2975/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Renate Gruber

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Smart Meter

 

Bis 2020 sollen EU-weit 80 % der Stromzähler je Mitgliedstaat der EU (insgesamt 200 Mio. Stromzähler) durch intelligente Meßgeräte, sogenannte Smart Meter, ersetzt werden. Damit soll auf Basis des Dritten EU-Binnenmarktpakets 2009 die Energieeffizienz, das Netzmanagement sowie die Integration erneuerbarer Energie verbessert werden. In Österreich sind 5,7 Mio. Stromzähler durch intelligente Geräte zu ersetzen; geplant war, daß bis zum Jahr 2019 die Ausstattung mit Smart Meter österreichweit bei 95 Prozent liegen soll. Aufgrund der technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Verordnung, wurde am 18.12.2018 die Ausstattung der Smart Meter österreichweit auf Ende 2022 verlängert.

 

Der Rechnungshof hat in einem kürzlich publizierten Bericht vernichtende Kritik an den Vorarbeiten zur Einführung der Smart Meter geübt: von mangelndem Projektmanagement und unzulänglicher Steuerung des Projektes im bisher zuständigen Wirtschaftsministerium ist ebenso die Rede wie von mangelnder Information der Öffentlichkeit bis hin zum Vorwurf, daß die Kosten zur Einführung des Smart Meters für StromkundInnen intransparent und ungewiß sind.

 

Aus Sicht der KonsumentInnen, die ja letztendlich die Einführung der Smart Meter über ihre Netzentgelte tragen, gab und gibt es zahlreiche Vorbehalte - vor allem auch was den Datenschutz betrifft. Dies konnte auch durch die 2017 mittels Novelle zur IME-VO festgelegte Opt-out-Regelung nicht entkräftet werden. Bedenken zu unzulässigen Eingriffen in die Privatsphäre, zu möglichen Datenschutzverletzungen, auch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Elektrosmog und/oder Strahlungen, aber auch zu Sicherheitsrisiken wegen möglicher Hackerangriffe sind nach wie vor vorhanden.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Der RH empfahl in seinem aktuellen Bericht dem nunmehr zuständigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, den weiteren Verlauf der Einführung intelligenter Meßgeräte strategisch zu begleiten. Zu diesem Zweck sollten die interministerielle Kooperation mit den zuständigen Fachressorts für Cyber-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Konsumentenschutz sowie Telekommunikation und Funk verstärkt und der Austausch mit Forschungs- und Wissenschaftsinstitutionen vertieft werden. Ist Ihr Ressort aktuell in einer interministerielle Arbeitsgruppe zur strategischen Begleitung vertreten? Falls nein, werden Sie diesbezüglich aktiv werden und vor allem ab welchem Zeitpunkt?

 

2.    Welche Wege der Information wird Ihr Ministerium wählen um die KonsumentInnen über die möglichen Arten der Smart Meter zu informieren?

 

3.    Wie wird sichergestellt, daß der Endverbraucher den für ihn "passenden" intelligenten Stromzähler eingebaut bekommt und nur die von ihm zugestimmten Daten ausgelesen und weitergeleitet werden?

 

4.    Smart Meter verfügen über eine Kommunikationsanbindung mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Welche Art der Datenübertragung wird von den Netzbetreibern hierfür verwendet?

 

5.    Wie kann sichergestellt werden, daß Erkenntnisse über Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der Bewohner nicht über unzureichend abgesicherte Schnittstellen abgegriffen werden?

 

6.    Auch wenn die Netzbetreiber die Sicherheit ihrer Netzwerke und der Daten beteuern - die Erfahrung zeigt, daß kein System vor Hackerangriffen ausreichend geschützt sein kann. Welche Aktivitäten setzt Ihr Ressort, um die Datensicherheit der Konsumentlnnen auszubauen?

 

7.    Aktuell versichern die Netzbetreiber, die per Smart Meter gewonnenen Daten nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Der Schritt, mit diesen Daten neue Netztarife zu erschließen, ist aber nur ein kleiner. Wie werden Sie als zuständige Ministerin für Konsumentenschutz sicherstellen, daß der Strompreis für die Bevölkerung in Österreich nicht durch die Einführung der Smart Meter verteuert wird?

 

8.    Wie viele Smart-Meter waren mit 31.12.2018 in Österreich installiert, wie viele davon sind Opt-in-Zähler (Messung und Übertragung von Viertelstundenwerten), wie hoch ist der bisherige Anteil an Smart-Meter-Standard- Zählern (Messung im 15-Minuten-Takt, Übermittlung Tageswert) und wie hoch ist der Opt-out-Anteil? (bitte absolut und in % darstellen)

 

9.    Mit der breitflächigen Smart Meter-Einführung und der stärkeren Verzahnung von IT und Stromnetz wächst die Gefahr von mutwillig herbeigeführten großflächigen Stromausfällen, dem sogenannten "Black out". Mit welchen Strategien wird Ihr Ressort auf die wachsende Gefahr für die gesamte Elektrizitätsinfrastruktur reagieren?