2901/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Muchitsch

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport

betreffend „Karfreitag: Ein Tag - viel Chaos"

Fest steht: Mit der, von der Bundesregierung präsentierten, Lösung zum Karfreitag ist niemand zufrieden. Zudem wirft die Lösung unzählige Fragen auf: Was ist mit Arbeitnehmerlnnen, die bereits um 6:00 Uhr früh zu arbeiten beginnen? Die haben um 14:00 Uhr bereits einen ganzen Arbeitstag gearbeitet und profitieren genau null von der Lösung und sind Verlierer auf ganzer Länge. Was ist mit Teilzeitbeschäftigte? Was ist mit den Ladenöffnungszeiten? Und plant die Regierung, die Normalarbeitszeit auf einen 12-Stunden Tag und eine 60-Stunden Woche umzustellen? Denn die meisten Arbeitnehmerlnnen haben um 14:00 Uhr bereits 6-Stunden gearbeitet. Wenn die Regierung das als halben Feiertag verkauft, rechnet sie wohl bereits voll mit einem 12-Stunden-Tag. Aber was ist mit jenen, die am Freitag ohnehin Frühschluss haben? Diese profitieren gar nicht davon, obwohl die Regierung an die Bevölkerung das Versprechen abgegeben hat, dass niemand verlieren wird.

Viele offene Fragen, die nur für Chaos, aber wenig für eine seriöse und innovative Lösung sprechen. Nichts ist mehr vom groß angekündigte „neuen Stil" zu erkennen. Die Ankündigung großer Reformen, ist eine Ankündigung geblieben. Die „Karfreitags„-Einigung zeigt: Diese Regierung macht jeden faulen Kompromiss, um ihren innerkoalitionären Burgfrieden zu wahren. Auf der Strecke bleiben die Arbeitnehmerlnnen. Diese sind die großen VerliererInnen. Zumindest der größte Teil der Arbeitnehmerlnnen. Denn auszuklammern sind hier die BeamtInnen, für die der Karfreitag in der Vergangenheit bereits teilweise frei war, und das wohl auch in der Zukunft der Fall sein wird. Denn das EU-Gerichtsurteil zum Karfreitag trifft BeamtInnen nur bedingt. Ein Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963 regelt, dass BeamtInnen unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis zu Mittag nach Hause gehen dürfen (also vor 14:00). 2018 stellten Sie als Beamtenminister und Vizekanzler alle MitarbeiterInnen ihres Ressorts per Erlass sogar gänzlich frei. „Im Namen des Herrn Vizekanzlers gebe ich bekannt, dass die Bediensteten des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport am Karfreitag, 30. März 2018, ganztägig vom Dienst befreit sind", lautete der konkrete Erlass im vergangenen Jahr.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Haben Sie im Jahr 2018 den Mitarbeiter ihres Ressorts am Karfreitag freigegeben?

a.    Welche Kosten sind Ihrem Ressort durch diese Maßnahmen entstanden?

b.    Wenn ja, planen Sie das auch im Jahr 2019 wieder?

c.     Wie viele Personen waren/sind von dieser Maßnahme betroffen?

2.    Als Beamtenminister und damit oberster Dienstherr aller BeamtInnen: Gedenken Sie diese Regelung auf andere Ressorts auszuweiten?

a.    Wenn ja, auf welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wie Medienberichten zu entnehmen, haben Sie 2018 den ganzen Tag frei gegeben. Welche Überlegungen haben Sie damals zu einem ganztägigen freien Tag angeregt?

a.    Warum gelten diese Überlegungen nicht für alle arbeitenden Menschen in Österreich?

b.    Wo sehen Sie den Unterschied zwischen Beamtinnen und Beamten Ihres Ressorts und 3,6 Millionen unselbstständig Beschäftigen in Österreich?

4.    Wie stehen Sie zur Aussage des Bundeskanzlers, dass durch die Regelung beim Karfreitag niemand schlechter gestellt werden soll? Entsteht durch die Regelung der Bundesregierung eine Schlechterstellung Ihrer BeamtInnen? Entsteht Ihrer Meinung nach eine Verschlechterung für die Menschen mit evangelischem Religionsbekenntnis?

a.    Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese Schlechterstellung?

b.    Wenn nein, wie begründen Sie die Sicht, dass es sich nicht um eine Verschlechterung handelt?

5.    In einem nächsten Schritt, könnte jener General-Kollektivvertrag, der bisher den Karfreitag als Feiertag für evangelische MitbürgerInnen geregelt hat, in Frage gestellt werden. In diesem ist auch Jom Kippur als Feiertag für Menschen mit jüdischem Glaubensbekenntnis geregelt. Sehen Sie durch die aktuelle Nicht-Infragestellung dieses Feiertags eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Religionsgemeinschaften?

a.    Planen Sie eine gesetzliche Klarsteilung des Jom Kippur-Feiertages?

b.    Würden Sie in einem etwaigen Klagefall den jüdischen Feiertag Jom Kippur ebenfalls zu einem halben Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher umgestalten?

c.     Sollten dann die beiden Halbfeiertage zu einem Ganzen Feiertag geblockt werden können und wenn ja, mit welchen Kosten für die Wirtschaft rechnen Sie dadurch?