2950/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Studienabbruch infolge von Studiengebühren für Erwerbstätige

Bis zum Studienjahr 2018/19 mussten erwerbstätige Studierende an öffentlichen Universitäten, die die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschritten haben, keine Studiengebühren zahlen. Diese Regelung wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von der Regierung nicht repariert. Die Universitäten haben zwar unterschiedliche „Studienabschluss-Stipendienfonds“ eingerichtet, die jedoch aufgrund der strengen Kriterien nur von wenigen Studierenden in Anspruch genommen werden können.

Dies bedeutet, dass Studierende, die sich kein Vollzeitstudium leisten können und daher langsamer studieren, finanziell zusätzlich belastet werden.

Laut Anfragebeantwortung vom 19.6.2018 gab es rund 25.000 Studierende, die im Wintersemester 2017 den Studiengebühren-Erlass aufgrund von Berufstätigkeit in Anspruch genommen haben, rund zwei Drittel davon im Bachelor- oder Diplom-Studium.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1 a.) Wie viele Studierende aufgeschlüsselt nach allen öffentlichen Universitäten

-      Universität Wien

-      Universität Graz

-      Universität Salzburg

-      Universität Innsbruck

-      Universität Linz

-      Universität Klagenfurt

-      Technische Universität Wien

-      Technische Universität Graz

-      Montanuniversität Leoben

-      Universität für Bodenkultur Wien

-      Wirtschaftsuniversität Wien

-      Medizinische Universität Wien

-      Medizinische Universität Graz

-      Medizinische Universität Innsbruck

-      Veterinärmedizinische Universität Wien

-       Universität für angewandte Kunst Wien

-      Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

-       Universität Mozarteum Salzburg

-       Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

-       Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

-      Akademie der bildenden Künste Wien,

die zum Zeitpunkt Wintersemester 2017/18 sowie 2018/19 mehr als die Mindest­studienzeit plus zwei Toleranzsemester studiert haben, haben das Studium abgebrochen? (Aufschlüsselung je Universität für Wintersemester 2017/18 sowie 2018/19)

1 b.) Wie sieht die Aufgliederung der unter Punkt 1 a) angeführten abgebrochenen Studien nach Bachelor-, Master-, Diplom- und Dr./PhD-Studien aus?

1 c.) Wie sieht die Aufgliederung der unter Punkt 1 a) angeführten abgebrochenen Studien nach Studiengruppen („Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien", „Ingenieurwissenschaftliche Studien", Künstlerische Studien", „Lehramtsstudien", „Medizinische Studien", „naturwissenschaftliche Studien", „Rechtswissenschaftliche Studien", „Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien", Theologische Studien", „Veterinärmedizinische Studien" und „Individuelle Studien") aus?

2) Ab welchem Zeitpunkt liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Daten über die Einnahmen aus Studienbeiträgen der Universitäten sowie die Anzahl der Studierenden, die im Wintersemester 2018/19 Studienbeiträge bezahlt haben, vor?