2980/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Einsatz erneuerbarer Energien.

Im aktuellen Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans für Österreich wird von einer gleichbleibenden Menge an nachhaltig produzierten Biokraftstoffen bis zumindest 2030 ausgegangen. Gleichzeitig sieht die Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energie (RES II) bei der Umsetzung des Ziels von 14% Anteil an erneuerbarer Energie im Verkehr eine Erhöhung der Elektromobilität und des Einsatzes von Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern vor.

Die Richtline zur Förderung der Erneuerbaren Energie legt zudem fest, dass der Einsatz von konventionellen Agrotreibstoffen im Verkehrssektor auf maximal 7% beschränkt wird. Weiters besteht ein verpflichtendes Subziel für „fortschrittliche“ Agrotreibstoffe von 3,5%. Agrotreibstoffe aus Palmöl sollen bis 2030 zudem gar nicht mehr für die Zielerreichung anrechenbar sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie hoch waren die tatsächlichen C02 Emissionen der in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in Verkehr gesetzten Mengen Agrotreibstoffe (aufschlüsselt nach Ausgangsrohstoffen und dem Umstand gerecht werdend, dass Agrotreibstoffe rechnerisch als Null-Emissionen betrachtet werden, real aber Emissionen verursachen)

a.    wenn ILUC Faktoren berücksichtigt werden?

b.    Wenn ILUC Faktoren nicht berücksichtigt werden?

2.    Wie hoch sind die geplanten Mengen für konventionelle und fortschrittliche Agrotreibstoffe sowie E-Mobilität und Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern im Verkehrssektor bis 2030? Bitte um tabellarische Auflistung der geplanten absoluten Mengen und Mengen relativ zum Energieverbrauch im Verkehrssektorder Jahre bis 2030.

3.    Welche Maßnahmen sind geplant, um die angestrebten Mengen an fortschrittlichen Agrotreibstoffen zu erreichen?

4.    Am 7. Dezember 2018 endete die Frist eine Stellungnahme für Mitglieder zum Konsultationsentwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) für Österreich abzugeben. Ein umfassender, öffentlicher, frühzeitiger und effektiver Konsultationsprozess ist seitens der Europäischen Union vorgesehen.

a.    Welche Möglichkeiten zur Stellungnahme und Mitgestaltung werden Interessensverbände, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger noch haben?

b.    Welcher Zeitplan für die Einbindung der Öffentlichkeit ist vorgesehen?

5.    In einer Aussendung vom 7.12.2018 stellt Klimaforscherin Helga Kromp-Kolb fest, dass der Entwurf des NEKP nicht den Vorgaben des Pariser Klima-Abkommens entspricht. Strebt Ihr Ressort eine Nachbesserung an, sodass der NEKP mit dem Pariser Klima-Abkommen kompatibel ist?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen und Ziele werden Sie dafür vorschlagen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wird sich Ihr Ressort für die Ökologisierung des Steuersystems einsetzen?

a.    Wenn ja, welche Änderungen im Steuersystem werden Sie für diese Gesetzgebungsperiode vorschlagen?

7.    Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort für dieses Kalenderjahr, um zum Erreichen des SDG 12c beizutragen?

8.    Gemäß NEKP-Entwurf wird angestrebt ab 2021 nur noch Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energie einzusetzen. Ab wann wird es das notwendige Aus für Ölheizungen bei Neubau und Sanierung geben?

9.    Eine der kosteneffizentesten und wirksamsten Maßnahmen zur Reduktion schädlicher Treibhausgase im Verkehrsbereich sind niedrigere Tempolimits auf Landes- und Bundesstraßen. Wird sich Ihr Ressort deshalb für niedrigere Tempolimits einsetzen?

a.    Wenn ja, für welche Limits bis wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10.  Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang die 140 km/h Teststrecken auf österreichischen Autobahnen ein?

11.  Zusätzlich zur Beimischung von Agrotreibstoffen zu fossilem Benzin und Diesel werden kommunale und betriebliche Fuhrparkumstellungen auf pure Agrotreibstoffe bzw. auf Kraftstoffe mit über 50% Agrotreibstoffgehalt forciert, insbesondere seitens des klima:aktiv mobil Programms Ihres Ressorts.

a.    Können Sie ausschließen, dass dadurch der Einsatz von Agrotreibstoffen aus Palmöl gefördert wird?

b.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, dass Agrotreibstoffe aus Palmöl (FAME, HVO) nicht zum Einsatz kommen?

12.  Im Februar 2019 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Regelung von High-ILUC Agrotreibstoffen veröffentlicht. Dieser sieht Regelungen vor, die die Anrechenbarkeit von Agrotreibstoffen zur Erreichung der EU-Zielvorgaben aus Palmöl einschränken wird.

a.    Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die vorgesehenen Ausnahmen nicht unzulässige Schlupflöcher darstellen?

b.    Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit es zu keinen unerwünschten Substitutionseffekten kommt?

13.  In der Anfragebeantwortung 376/AB vom 27.04.2018 geben Sie an, dass Ihr Ressort der Bundesanstalt für Agrarwissenschaften den Auftrag erteilt hat, eine Studie über den Verbrauch von Palmöl in Österreich zu erarbeiten. Ist diese Studie öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo?

14. Plant Ihr Ressort weitere Studien zum Verbrauch von Palmöl in Österreich in Auftrag zu geben, welche die Jahre nach 2015 untersuchen?

15. In der Anfragebeantwortung 376/AB vom 27.04.2018 geben Sie weiters an, dass der AMA empfohlen wurde, die Machbarkeit palmölfreier Futtermittel zu prüfen. Liegen die Ergebnisse der Prüfung vor? Wenn ja, sind die öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo?