2973/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend „Wärmestrategie"

Begründung

Die Wärmeversorgung ist für mehr als die Hälfte des Endenergiebedarfs verantwortlich. Eine wirksame Klimapolitik hat also auch und vor allem diesen Sektor zu umfassen. Deshalb ist dieser Bereich auch als integraler Bestandteil des Nationalen Energie- und Klimaplans vorgesehen, der Österreichs Klimapolitik für die nächsten 10 Jahre verbindlich bestimmen wird. Die finale Version dieses Plans ist bis zum Ende dieses Jahres an die Europäische Kommission zu übermitteln, so schreibt es die Governance-Verordnung der EU vor. Unter anderem der Anfragebeantwortung 2325/AB vom 21.01.2019 zu 2320/J (XXVI.GP) entnehmen wir, dass es aber noch keinerlei Wärmestrategie gibt. Auch der Entwurf zum Nationalen Energie- und Klimaplan wurde ohne Wärmekonzept nach Brüssel übermittelt. Die Regierung versucht nun offenbar, ein solches zu erfinden. Zu der diesbezüglichen Auftaktveranstaltung am 12.2.2019 wurden die Oppositionsparteien entgegen Ihrer Ankündigung einer Einbindung des Parlaments in der oben zitierten Anfragebeantwortung nicht eingeladen. Obwohl beim Thema Klimaschutz alle an einem Strang ziehen sollten, zeichnet sich wieder das gleiche Vorgehen wie bei der Erstellung des Entwurfs des Nationalen Energie- und Klimaplans ab - ein Ausschluss des Parlaments.

Förderungen im Wärmebereich fallen grundsätzlich in den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder. Für eine Wärmestrategie braucht es daher eine Einigung mit den Ländern, die sich laut uns vorliegenden Insider-Informationen allerdings nicht respektive nicht im erforderlichen Maße abzeichnet. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen lassen sich die Klimaschutzziele also scheinbar nicht erreichen, denn die zersplitterte Kompetenzlandschaft zwischen Bund und Bundesländern scheint unüberwindbar. Dem ist aber nicht wirklich so: Eine zureichende Wärmestrategie ist unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung der Staatsverträge von Kyoto und Paris. Wenn die Länder diese Klimaschutzpflichten in ihrem selbständigen Wirkungsbereich nicht erfüllen, hat der Bund gemäß Art 16 Abs 5 B-VG in diesem Kontext nicht nur ein Weisungsrecht gegenüber den Ländern, auch die Kompetenzen zur Gesetzgebung gehen gemäß Art 16 Abs 4 B-VG auf den Bund über, - droht doch die Verletzung der internationalen Abkommen. Die Bundesregierung ist also nicht auf eine Einigung mit den Ländern angewiesen, sie ist eo ipso verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.

Klimaneutralität lautet die zentrale Vision bis zum Jahr 2050. Um das zu erreichen, ist aber eine massive Steigerung der Energieeffizienz im Wärmebereich ebenso erforderlich wie der Verzicht auf fossile Brennstoffe. Vor diesem Hintergrund ist speziell die Strategie der teilstaatlichen und von der ÖVP protegierten OMV, massiv in neue ÖI- und Gas-Assets zu investieren und sich mittels Gasliefervertrag an Gazprom und höhere Importmengen bis 2040 zu binden, äußerst zweifelhaft und somit zu hinterfragen.

Die unterfertigten Angeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Warum wurde nicht bereits im letzten Jahr an einem Wärmekonzept gearbeitet, damit bereits der Entwurf des NEKP eine umfassende Strategie beinhalten kann?

2.       Wurden Verhandlungen darüber mit den Bundesländern bereits letztes Jahr geführt?

a.       Wenn ja, mit welchem Ergebnis und warum wurde dieses Ergebnis noch nicht im Entwurf des NEKP angeführt?

b.      Wenn nein, wieso nicht?

3.       Wann erwarten Sie sich eine finale Einigung mit den Ländern darüber?

4.       Wird diese Einigung ausreichen, um die nötigen Emissionsreduktionen im Wärmebereich zu garantieren?

5.       Welche Menge an Treibhausgasreduktionen im Wärmebereich ist zur Zielerreichung bis 2020, 2025 und 2030 notwendig?

6.       Wenn es zu keiner Einigung mit den Ländern im erforderlichen Maße kommt, werden Sie von Ihrem Weisungsrecht gemäß Art 16 Abs 5 B-VG Gebrauch machen?

7.       Sollten die Länder ihren Klimaschutzverpflichtungen, die sich für Österreich aus internationalen Verträgen ergeben, nicht im erforderlichen Maße und rechtzeitig nachkommen und sollte die Gesetzgebungskompetenz infolgedessen auf den Bund übergehen, werden Sie die entsprechend notwendigen Gesetze für die Länder erlassen?

8.       Wie lässt sich das Treibhausgasreduktionserfordernis im Wärmebereich mit einer Sanierungsrate von 2 Prozent bewerkstelligen? (Bitte geben Sie die Reduktionsmengen und -kurve bis 2020, 2025 und 2030 unter Annahme Ihrer Zielsetzung unter Berücksichtigung der Energieverbrauchsentwicklung in diesem Bereich an)

9.       Haben Sie seit Beginn Ihrer Amtszeit mit der OMV über deren Investitionsvorhaben gesprochen?

a.       Wenn ja, haben Sie in Ihren Gesprächen Bedenken hinsichtlich der die Klimaziele konterkarierenden Investitionen geäußert?

b.      Wenn ja, wie geht man strategisch mit dem Spannungsverhältnis Klimaschutz und fossiler Energiegewinnung um?

c.       Wenn ja, haben Sie mit der OMV über die Zeit nach dem Ende der Energiegewinnung aus Erdöl und Erdgas gesprochen?

d.      Wenn nein, wieso nicht?

10.  Kalkulieren Sie in Ihren Klimaszenarien mit einer in Umfang und Bestand gleichbleibenden Erdölraffinerie Schwechat bis zum Jahr 2030?

11.  Kalkulieren Sie in Ihren Klimaszenarien mit einer in Umfang und Bestand gleichbleibenden Erdölraffinerie Schwechat bis zum Jahr 2050?

12.  Wann ist ein Totalausstieg aus fossiler Energie in Österreich realistisch umsetzbar?