2918/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen, an den Bundesminister für Inneres

betreffend Symbole-Gesetz

Mit dem Symbole-Gesetz, welches am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, wurde die Verwendung von Symbolen der Gruppierungen Islamischer Staat, Al-Qaida sowie von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisation der genannten Gruppierungen sind, mit einer Verwaltungsstrafe versehen.

Nunmehr soll mit einer Regierungsvorlage das Symbole-Gesetz erweitert werden. In den Erläuterungen des Gesetzentwurfes wird angeführt: „Zum einen soll dieser Intention zufolge der Anwendungsbereich des Verwendungsverbots, sowohl auf die Symbole der sunnitisch-islamistischen Bewegung der Muslimbruderschaft, als auch auf jene der rechtsextremen, türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe ausgedehnt werden. Zudem sollen die Symbole der faschistischen kroatischen Ustascha- Bewegung verboten werden. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Verwendung der Symbole der in Rechtsakten der Europäischen Union (Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission etc.) als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen gelisteten Gruppierungen zu verbieten, wobei jedoch die in diesen Rechtsakten gelisteten terroristischen Organisationen der palästinensischen islamistischen Hamas und der separatistisch-marxistisch ausgerichteten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) sowie der darin angeführte militärische Teil der Hisbollah bereits direkt in den Gesetzestext aufgenommen werden sollen. Dabei ist unbeachtlich, ob die jeweilige Gruppierung unter anderen Bezeichnungen öffentlich auftritt.“

Bevor eine solche Erweiterung erfolgt, wäre es natürlich sinnvoll gewesen, zu wissen, welche Erfahrungen bisher mit der Vollziehung dieses Symbole-Gesetzes gewonnen werden konnten. Schon bei der damaligen Beschlussfassung wurde kritisiert, dass nur besonders gut geschultes Personal diese Symbole zum Erkennen in der Lage ist. Darüber hinaus wurde auch kritisiert, dass nur durch kleine Abänderungen dieser Symbole eine verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung verunmöglicht wird.

Nunmehr wurde mit der gegenständlichen Novelle die Anzahl der Symbole deutlich weiterentwickelt und verbreitert, die diesbezügliche Änderung tritt mit 1. März 2019 in Kraft.

In diesem Zusammenhang richten daher, aus den in den Erläuterungen dargestellten Motiven, die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

1.        Welche strafbaren Symbole wurden seit 1. Jänner 2015 bis Ablauf des Jahres 2018 jeweils nach den Bestimmungen des Symbole-Gesetz angezeigt,

aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Symbol?

a)        In wie vielen Fällen kam es zur Verhängung von Verwaltungsstrafen, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Symbol?

b)        In wie vielen Fällen davon kam es zu einer Verurteilung nach dem erhöhten Strafrahmen, da bereits eine Verurteilung wegen derselben Angelegenheit vorlag?

c)        Welche Organisationseinheit des BMI setzte diese Maßnahmen jeweils, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Symbol?

2.         Gibt es eine genaue Statistik über die Verwendung von strafbaren Symbolen?

a)        Wenn ja, welche Organisationseinheit des Bundes hat diese Statistik erstellt?

b)        Wenn ja, wie kann diese abgerufen werden?

c)        Wenn nein, warum nicht?

d)        Wenn nein, wann wird eine solche Statistik durch welche Organisationseinheit des Bundes erstellt werden?

e)        Wenn nein, wann wird die Veröffentlichung dieser Statistik erfolgen und auf welche Art und Weise wird sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

3.         Welche Schritte werden gesetzt werden, um „Abänderungen“ der strafbaren

Symbole entgegenzuwirken?

a)        Wenn dies nicht vorgesehen ist, warum nicht?

4.         Sind demokratiepolitische Schulungen für jene Vereine, die Symbole, die im

Symbole-Gesetz erfasst sind, verwenden, vorgesehen?

a)        Wenn ja, von welcher Organisationseinheit des Bundes werden diese durchgeführt?

b)        Wenn diese Schulungen von Privaten Vereinen, Organisationen oder Unternehmen durchgeführt werden, um welche Vereine, Organisationen oder Unternehmen handelt es sich dabei und in welcher Form und Höhe erhalten diese eine finanzielle Entschädigung für diese Schulungen?

c)        Wenn ja, wie werden diese angelegt und gibt es regelmäßige Nachbetreuungen?

d)        Wenn nein, warum nicht?

5.         Ist eine Evaluierung der Wirksamkeit des Gesetzes vorgesehen?

a)        Wenn ja, welche Organisationseinheit des Bundes führt diese durch?

b)        Wenn ja, wie wird diese angelegt?

c)        Wenn ja, wann wird eine solche Evaluierung der Öffentlichkeit in welcher Form zugänglich gemacht werden?

d)        Wenn nein, warum nicht?

6.         Wurden PolizistInnen extra geschult, um die verbotenen Symbole als solche zu erkennen?

a)        Wenn nein, warum nicht?

b)        Wenn ja, welche Organisationseinheit des BMI führt diese Schulungen durch?

c)        Wenn ja, wie viele dieser Schulungen wurden in den Jahren 2015-2018 in jedem Bundesland jeweils abgehalten, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI nahmen daran teil?

7.         Welche Vorbereitungsarbeiten trifft ihr Ressort, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die breit erweiterte Palette an verbotenen Symbolen hin zu schulen, damit eine effiziente Vollziehung des stark erweiterten Gesetzes garantiert wird?

8.         Konnte nach vorliegenden Daten in ihrem Haus durch das bisher geltende Symbole-Gesetz eine präventive Wirkung erzielt werden, wenn ja, wie hat sich diese genau ausgewirkt?