef, seinen Unmut über die Bundesregierung geäußert und schließlich auch seinen Rücktritt bekannt gegeben. In ASFINAG und ÖBB wurde vor allem zu Gunsten der FPÖ gefärbt. Auch im ORF findet sich mit Norbert Steger nun ein blauer Stiftungsratschef.

Mit der neu geschaffenen ÖBAG muss das Finanzministerium nun sechs Kapitalvertreter entsenden. Grundsätzlich positiv ist anzumerken, dass durch die neu geschaffene Struktur über ein aktives Beteiligungsmanagement das Finanzministerium wieder stärker die Verantwortung für die Beteiligungen wahrnehmen wird. Dennoch blieben mit dem Gesetz einige Fragen offen. Vor allem die Besetzung der Aufsichtsratsmitglieder sowie des Beteiligungskomitees der ÖBAG wird zeigen, ob sich das Gesetz als praxistauglich erweist. Das hängt vor allem davon ab, ob bei der Besetzung die Qualifikation der KandidatInnen im Vordergrund steht und im Sinne des österreichischen Wirtschaftsstandortes erfolgte, oder diese vor allem über Parteibuch, Spenden sowie Netzwerk des Bundes- und Vizekanzlers erfolgte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

Auswahl der Aufsichtsräte

1.      Welche Kriterien wurden für die Besetzung der Aufsichtsratsmitglieder der ÖBAG angewendet?

a.       Welche Berufserfahrung und Qualifikationsmerkmale müssen die Aufsichtsräte verfügen?

b.       Auf Grund welcher Kriterien fiel die Wahl auf diese? Bitte um detaillierte Auflistung je Kandidat.

c.        Wie viele weibliche KandidatInnen gab es, die über eine vergleichbare Qualifikation für die Besetzung des Aufsichtsrates in Frage gekommen wären?

2.       Welches Naheverhältnis haben die Aufsichtsratsmitglieder zu den Parteien?

a.       Sind die 6 Kapitalvertreter des Aufsichtsrates Parteimitglieder oder anderer der Regierungsparteien nahestehenden Vorfeldorganisationen? Bitte um Auflistung je Person.

b.       Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis der Kapitalvertreter zu einem Mitglied der Bundesregierung, des Nationalrates, oder eines anderen hochrangigen Parteifunktionärs?

c.        Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem Wahlkampfspender von Sebastian Kurz?

3.       Auf Grund welcher Kriterien hat man sich bei der Besetzung auf den Verteilungsschlüssel vier ÖVP KandidatInnen und zwei FPÖ KandidatInnen entschieden?

a. In welchem Zusammenhang steht diese Aufteilung mit der Qualifikation sowie Eignung der KandidatInnen?

4.       Wurde ein Headhunter oder ein externes Beratungsunternehmen für die Auswahl der KandidatInnen engagiert?

a.       Wenn ja: welche Leistungen wurden erbracht?

b.       Wenn ja: welches Unternehmen wurde damit beauftragt?

c.        Wenn ja: wie viel wurde für diese Leistungen bezahlt?

d.       Wenn ja: kamen Sie der Empfehlung nach?

Auswahl Beteiligungskomitee

5.      Welche Kriterien werden für die Besetzung des Beteiligungskomitees angewendet?

a. Welche Berufserfahrung und Qualifikationsmerkmale müssen die Mitglieder verfügen?

6.      Wann wird die Nominierung des Beteiligungskomitees feststehen?

7.       Wie hoch soll der Frauenanteil sein?

8.       Wird ein Headhunter oder ein externes Beratungsunternehmen für die Auswahl der KandidatInnen engagiert?