2910/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews

BEGRÜNDUNG

Die Regierung propagiert seit ihrer Konstituierung im Dezember 2017 das „Sparen im System“. Bei den Ausschuss- und Plenardebatten zur Erstellung der Bundesvoranschläge 2018/2019 wurde immer wieder darauf Bezug genommen. Dabei stellt sich die Frage, was genau darunter zu verstehen ist, welches System gemeint ist und wie viel darin im Jahr 2018 tatsächlich eingespart wurde. Darüber hinaus wurden im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 verschiedene andere Einsparungspotenziale angesprochen, etwa Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE

Für die folgenden Fragen wird mangels Klarstellung durch die Regierung davon ausgegangen, dass sich „Sparen im System“ auf Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit gemäß der Finanzierungsrechnung nach ökonomischen Kriterien bezieht. Es wird ersucht, die jeweiligen Einsparungen im System auf Basis des vorläufigen Gebarungserfolgs 2018 (der Ende März 2019 dem Parlament vorgelegt wird) zu quantifizieren.

1.    Definieren Sie und die Regierung „Sparen im System“ wie oben angeführt?

2.    Gab es in Ihrem Ressort für das Jahr 2018 Zielvorgaben im Hinblick auf die Einsparungen im System, d.h. bei den Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit?

3.    Wenn ja,

a.    wie hoch waren diese

i.      bei den Auszahlungen aus dem Personalaufwand (Gesamtsumme sowie Auflistung getrennt nach Bezügen, Mehrdienstleistungen, Sonstige (sonstige Nebengebühren, gesetzlicher Sozialaufwand, Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen, freiwilliger Sozialaufwand, Aufwandsentschädigungen für Personal))?

 

ii.    beim betrieblichen Sachaufwand (Gesamtsumme sowie getrennt nach Aufwand für Werkleistungen, Personalleihe und sonstige Dienstverhältnisse zum Bund, Mieten, Instandhaltung, sonstiger betrieblicher Sachaufwand, Reisen, Transporte durch Dritte)?

iii.   bei Auszahlungen aus Finanzaufwand?

b.    Wurden die Zielvorgaben erreicht?

c.    Bei welchen der Auszahlungen (gemäß Frage 3a) wurden sie verfehlt?

d.    Was waren die Ursachen dafür?

4.    Wenn nein,

a.  warum gab es keine Zielvorgaben?

b.  Wurden Sie vom Bundesminister für Finanzen als Gesamtverantwortlichen für den Bundeshaushalt aufgefordert, entsprechende Zielvorgaben für Ihr Ressort vorlegen?

c.   Wie stellen Sie fest, dass tatsächlich im System gespart wurde, wenn es keine Zielvorgaben gab?

5.     Wie genau definieren Sie „Sparen im System" für den Fall, dass Ihre Definition von der oben dargestellten abweicht?

6.     Wie hoch waren die Einsparungen gemäß Ihrer Definition 2018? (Bitte listen Sie die Einsparungen möglichst detailliert auf, zumindest auf Ebene der Globalbudgets.)

7.     Gab es in Ihrem Ressort Zielvorgaben im Hinblick auf Ihre Definition von Einsparungen im System?

8.     Wenn diese verfehlt wurden, was waren die Ursachen? (Bitte führen Sie die Ursachen möglichst detailliert an.)

9.     Wenn nein (Frage 7),

a.      warum gab es keine Zielvorgaben?

b.      Wurden Sie vom Bundesminister für Finanzen als Gesamtverantwortlichen für den Bundeshaushalt aufgefordert, entsprechende Zielvorgaben für Ihr Ressort vorlegen?

c.      Wie stellen Sie fest, dass tatsächlich im System gespart wurde, wenn es keine Zielvorgaben gab?

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird unter dem Punkt „Einführung von Kostendämpfungspfaden“ festgehalten, dass durch eine konsequente Kostenanalyse nicht ausgeschöpfter Budgetpositionen im Bund bis zu einer Milliarde Euro nachhaltig eingespart werden kann. Aus dem Vergleich veranschlagter Einzahlungs- und Auszahlungspositionen der Jahre 2014 bis 2016 mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen ein Einsparungspotenzial von einer Milliarde Euro abzuleiten, deutet auf erhebliche haushaltsrechtliche Wissenslücken der Regierungsverantwortlichen hin. Durch eine Verringerung der Voranschlagsbeträge wird weder gespart, noch führt dies zu Leistungskürzungen. Die nicht ausgeschöpften, also auch nicht finanzierten und daher kein Defizit verursachenden Budgetpositionen sind als (buchhalterische) "Rücklagen" zu verbuchen. Erst deren Auflösung erhöht das Budgetdefizit. Reale Einsparungen lassen sich so, wie sie im Ministerratsvortrag beschrieben sind, nicht erzielen. Aus haushaltsrechtlicher Sicht kann es sich dabei nur um Einsparungen von „heißer Luft“ handeln.

10.Wenn Sie in der damaligen Formulierung keinen Fehler erkennen, wie hoch waren 2018 die durch eine Reduktion von Voranschlagsbeträgen erzielten Einsparungen in Ihrem Ressort?

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird festgehalten, dass Spending Reviews ausgebaut und in den Budgetprozess integriert werden.

11.Wurden    bzw. werden in Ihrem Ressort Spending Reviews Projekte in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen erarbeitet?

12.Wenn ja, welche?

a.  Was sind die Ergebnisse allfällig fertig gestellter (Pilot-)Projekte?

b.    Wann werden diese dem Budgetausschuss zur Debatte vorgelegt werden?

13.Welche der abgeschlossenen Pilotprojekte wurden - wie vorgesehen - in den Budgetprozess integriert?

14.Was genau ist darunter zu verstehen?

15.Wie  viele Bedienstete Ihres Ressorts sind mit Spending Reviews Projekten und deren Integration in den Budgetprozess befasst?

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird festgehalten, dass durch eine konsequente Abschaffung von Doppel- und Mehrfachförderungen sowie Prüfung der Förderungen auf ihre Treffsicherheit bei den Ministerien mittel- und langfristig bis zu 190 Mio. Euro eingespart werden können.

16.Welche konkreten Doppel- und Mehrfachförderungen wurden in Ihrem Ressort 2018 identifiziert und abgeschafft? (Bitte um jeweils getrennte Aufzählung je Förderung.)

17. Wie   hoch sind die dadurch erzielten Einsparungen? (Bitte um jeweils getrennte Aufzählung je Förderung.)

Im Ministerratsvortrag vom 5. Jänner 2018 wird festgehalten, dass in Summe nur mehr jede dritte Planstelle nachbesetzt werden soll.

18.Wie hoch war im Jahr 2018 der Personalabgang in Ihrem Ressort?

19. Wie viele Stellen davon wurden nachbesetzt? (Bitte um jeweils getrennte Darstellung nach Globalbudgets Ihres Ressorts.)