2983/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und Genossinnen und Genossen

 

 

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend den entwicklungspolitischen Beirat

 

Im EZA-Gesetz ist im § 21 das Einrichten eines Beirates für Entwicklungspolitik zur Beratung des Bundesministers / der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit festgehalten. Der Beirat ist aus sachkundigen Personen aus dem Gebiet Entwicklungspolitik oder der Entwicklungszusammenarbeit zu bestellen. Das Gesetz besagt, dass sich der Beirat eine Geschäftsordnung zu geben hat und zwei Mal im Jahr einzuberufen ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Europa Integration, und Äußeres folgende

 

 

Anfrage:

 

1.  Wann wurde der Entwicklungspolitische Beirat zuletzt bestellt?

2.  Welche Personen sind derzeit Mitglieder des Beirates?

3.  Nach welchen Kriterien wurden diese Mitglieder ausgewählt?

4.  Wurde bei der Besetzung des Beirates auf eine gendergerechte Nominierung geachtet?

5.  Auf der Website des BMEIA finden sich keine aktuellen Informationen zum Beirat. Wurde die Neubestellung nach dem Regierungswechsel öffentlich kommuniziert?

a.    Wenn ja, über welches Medium?

b.    Wenn nein, warum nicht und wann wird das nachgeholt?

6.  Wann und zu welchen Themen hat der Beirat seit seiner Bestellung getagt? Bitte um Auflisten der Sitzungstage und der behandelten Themen.

7.  Welche Aktivitäten sind für das erste Halbjahr 2019 geplant?

8.  Welchen Empfehlungen des Beirates ist Ihr Ressort in den letzten beiden Jahren gefolgt?

9.  Welchen Empfehlungen des Beirates wurde in den letzten beiden Jahren nicht gefolgt und warum nicht?