2948/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Studienförderung - Entwicklung und Reformbedarf „Selbst­erhalterlnnen-Stipendien“

2017 wurde im Nationalrat eine Novelle des Studienförderungsgesetzes beschlossen, die eine spürbare Erhöhung der Studienbeihilfen sowie Ausweitung des Bezieherlnnen- kreises zum Ziel hatte. Das „Selbsterhalterlnnen-Stipendium“ ist eine Sonderform der Studienbeihilfe, die unabhängig vom Elterneinkommen nach mindestens vier Jahren Berufstätigkeit/eigenem Einkommen gewährt wird. Diese Förderung richtet sich besonders an Studierende mit verzögertem Übertritt oder nicht-traditionellem Hochschul- zugang. Sie trägt somit zur besseren sozialen Durchmischung und besseren Verein­barkeit von Studium und Beruf bei.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.   Wie viele Studierende, gegliedert nach Universitäten und Fachhochschulen, haben jeweils im Wintersemester 2015/16, 2016/17 und 2017/18 ein Selbsterhalterlnnen-Stipendium beantragt (inklusive Systemanträge)?

2.    Wie viele Anträge auf ein Selbsterhalterlnnen-Stipendium jeweils im Wintersemester 2015/16, 2016/17 und 2017/18 wurden positiv entschieden, wie viele abgelehnt? (inklusive Systemanträge)

3.   Wie hoch war die Zahl der BezieherInnen eines Selbsterhalterlnnen-Stipendiums an Universitäten und Fachhochschulen im Wintersemester 2017/18?

4.    Wie hoch ist die Zahl der BezieherInnen von Selbsterhalterlnnen-Stipendien an Universitäten im Wintersemester 2017/18 gegliedert nach Studiengruppen („Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien", „Ingenieurwissenschaftliche Studien", Künstlerische Studien", „Lehramtsstudien", „Medizinische Studien", „naturwissenschaftliche Studien", „Rechtswissenschaftliche Studien", „Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien", Theologische Studien", „Veterinärmedizinische Studien" und „Individuelle Studien")?

5.   Gemäß der „Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschul­bildung“ soll die Anzahl von geförderten Selbsterhalterlnnen in der Studien­förderung bis 2025 auf rd. 15.000 Personen gesteigert werden. Die Tabelle auf Seite 33 endet beim Studienjahr 2015/16. Wie hoch war die Zahl der bewilligten Studienförderungen für Selbsterhalterlnnen je Studienjahr in den Studienjahren 2016/17 und 2017/18, gegliedert in die Kategorien öffentliche und private Unis, Fachhochschulen sowie Summe Uni + FH?

6.   Wie setzt sich die Gruppe der BezieherInnen eines Selbsterhalterlnnen- Stipendiums nach Staatsangehörigkeit zusammen jeweils im Wintersemester 2015/16, 2016/17 und 2017/18?

7.   Wie hoch war die durchschnittliche jährliche Studienförderung für Selbsterhalterlnnen (exklusive Studienzuschuss), gegliedert nach Universitäten und Fachhochschulen, jeweils im Wintersemester 2015/16, 2016/17 und 2017/18?

8.   Im Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle der Studierenden wird ein Vorschlag für eine „Zweite Chance“ beim Selbsterhalterlnnen-Stipendium gemacht, wonach nach einer längeren Zeit der Erwerbstätigkeit Vorstudien außer Betracht bleiben sollen.

a)   Wie viele Personen haben aufgrund von Vorstudien in den Studienjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 keine Studienbeihilfe bekommen?

b)   Planen Sie, eine Gesetzesänderung dahingehend vorzunehmen, dass Vorstudien nur im Falle des Bezugs von Studienbeihilfe angerechnet werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

c)   Von der AK wird schon seit längerem mit Verweis auf lebensbegleitendes Lernen und Anhebung des Pensionsalters eine höhere Altersgrenze für den Bezug eines Selbsterhalterlnnen-Stipendiums gefordert. Planen Sie, die derzeitige Altersgrenze von höchstens 35 Jahren bei Studienbeginn anzuheben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

9.   Das derzeitige Berechnungsschema mit Abzug der Familienbeihilfe und Erhöhungszuschlag von 12 % ist sehr kompliziert. Wann ist die nächste Reform der Studienförderung geplant, die eine Vereinfachung des Berechnungsschemas bringt?