2969/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Rückübernahmeabkommen 

 

Am 28. April 2016 kündigten Sie (damals noch Außenminister) an, dass es seitens Österreichs Bestrebungen für weitere Rückübernahmeabkommen mit verschiedenen Staaten gäbe. In Ihrer früheren Funktion setzten Sie sich beim informellen Treffen der EU-Außenminister 2016 auch dafür ein, Ländern, die Rückübernahme verweigern, die Gelder der Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen (https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/presse/aussendungen/2016/02/
aussenminister-kurz-beim-informellen-treffen-gymnich-der-eu-aussenminister-in-amsterdam
/). 

Gegenwärtig kann sich Österreich auf insgesamt 39 Rückführungsabkommen berufen: 22 bilaterale und 17 auf EU-Ebene. Zudem besteht seit Oktober 2016 eine nicht-vertragliche Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan ("Joint Way Forward on migration issues“).

Allerdings bestehen nur 3 der 22 bilateralen Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten, und zwar: Kosovo, Nigeria und Tunesien.

Die restlichen 19 bilateralen Rückführungsabkommen wurden mit - mittlerweile - EU- bzw. EWR-Staaten abgeschlossen, konkret: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein, Schweiz.

Die 17 EU-Rückübernahmeabkommen wurden mit folgenden Staaten abgeschlossen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Hongkong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei, Ukraine.

Darüber hinaus besteht bezüglich folgender 7 Staaten ein Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission: Marokko, Algerien, Tunesien, Nigeria, Jordanien, Belarus und China.

Bei Bestehen eines EU-Verhandlungsmandates für ein EU-Rückübernahmeabkommen dürfen keine bilateralen Verhandlungen parallel dazu geführt werden.

Im Kapitel "Ordnung und Sicherheit" des Regierungsprogramms wird auf Seite 35 versprochen, dass die Regierungsparteien "weitere Rückübernahmeabkommen abschließen" werden. 

Nun ist es merklich still um dieses Thema geworden. Es ist fraglich, was die Bundesregierung erreicht bzw. überhaupt unternommen hat, um auf den Abschluss von mehr Abkommen hinzuwirken. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Ist das Bundeskanzleramt derzeit in Verhandlungen über weitere Rückübernahmeabkommen auf bilateraler Ebene mit Drittstaaten involviert bzw. laufend über die Verhandlungen informiert?

a.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Mit einigen Drittstaaten verhandelt die Europäische Union seit Jahren Rückübernahmeabkommen. Die Verhandlungsführung liegt bei der Europäischen Kommission, wobei der Erfolg der Europäischen Kommission bei diesen Verhandlungen wesentlich von der Unterstützung und vom Druck der Mitgliedstaaten abhängt. Was unternehmen Sie, um diesen Prozess bzw. die Europäische Kommission bei den Verhandlungen zu unterstützen?

3.    Was unternehmen Sie, wenn Drittstaaten und deren in Österreich akkreditierte Botschaftsbehörden nicht kooperieren, sprich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, nicht nachkommen? 

4.    Was unternehmen Sie konkret auf EU-Ebene, um die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei Rückführungen zu steigern und um dieses Thema zu einer ständigen Forderung in der EU-Außenpolitik zu machen?

5.    Im Mai 2017 unternahmen Sie gemeinsam mit Vertretern österreichischer Unternehmen eine Reise nach Libyen. Es ist anzunehmen, dass diese Delegation dazu dienen sollte, Libyen Anreize zu bieten, Flüchtlinge zurückzunehmen. Welchen konkreten Effekt hatte dieser Besuch für die Verhandlungen von Rückübernahmeabkommen und welche Folgemaßnahmen setzten Sie bezüglich Libyen?