2906/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Sparen im System“, Doppel- und Mehrfachförderungen, Spending Reviews im Budgetjahr 2018

BEGRÜNDUNG

Die Regierung propagiert seit ihrer Konstituierung im Dezember 2017 das „Sparen im System“. Bei den Ausschuss- und Plenardebatten zur Erstellung der Bundesvoranschläge 2018/2019 wurde immer wieder darauf Bezug genommen. Dabei stellt sich die Frage, was genau darunter zu verstehen ist, welches System gemeint ist und wie viel darin im Jahr 2018 tatsächlich eingespart wurde. Darüber hinaus wurden im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 verschiedene andere Einsparungspotenziale angesprochen, darunter Doppel- und Mehrfachförderungen, sowie Spending Reviews.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE

Für die folgenden Fragen wird mangels Klarstellung durch die Regierung davon ausgegangen, dass sich „Sparen im System“ auf Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit gemäß der Finanzierungsrechnung nach ökonomischen Kriterien bezieht. Es wird ersucht, die jeweiligen Einsparungen im System auf Basis des vorläufigen Gebarungserfolgs 2018 (der Ende März 2019 dem Parlament vorgelegt wird) zu quantifizieren.

1.    Definieren Sie und die Regierung „Sparen im System“ wie oben angeführt?

2.    Gab es in Ihrem Ressort für das Jahr 2018 Zielvorgaben im Hinblick auf die Einsparungen im System, d.h. bei den Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit?

3.    Wenn ja,

a.    wie hoch waren diese

i.     bei den Auszahlungen aus dem Personalaufwand (Gesamtsumme sowie Auflistung getrennt nach Bezügen, Mehrdienstleistungen, Sonstige (sonstige Nebengebühren, gesetzlicher Sozialaufwand, Abfertigungen und Jubiläums- zuwendungen, freiwilliger Sozialaufwand, Aufwandsentschädi­gungen für Personal))?

ii.     beim betrieblichen Sachaufwand (Gesamtsumme sowie getrennt nach Aufwand für Werkleistungen, Personalleihe und sonstige Dienstverhältnisse zum Bund, Mieten, Instandhaltung, sonstiger betrieblicher Sachaufwand, Reisen, Transporte durch Dritte)?

iii.     bei Auszahlungen aus Finanzaufwand?

b.    Wurden die Zielvorgaben erreicht?

c.    Bei welchen der Auszahlungen (gemäß Frage 3a) wurden sie verfehlt?

d.    Was waren die Ursachen dafür?

4.    Wenn nein,

a.    warum gab es keine Zielvorgaben?

b.    Haben Sie im Rahmen Ihrer Gesamtverantwortung für den Bundeshaushalt darauf gedrängt, dass die jeweiligen Ressortverantwortlichen Zielvorgaben voriegen?

c.    Wie stellen Sie fest, dass tatsächlich im System gespart wurde, wenn es keine Zielvorgaben gab?

5.    Wie genau definieren Sie und die Regierung „Sparen im System“ für den Fall, dass Ihre Definition von der oben dargestellten abweicht?

6.    Wie hoch waren die Einsparungen gemäß Ihrer Definition 2018? (Bitte listen Sie die Einsparungen möglichst detailliert auf.)

7.    Gab es in Ihrem Ressort, den übrigen Ressorts bzw. der Regierung Zielvorgaben im Hinblick auf Ihre Definition von Einsparungen im System?

8.    Wenn diese verfehlt wurden, was waren die Ursachen? (Bitte listen Sie die Ursachen möglichst detailliert auf.)

9.    Wenn nein (Frage 7),

a.    warum gab es keine Zielvorgaben?

b.    Haben Sie im Rahmen Ihrer Gesamtverantwortung für den Bundeshaushalt darauf gedrängt, dass die jeweiligen Ressortverantwortlichen Zielvorgaben vorlegen?

c.    Wie stellen Sie fest, dass tatsächlich im System gespart wurde, wenn es keine Zielvorgaben gab?

 

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird unter dem Punkt „Einführung von Kostendämpfungspfaden“ festgehalten, dass durch eine konsequente Kostenanalyse nicht ausgeschöpfter Budgetpositionen im Bund bis zu einer Milliarde nachhaltig eingespart werden kann. Aus dem Vergleich veranschlagter Einzahlungs- und Auszahlungspositionen der Jahre 2014 bis 2016 mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen ein Einsparungspotenzial von einer Milliarde Euro abzuleiten, deutet auf erhebliche haushaltsrechtliche Wissenslücken der Regierungsverantwortlichen hin. Durch eine Verringerung der Voranschlagsbeträge wird weder gespart, noch führt dies zu Leistungskürzungen. Die nicht ausgeschöpften, also auch nicht finanzierten und daher kein Defizit verursachenden Budgetpositionen sind als (buchhalterische) "Rücklagen" zu verbuchen. Erst deren Auflösung erhöht das Budgetdefizit Reale Einsparungen lassen sich so, wie sie im Ministerratsvortrag beschrieben sind, nicht erzielen. Aus haushaltsrechtlicher Sicht kann es sich dabei nur um Einsparungen von „heißer Luft“ handeln.

10.  Halten Sie daran fest, dass durch eine Reduktion von Voranschlagsbeträgen tatsächlich das Budgetdefizit reduziert werden kann?

11.  Wenn  ja, wie hoch waren 2018 die daraus erzielten Einsparungen für den Gesamthaushalt sowie in Ihrem Ressort? (Bitte getrennt darstellen.)

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird festgehalten, dass Spending Reviews ausgebaut und in den Budgetprozess integriert werden.

12.  Was   ist aus den Pilotprojekten zum Familienlastenausgleichsfonds und Katastrophenfonds geworden?

a.    Sind diese bereits abgeschlossen?

b.    Was sind die Ergebnisse dieser Pilotprojekte?

c.    Wann werden diese dem Budgetausschuss zur Debatte vorgelegt werden?

13. Gibt es weitere abgeschlossene Pilotprojekte und wenn ja, welche?

14. Wie viele der abgeschlossenen Pilotprojekte wurden wie vorgesehen in den Budgetprozess integriert?

15. Was genau ist darunter zu verstehen?

16. Welche weiteren Pilotprojekte zu welchen Themen sind derzeit im Laufen?

17.  Wie  viele Bedienstete Ihres Ressorts sind mit Spending Reviews und deren Integration in den Budgetprozess befasst?

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird festgehalten, dass durch eine konsequente Abschaffung von Doppel- und Mehrfachförderungen sowie Prüfung der Förderungen auf ihre Treffsicherheit bei den Ministerien mittel- und langfristig bis zu 190 Mio. Euro eingespart werden können.

18. Welche konkreten Doppel- und Mehrfachförderungen wurden in Ihrem Ressort 2018 identifiziert und abgeschafft? (Bitte um jeweils getrennte Aufzählung je Förderung.)

19.  Wie   hoch sind die dadurch erzielten Einsparungen? (Bitte um jeweils getrennte Aufzählung je Förderung.)

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird festgehalten, dass in Summe nur mehr jede dritte Planstelle nachbesetzt werden soll.

20.  Wie hoch war im Jahr 2018 der Personalabgang in Ihrem Ressort?

21.  Wie   viele Stellen davon wurden nachbesetzt? (Bitte um jeweils getrennte Darstellung nach Globalbudgets Ihres Ressorts.)