2900/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „des sexistischen Aufklebers „Linke Weiber ausknocken" in Bruck an der Leitha"

Laut Medienbericht der Niederösterreichischen Nachrichten vom 24. Jänner 2019 wurde in Bruck an der Leitha ein Aufkleber mit der Aufschrift „Linke Weiber ausknocken - immer und überall" entdeckt. Der Aufkleber zeigt eine öffentlich bekannte Expertin im Bereich Rechtsextremismus und ruft zu Gewalt gegen sie und andere Frauen auf. Der Aufkleber soll auf einer Säule neben dem ehemaligen Bank- Austria-Gebäude am Körnerplatz in Bruck an der Leitha geklebt haben.[1] Impressum oder Bildnachweis sind auf dem Sticker nicht zu finden.

Abbildung 1, Quelle: https://www.noen.at/bruck/linke-weiber-ausknocken-eklat-um-rechten-gewalt-aufkleber-in-bruck-bruck-an-der-leitha-gewalt-gegen-frauen-gewalt-aufkleber-michael-winter-133413421, geöffnet am 24.01.2019

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.     Sind dem Bundesministerium für Inneres Informationen zu dem gegenständlichen Aufkleber bekannt?

a.     Wenn ja, aufgrund welcher Informationen ist dies bekannt?

b.     An welchem Tag erlangte welche Stelle (Abteilung und Referat) des Bundesministeriums für Inneres Kenntnis vom gegenständlichen Aufkleber in Bruck an der Leitha?

c.     An welchen Tagen leitete diese Organisationseinheit die Informationen an welche weiteren Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres zu welchem Zwecke weiter?

2.     Wurden aktuell Ermittlungen zu dem Aufkleber eingeleitet?

a.     Wenn ja, welche Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres führt diese Ermittlungen?

b.     Wenn ja, wie ist der Ermittlungsstand?

c.     Wenn ja, sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen?

d.     Wenn nein, warum nicht?

e.     Wenn nein, welche Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres hat an welchem Tag auf Basis welcher Rechtsgrundlage beschlossen, keine Handlungen zu setzen?

3.     Ist in ihrem Vollziehungsbereich bekannt, wer der oder die Urheber der Aufkleber ist?

a.     Wenn ja, steht der oder die Urheber in direktem Kontakt zur rechtsextremen Szene in Österreich?

                                          i.    Wenn ja, zu welcher Gruppe bzw. welchen Gruppen konkret?

4.     Wurde bereits vor dem Vorfall in Bruck an der Leitha Anzeige aufgrund gegenständlicher Aufkleber erstattet?

a.     Wenn ja, wann war das?

b.     Wenn ja, wurden die Ermittlungen bereits abgeschlossen und gibt es ein Ergebnis?

                                          i.    Falls die Ermittlungen eingestellt wurde, wann war das und welche Ermittlungsschritte wurde gesetzt?

5.     Ist in ihrem Vollziehungsbereich bekannt, ob der Aufkleber auch anderen Orten in Österreich derzeit affichiert wurde?

a.     Wenn ja, wo?



[1] https://www.noen.at/bruck/linke-weiber-ausknocken-eklat-um-rechten-gewalt-aufkleber-in-bruck-bruck-an-der-leitha-gewalt-gegen-frauen-gewalt-aufkleber-michael-winter-133413421, abgerufen am 24. Jänner 2019