2951/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Wittmann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Sicherheitszentrum Wiener Neustadt“

Hinsichtlich eines Sicherheitszentrums in Wiener Neustadt wurden in den letzten beiden Jahren insgesamt zwei Vereinbarungen („Sicherheitspakt und „Sicherheitsleitlinie“) zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Niederösterreich sowie eine Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und der Stadt Wiener Neustadt hinsichtlich der Errichtung eines Sicherheitszentrums für Wiener Neustadt abgeschlossen.

Im Sicherheitspakt vom Juli 2017 wurde zwischen dem damaligen Bundesminister für Inneres, Mag. Wolfgang Sobotka und der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner grundsätzlich und unter anderem die Schaffung eines Sicherheitszentrums für Wiener Neustadt vereinbart.

In der Absichtserklärung vom 09.10.2017 wurde zwischen dem damaligen Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstätter, dem damaligen Bundesminister für Inneres, Mag. Wolfgang Sobotka und dem Bürgermeister der Stadt Wiener Neustadt, Mag. Klaus Schneeberger schon sehr konkret vereinbart:

       Die Außenstelle der Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das Stadtpolizeikommando, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sowie das Bezirksgericht sollen in einem Sicherheitszentrum zusammengefasst werden

       Bauherr soll die ARE Austrian Real Estate GmbH (ARE) (Tochter der Bundesimmobiliengesellschaft) sein.

       Die Projektliegenschaft soll zwischen Maria-Theresien-Ring und Maximiliangasse (gegenüber dem Landesgericht) werden, welche (nach wie vor) im Eigentum der EVN steht.

       Baubeginn soll Ende 2019 sein.

In der Sicherheitsleitlinie vom 22.10.2018 wurde sodann zwischen dem Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl und der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, neben der Aufstockung des Polizeipersonals und weiterer Maßnahmen, neuerlich vereinbart, in Wiener Neustadt ein Sicherheitszentrum zu errichten.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.      Sind die Grundpfeiler der Übereinkünfte (insbesondere hinsichtlich der beteiligten Behörden, dem Umfang, den Bauherren, der Liegenschaft) nach wie vor aktuell oder gibt es grundlegende Änderungen?

Wenn ja, welche Änderungen sind dies?

2.      Wurden bereits konkrete (Vor-)Arbeiten für das Projekt wie etwa Ausschreibung von Planungsarbeiten, Ankauf von Liegenschaften (durch die ARE) oder dergleichen gesetzt? Wenn nein, wann ist mit dem Beginn der entsprechenden (Vor-)Arbeiten zu rechnen?

3.      Ist der verlautbarte Zeitplan mit Baubeginn 2019 und Fertigstellung 2021 (zwei Jahre Bauzeit) noch aktuell?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Verzögerung?