2967/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa‚ Integration und Äußeres

betreffend Rückübernahmeabkommen 

 

Am 28. April 2016 kündigte Sebastian Kurz (damals noch Außenminister) an, dass es seitens Österreichs Bestrebungen für weitere Rückübernahmeabkommen mit verschiedenen Staaten gäbe. In seiner früheren Funktion setzte sich Kurz beim informellen Treffen der EU-Außenminister 2016 auch dafür ein, Ländern, die Rückübernahme verweigern, die Gelder der Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen (https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/presse/aussendungen/2016/02/aussenminister-kurz-beim-informellen-treffen-gymnich-der-eu-aussenminister-in-amsterdam/). 

Gegenwärtig kann sich Österreich auf insgesamt 39 Rückführungsabkommen berufen: 22 bilaterale und 17 auf EU-Ebene. Zudem besteht seit Oktober 2016 eine nicht-vertragliche Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan ("Joint Way Forward on migration issues“).

Allerdings bestehen nur 3 der 22 bilateralen Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten, und zwar: Kosovo, Nigeria und Tunesien.

Die restlichen 19 bilateralen Rückführungsabkommen wurden mit - mittlerweile - EU- bzw. EWR-Staaten abgeschlossen, konkret: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein, Schweiz.

Die 17 EU-Rückübernahmeabkommen wurden mit folgenden Staaten abgeschlossen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Hongkong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei, Ukraine.

Darüber hinaus besteht bezüglich folgender 7 Staaten ein Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission: Marokko, Algerien, Tunesien, Nigeria, Jordanien, Belarus und China.

Bei Bestehen eines EU-Verhandlungsmandates für ein EU-Rückübernahmeabkommen dürfen keine bilateralen Verhandlungen parallel dazu geführt werden.

Im Kapitel "Ordnung und Sicherheit" des Regierungsprogramms wird auf Seite 35 versprochen, dass die Regierungsparteien "weitere Rückübernahmeabkommen abschließen" werden. 

Nun ist es merklich still um dieses Thema geworden. Es ist fraglich, was die Bundesregierung erreicht bzw. überhaupt unternommen hat, um auf den Abschluss von mehr Abkommen hinzuwirken. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Sind die Texte der bestehenden Rückübernahmeabkommen für österreichische Staatsbürger_innen verfügbar?

a.    Wenn ja, wo sind diese zu finden?

b.    Wenn nein, warum nicht? 

c.    Werden Sie diese öffentlich machen? 

d.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wenn ja, wann?

2.    Ist das Außenministerium derzeit in Verhandlungen über weitere Rückübernahmeabkommen auf bilateraler Ebene mit Drittstaaten?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, bitte um Auflistung der betreffenden Staaten.

c.    Wenn ja, wie ist der jeweilige Verhandlungsstatus?

d.    Wann sollen diese Verhandlungen jeweils abgeschlossen sein und wann rechnen Sie mit einem Inkrafttreten der Abkommen?

3.    Mit einigen Drittstaaten verhandelt die Europäische Union seit Jahren Rückübernahmeabkommen. Die Verhandlungsführung liegt bei der Europäischen Kommission, wobei der Erfolg der Europäischen Kommission bei diesen Verhandlungen wesentlich von der Unterstützung und vom Druck der Mitgliedstaaten abhängt. Was unternehmen Sie, um diesen Prozess bzw. die Europäische Kommission bei den Verhandlungen zu unterstützen?

4.    Mit einigen Drittstaaten finden derzeit auf EU-Ebene Verhandlungen über Rückführungsabkommen statt. Wie ist der jeweilige Verhandlungsstatus?

a.    Wann sollen die jeweiligen Rückführungsabkommen abgeschlossen sein?

b.    Wann sollen sie in Kraft treten?

5.    Wie lange dauern die Verhandlungen eines Rückübernahmeabkommens im Durchschnitt?

6.    Welche relevanten Drittstaaten kooperieren mit dem österreichischen Außenministerium derzeit nicht bei Rückübernahmen, unabhängig davon ob ein Abkommen besteht oder nicht? 

7.    Was unternehmen Sie, wenn Drittstaaten und deren in Österreich akkreditierte Botschaftsbehörden nicht kooperieren, sprich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, die eigenen Staatsbürger_innen zurückzunehmen, nicht nachkommen? 

8.    Was unternehmen Sie konkret auf EU-Ebene, um die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei Rückführungen zu steigern und um dieses Thema zu einer ständigen Forderung in der EU-Außenpolitik zu machen?

9.    Im Mai 2017 unternahm Sebastian Kurz gemeinsam mit Vertretern österreichischer Unternehmen eine Reise nach Libyen. Es ist anzunehmen, dass diese Delegation dazu dienen sollte, Libyen Anreize zu bieten, Flüchtlinge zurückzunehmen. Welchen konkreten Effekt hatte dieser Besuch für die Verhandlungen von Rückübernahmeabkommen und welche Folgemaßnahmen setzten Sie bezüglich Libyen?