3017/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeirekrutierung: BMI wirbt mit absurdem Gehalt und Luxusauto

 

 

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Mit dem abgebildeten Luxus-Auto der Marke "Mercedes G" wirbt das BMI derzeit für den Einstieg in die Polizei-Ausbildung.

Da derzeit nicht bekannt ist wie viele Autos dieser Marke das Bundesministerium für Inneres derzeit in seinem Fuhrpark betreibt, stellt sich die Frage, inwiefern die Zurschaustellung eines Luxusautos der Vermittlung eines realistischen Bildes der Tätigkeit in der Exekutive dient. Es ist zu befürchten, dass sich Interessenten_innen durch falsche Motive zur Bewerbung in den Ausbildungsdienst motiviert sehen.

 

Zudem wirbt das Bundeministerium für Inneres derzeit mit folgendem Flyer für die Aufnahme in den Polizeiausbildungsdienst:

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Dabei wird das Gehalt, das Bewerber_innen für die Zeit nach dem ersten Ausbildungsjahr in Aussicht gestellt wird, mit € 3600,- beziffert.

Völlig unklar ist jedoch auf welcher Berechnungsgrundlage dies beruht.

Üblicherweise werden Exekutivwachebeamt_innen nach dem ersten Ausbildungsjahr in die Gehaltsstufe 2 (Schema E2b) eingestuft.

Das Grundgehalt in der Stufe 2 beträgt jedoch in Wirklichkeit lediglich € 1.827,90 brutto (Quelle: § 72 Gehaltsgesetz BGBl. Nr. 54/1956 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018).

Um auf das beworbene Bruttomonatsgehalt von € 3600,- zu kommen, wäre jedoch die Ableistung von ca. 60 Überstunden pro Monat notwendig.

Dieser Umstand wird jedoch in der Werbeaktion verschwiegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wieviele Autos der Marke "Mercedes G" betreibt das BMI derzeit bundesweit in seinem Fuhrpark?

2.    Welche Aufgaben der Sicherheitsexekutive werden mit dieser Autotype derzeit wahrgenommen?

3.    Wieviele Exekutivbeamt_innen verwenden solch ein Auto im gewöhnlichen Exekutivdienst?

4.    Weshalb wurde für die Werbekampagne ein Auto der Marke "Mercedes G" verwendet und kein gewöhnlicher Streifenwagen?

5.    Inwiefern vermittelt dieses Auto ein realistisches Bild vom Polizeidienst?

6.    Welche Abteilung des Ministeriums hatte die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der Werbekampagne und traf die Entscheidung zur Verwendung des gebrandeten "Mercedes G"?

7.    Denkt der Herr Bundesminister, dass solch ein Auto irreführend auf potenzielle Bewerber_innen wirken kann?

a.    Wenn nein, weshalb hält der Herr Bundesminister es für nicht irreführend?

b.    Wenn ja, weshalb wird dann mit solch einem Auto geworben?

8.    Welche Kosten waren mit der Verwendung des "Mercedes G" 2017, 2018 und 2019 verbunden (Beschaffung, Miete, Branding, etc)?

9.    Bei welchen Veranstaltungen wurde der "Mercedes G" 2017, 2018 und 2019 zur Schau gestellt?

10. Welche Informationen wurden Interessierten im Zusammenhang und in Bezug mit dem Auto gegeben?

11. Waren am Gestaltungsprozess dieser Werbekampagne private Unternehmen/Werbeagenturen beteiligt?

a.    Wenn ja, welche, mit welchem Auftrag und zu welchen Kosten?

12. Mit welcher Intention wurde am oben dargestellten Flyer die Gehaltsangabe von monatlich € 3600,- in die Werbung aufgenommen?

13. Wie gelangt das Bundeministerium in seiner Werbeaktion zur angesprochenen Gehaltsangabe von monatlich € 3600,- brutto? (Bitte um genaue Herleitung der Gehaltsangabe in Grundbezug, Zulagen, Überstunden etc.)

14. Beabsichtigt das Bundeministerium den Grundbezug für Exekutivwachebeamt_innen nach dem ersten Ausbildungsjahr auf € 3600,- zu erhöhen?

15. Erachtet der Herr Bundesminister solch eine Gehaltsangabe auf dem Flyer für transparent?

16. Inwiefern vermittelt diese Werbeaktion ein realistisches Bild von den Verdienstmöglichkeiten im Polizeidienst?

17. Denkt der Herr Bundesminister, dass solch eine Gehaltsangabe irreführend auf potentielle Bewerber_innen wirken kann?

a.    Wenn nein, weshalb sieht der Herr Bundesminister solch eine Gehaltsangabe für nicht irreführend?

b.    Wenn ja, weshalb wird dann mit solch einem Gehalt geworben?

18. Denkt der Herr Bundesminister, dass solch eine Gehaltsangabe falsche Vorstellungen über die realen Verdienstmöglichkeiten bei potentielle Bewerber_innen bewirken kann?

a.    Wenn nein, weshalb sieht der Herr Bundesminister solch eine Gehaltsangabe für nicht irreführend?

b.    Wenn ja, weshalb wird dann mit solch einem Gehalt geworben?

19. Welche Abteilung des Ministeriums hatte die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der Werbekampagne?

20. Wurde die genannte Gehaltsangabe auch noch in anderen Medien, als dem angesprochenen Flyer beworben?

a.    Wenn ja, in welchen, wann und zu welchen Kosten?

21. Welche Kosten waren mit der Erstellung der oben dargestellten Werbekampagne verbunden?

a.    Welche Kosten waren mit der Konzeption der Kampagne verbunden?

b.    Welche Kosten waren mit dem Druck verbunden?

c.    Welche Kosten waren mit dem Versand verbunden?

d.    Welche Kosten waren mit der allfälligen Schaltung von Inseraten verbunden?

22. Waren am Gestaltungsprozess private Unternehmen/Webeagenturen beteiligt?

a.    Wenn ja, welche, mit welchem Auftrag und zu welchen Kosten für das Ministerium?

23. Wo und wann wurden die Flyer aufgelegt bzw. verteilt?

24. Bei welchen Veranstaltungen wurden die Flyer aufgelegt bzw. verteilt?

25. Wurden die Flyer per Postwurfsendung verschickt?