2927/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.02.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Untätigkeit der Bundesregierung beim Bürokratieabbau für Unternehmer

 

Wie dem Kapitel "Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung" des aktuellen Regierungsprogramms zu entnehmen ist, ortet auch die Bundesregierung ein massives Problem Österreichs in Sachen Regulierung und überbordender Bürokratie. Konkret heißt es dazu: "In zahlreichen internationalen Vergleichen werden stets die ausufernden und bürokratischen Regulierungen als Entwicklungshemmnis der heimischen Wirtschaft dargelegt. Die übermäßige und oft unklare Reglementierung hat negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich. Es geht um Freiheit - und um die Möglichkeit zur Selbstbestimmung, die durch Bürokratie und Regulierung in allen Lebensbereichen immer mehr eingeengt wird. Unser Ziel ist es daher, kurzfristig eine effektive Bürokratiebremse gegen ein weiteres Ansteigen der Belastungen für Bürger und Unternehmen zu etablieren und langfristig diese ungesunde Bürokratie abzubauen und Verwaltungsprozesse effizient zu gestalten."

Zahlreiche Maßnahmen wurden angekündigt um diesem Problem der ausufernden Bürokratie entgegenzuwirken. Nach bald eineinhalb Jahren in der Regierungsverantwortung kam seitens der Bundesregierung zu diesem Thema wenig bis gar nichts. Dabei müssen sich Unternehmer_innen in ganz Österreich in ihrem Alltag noch immer mit skurrilen Bestimmungen, Schikanen und Behördenwillkür auseinander setzen. Dies erschwert nicht nur Firmengründungen, sondern kostet auch Jobs und sorgt für ein wirtschaftsfeindliches Klima. Die Regierung kommt hier nicht in die Gänge. Besonders beim Thema Unternehmensförderungen hapert es noch ordentlich. Hier wurde eine "Evaluierung der Förderungen mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz zu steigern sowie Einsparungspotenziale zu lukrieren" sowie ein "Monitoring der Ergebnisse bestehender und zukünftiger Förderprogramme" versprochen.

Was dabei auffällt ist, dass erneut die oft genannte „Förderbank“ Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) diese Förderung auszahlen soll. Die aws ist aber eigentlich keine Bank, daher funktioniert sie auch nicht nach dem Bankenwesengesetz – nicht mehr um genau zu sein. Die aws agiert höchst intransparent. Aus der Vergabe wird schnell eine Geheimwissenschaft, selbst mit Hilfe eines Steuerberaters ist oft nicht klar, ob man sich darauf einstellen kann, dass man die Förderung bekommt oder eben nicht. Es gäbe allerdings viel bessere Maßnahmen, die weniger kosten würden und die in anderen Ländern bereits durchgesetzt wurden. Wie Studien und Umfragen¹ zeigen, braucht Österreich Reformen auf der Ausgabenseite anstatt noch mehr Staat in der Wirtschaft. Dabei ist für 74 Prozent die Senkung der Lohnnebenkosten ein wichtigstes Anliegen. Ansatzpunkte, die am meisten genannt werden, sind: der Wohnbauförderungsbeitrag, die Kammerumlage und der Familienlastenausgleichsfond. Im Gegenzug zur oben genannten Entlastung wären 72 Prozent der Unternehmer bereit, auf allerlei Förderungen zu verzichten, 52 Prozent etwa auf AMS-Förderungen für ältere Arbeitnehmer (Beschäftigungsinitiative 50+) und Langzeitarbeitslose (Eingliederungshilfen) und 67 Prozen auf Umweltförderung (z.B. Thermische Gebäudesanierung für Betriebe).

Aber auch andere, längst überfällige Reformen werden nicht angegangen. So werden Berufsrechte in der Gewerbeordnung scheinbar mit dem Kammer-wording "Qualität und Qualifikation" weiterhin von einer Liberalisierung ausgenommen. Doch gerade die GWO muss ins 21 Jahrhundert geholt werden. Es gibt immer noch 75 reglementierte Gewerbe. Eine Reduktion auf 26 Branchen wäre ohne Probleme durchführbar, ohne das Prinzip, dass Leib und Leben, sowie Vermögen und Umwelt zu schützen sind, zu gefährden.

Unter dem Punkt: "Identifikation und Abschaffung sinnloser Regulierungen" wurde außerdem die Einführung eines Bürokratiekosten-Index (BKI) versprochen, welcher die Entwicklung der Bürokratiekosten, die in österreichischen Unternehmen anfallen, anzeigen sollen. Darüber hinaus wurde auch ein "Bürokratie-Check" für alle neuen Gesetze vor ihrer Beschlussfassung in Aussicht gestellt, welcher den Verwaltungsaufwand für Unternehmerinnen und Unternehmer transparent aufzeigen soll. Umsetzung? - Fehlanzeige!

Selbst banale Dinge wie die Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung (https://derstandard.at/2000087353981/Abschaffung-der - abgerufen am 18.2.2019) werden auf die lange Bank geschoben.

 

[1] http://www.kfp.at/DE/UeberUns/UpToDate/KMU-Befragung

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Verfügt das BMDW über Informationen darüber, wie viele Tage im Jahr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich durchschnittlich für bürokratische Tätigkeiten aufbringen müssen?

a.    Falls ja, um welchen zeitlichen Aufwand handelt es sich?

b.    Falls nein, gibt es Pläne, diesbezüglich Studien in Auftrag zu geben bzw. Informationen darüber, die bürokratische Belastung von KMU anderweitig zu bekommen?

2.    Wie soll der zeitliche Aufwand gesenkt werden? (Bitte um Auflistung konkreter Maßnahmen, mit erwartetem Ausmaß der Zeitreduktion)

3.    Welchen Zeithorizont des Aufwandes sieht das BMDW als Zielwert?

a.    Wie soll dieser Zielwert erreicht werden?

4.    Gibt es seitens des BMDW Berechnungen darüber, welche jährlichen Kosten die Erfüllung dieser Pflichten mit sich bringt?

a.    Falls ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten? 

b.    Falls nein, gibt es Pläne, diesbezüglich Studien in Auftrag zu geben bzw. Informationen darüber, diese anderweitig zu bekommen?

5.    Wie soll der finanzielle Aufwand gesenkt werden? (Bitte um Auflistung konkreter Maßnahmen, mit erwartetem Ausmaß der Kostenreduktion)

6.    Welche durchschnittlichen Kosten pro Unternehmen sieht das BMDW als Zielwert?

a.    Wie soll dieser Zielwert erreicht werden? 

7.    Welche Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm 2017-2022 aus dem Kapitel "Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung" konnten bereits umgesetzt werden?

8.    Welche Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm 2017-2022 aus dem Kapitel "Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung" wurden bis dato noch nicht umgesetzt?

9.    Mit welcher Begründung wurden die als Antwort auf Frage 8 genannten Maßnahmen noch nicht umgesetzt?

10. Gibt es seitens des BMDW über das Regierungsprogramm 2017-2022 (Kapitel "Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung") hinausgehende geplante Maßnahmen im Bereich Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Unternehmen, welche in Angriff genommen werden?

11. Mit Stand Mai 2018 erfüllten alle heimischen Unternehmen zusammen 230 Millionen Informationspflichten im Jahr (für alle Behörden, von der Gemeinde bis zum Bund), so die Bundesministerin damals (https://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Schramboeck-will-Zahl-der-Behoerdenmeldungen-halbieren;art15,2885081 - abgerufen am 19.2.2019). Diesen Aufwand – zumindest bei den Bundesbehörden, die unmittelbar im Wirkungskreis der Bundesministerin sind – auf die Hälfte zu reduzieren, sei ihr Ziel. Dafür habe man das Projekt "Once Only" gestartet. Wie ist der aktuelle Stand des Projekts "Once Only", d.h. konnte das Ziel, diesen Aufwand auf die Hälfte zu reduzieren, bereits erreicht werden?

a.    Falls nicht, konnten zumindest Teilerfolge erzielt werden?

b.    Mit welchen Geldern wurde das Projekt finanziert?

c.    Welche Kosten verursachte das Projekt, sowohl in Bezug auf Personalaufwand als auch monetär?