3002/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Stand der Ermittlungen in der Causa Waldhäusl: Die NSA und die Kickback-Frage

 

Aufgrund der Medienberichterstattung der Rechercheplattform Addendum vom 6.12.2018 mit dem Titel "Causa Waldhäusl: Die NSA und die Kickback-Frage" (https://www.addendum.org/news/nsa-waldhaeusl/) brachte der Neos Parlamentsklub am 7.12.2018 eine Sachverhaltdarstellung bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ein.

Zahlreiche Medien berichteten über die Causa:

https://derstandard.at/2000093406762/Vorwurf-der-Schwarzgeldzahlungen-an-Waldhaeusl

https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/st-poelten-neuer-wirbel-um-fpoe-landesrat-waldhaeusl/400347340

https://diepresse.com/home/innenpolitik/5542918/Gottfried-Waldhaeusls-neue-Baustelle

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/vorwurf-der-schwarzgeldzahlungen-an-waldhaeusl-62156638

In dem bretreffenden Medienbericht der Rechercheplattform Addendum werden Sachverhalte geschildert, die die Verwirklichung schwerwiegender Strafdelikte (Untreue, Amtsmissbrauch sowie Quälen und Vernachlässigen von Gefangenen) nahelegen.

Es ist selbstverständlich, dass die Unschuldsvermutung gilt und die strafrechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft und den unabhängigen Gerichten obliegt. Allerdings bedarf es, wenn, wie hier behauptet wird, ein Anfangsverdacht besteht, entsprechender Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Andernfalls werden Vermutungen genährt, (partei-)politische Rücksichten verhinderten eine Klärung. Das schadet dem Vertrauen in den Rechtsstaat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wird in dieser Sache bereits ein Ermittlungsverfahren geführt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, unter welcher Geschäftszahl wird das Verfahren geführt? 

c.    Gibt es zum angezeigten Sachverhalt auch andere Geschäftszahlen?

d.    Welche strafrechtlich relevanten Vorwürfe werden in diesen Verfahren jeweils behandelt?

2.    Wurden von den Ermittlungsbehörden bereits Erkundigungen durchgeführt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welche?

3.    Gegen welche Personen wird in diesem Verfahren seit wann wegen welcher Straftaten ermittelt?

a.    Wird gegen die NSA Bewachungs-Detektei GmbH ermittelt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wird gegen die NSA Sicherheitsleistung GmbH ermittelt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wird gegen Gerald W. ermittelt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wird gegen LR Gottfried Waldhäusl ermittelt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie ist der derzeitige Ermittlungsstand im Verfahren?

5.    Wurde das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen?

a.    Wenn ja, zu welchem Schluss kommt die WKStA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Personen Anklage zu erheben?

                                  i.    Wenn ja, gegen wen?

                                ii.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

c.    Falls nein, wann wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

d.    Wenn nein,

                                  i.    Wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

6.    Welchen Status im Sinne des § 48 StPO haben die angeführten Personen jeweils? Wer wird als Verdächtiger geführt? Wer als Beschuldigter? (Bitte um Aufschlüsselung der Person, den Zeitpunkt des Beginnes dieses Status, und des jeweiligen Tatverdachts.)

7.    Welche Ermittlungshandlungen wurden seit Einlangen eines Ermittlungsauftrags bzw seit Bekanntwerden der Vorwürfe wann gesetzt?

a.    Sofern noch keine Ermittlungshandlungen gesetzt wurden, bitte um Begründung warum diese bis dato unterblieben?

8.    Ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) in das Verfahren eingebunden?

9.    Gab es in dieser Causa Weisungen an die ermittelnden Behörden?

a.    Wenn ja, wann, von wem und welchen Inhalt hatten diese jeweils?

10. Gab es in diesem Zusammenhang Weisungen an den fallführenden Staatsanwalt bzw die ermittelnden Kriminalbeamten?

a.    Wenn ja, wann, von wem und welchen Inhalt hatten diese jeweils?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen, um das Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und zu einem Ende zu bringen? 

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister oder die OStA in der Sache zu erteilen? 

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

12. Wann verjähren die jeweils vorgeworfenen Strafdelikte?

13. Wurden Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, bereits von diesem Verfahren berichtet?

a.    Wenn ja, welche Handlungen setzten Sie wann? Welche Handlungen planen Sie zu setzen?

14. Welche Personen wurden wann als Beschuldigte einvernommen?

15. Welche Personen wurden wann als Zeugen einvernommen?

16. Was ist der letzte Stand der Dinge im Verfahren "Causa Waldhäusl: Die NSA und die Kickback-Frage"?