3020/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Walter Bacher, Angela Lueger
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsatz der Body-Cams in Österreich - datenschutzrechtliche Aspekte

Die APA berichtete am Freitag 1. März 2019 wie folgt:

APA0417 5 CI 0466 II, Fr, 01. März 2019

Polizei/Österreich/Wien

Erste 140 Bodycams der Polizei gehen bald in Echtbetrieb - BILD VIDEO

Utl.: Geräte bewiesen im Test deeskalierende Wirkung und führten zu "spontaner Beruhigung” - Innenminister Kickl: "Beitrag zur Steigerung der Sicherheit" =

Wien (APA) - Ab Ende März gehen die ersten 140 Bodycams für die Polizei offiziell in Betrieb. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bezeichnete sie am Freitag in der Wiener Landespolizeidirektion als "Beitrag zur Steigerung der Sicherheit". Im Test hätten die Geräte ihre deeskalierende Wirkung bewiesen, erläuterte ein Beamter seine Erfahrungen beim Probebetrieb: "Oft hat schon die Ankündigung zu filmen gereicht."

Bei seiner Tätigkeit für die Bereitschaftseinheit war Harald Poschinger mit der Bodycam der Firma Reveal Media, Modell RS2-X2, beim Hotspot Praterstern seit November 2016 im Einsatz - es kam dabei nur zu 14 Auslösungen, also zu Vorfällen, wo auch wirklich auf die Aufnahmetaste gedrückt wurde. "Es ist immer gut, wenn man präventiv einschreiten kann. Je früher es gelingt, etwas zu einem guten Ende zu bringen, desto lieber ist uns das", sagte der Innenminister im Gespräch mit der APA, nachdem er sich zuvor selbst von der einfachen Handhabe der Bodycams überzeugen konnte. Die deeskalierende Wirkung, "das ist das, was wir wollen. Und wenn es einmal wirklich darauf ankommt, dann haben wir mit diesen Aufnahmen ein objektivierbares Substrat, das auch dazu dienen kann, die entsprechende Beweisführung zu erleichtern."

Die Bodycam-Ausbildung für die Polizisten dauert noch bis Ende März, danach werden die ersten Einsätze an den Hotspots erfolgen, "dann kommen im nächsten und übernächsten Jahr noch jeweils 80 solcher Kameras nach", sagte Kickl, und somit hätte man dann eine sehr gute Grundausstattung. Was den Datenschutz betrifft, so seien Datenschützer "immer besorgt, und das ist auch gut so", beantwortete der Innenminister eine dementsprechende Frage. Der Einsatz der Bodycams sei aber klarerweise legal. "Es ist ja auch so, dass jeder dieser Einsätze vorangekündigt wird. Das heißt, das Gegenüber weiß genau, dass ab dem nächsten Moment aufgezeichnet wird. Und so gesehen ist es eigentlich ein Beitrag zur Objektivierung, der beiden Seiten nützt". Die Aufnahmen werden dann für sechs Monate gespeichert - sofern es kein Strafverfahren gibt.

Eingeschaltet wird die Kamera dann, "wenn ich merke, jetzt könnte es in Kürze zu einer Festnahme kommen." Man müsse ein Gespür dafür entwickeln, ab wann es sinnvoll ist, die Kamera einzuschalten, erläuterte Poschinger seine Erfahrungen in der Praxis. Ob der Bodycam-Einsatz die Zahl der Festnahmen verringert hat, ist natürlich nicht belegbar, aber "ich bemerke schon eine Veränderung des Verhaltens". Natürlich diene die Bodycam auch zur Beweissicherung, aber das "Präventive" sei ein ganz wichtiger Punkt bei dieser Anschaffung. "Es hat sich gezeigt, dass es absolut sinnvoll ist, diese Kamera zu haben", zog Poschinger ein positives Resümee. "Grundsätzlich ist es so: Wenn sich die Person an der die Amtshandlung ausgeführt wird auf dem Bildschirm erkennt, dann führt das zu einem kleinen 'Aha-Effekt' und dann kommt es zu einer spontanen Beruhigung."

(Schluss) ad/sws

Beinahe unter einem wurde in Deutschland eine heftige politische Diskussion losgetreten, da bekannt wurde, dass die deutsche Polizei die Aufnahmen von Body-Cams in einer Cloud- Lösung des US-Konzerns Amazon abspeichert. Dies wiegt deshalb besonders schwer, da die Daten, die dabei festgehalten werden, äußerst sensibel sein können. Eine der wichtigsten Aspekte ist, dass diese im Nachhinein nicht bearbeitet, also verfälscht werden können.

Siehe auch dazu die diesbezügliche Berichterstattung der APA:

Deutsche Polizei speichert Bodycam-Aufnahmen auf Servern von Amazon

Utl.: FDP-Politiker Strasser kritisiert Risiko des Zugriffs von US-Behörden =

Berlin/Washington (APA/AFP) - Die deutsche Bundespolizei speichert Einsatz-Aufnahmen von Körperkameras, sogenannten Bodycams, auf Servern des Internetriesen Amazon. Der US-Anbieter sei gegenwärtig der einzige, der in Deutschland eine entsprechende vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Cloudlösung zur Verfügung stelle, erklärte das deutsche Bundesinnenministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Benjamin Strasser. Der kritisierte am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP das "potenzielle Sicherheitsrisiko".

Bei der Speicherung der Daten auf Servern von Amazon bleibe im Unklaren, ob die US- Sicherheitsbehörden auf diese zugreifen können, erläuterte Strasser. Die deutsche Bundesregierung sei daher gefordert, die volle Kontrolle über solch sensible Daten sicherzustellen. "Dafür brauchen wir Speicherkapazitäten bei den Behörden in Deutschland. Union und SPD sind in der Pflicht dies schnellstmöglich sicherzustellen."

Bodycams sollen mögliche Angreifer abschrecken. Zugleich können die Aufnahmen helfen, Straftäter zu identifizieren. Das Ministerium erklärte auf Anfrage Strassers, dass "die deutschen Datenschutzstandards eingehalten" würden. Die Daten würden verschlüsselt und ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" hatte zuerst über die Anfrage berichtet.

Auch der stellvertretende deutsche Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz äußerte Datenschutz-Bedenken. Amazon sei in der Kritik, weil das Unternehmen auch Gesichtserkennungs-Software an US-Polizeibehörden verkaufe, die bei Aufnahmen von Bodycams genutzt würden, sagte er der "NOZ". "Dass ausgerechnet dieses Unternehmen jetzt die Bodycam-Aufnahmen für die Bundespolizei verwalten soll, hinterlässt mehr als ein ungutes Gefühl."

Die unterzeichneten Abgeordneten richtende an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.             Wie werden die Daten, die durch die Anwendung von Bodycams durch die Polizei gewonnen werden, abgespeichert?

2.              Wie werden die Daten ausgelesen? Erfolgt dies über eine WLAN-Verbindung oder eine andere funktechnische Einrichtung in Echtzeit oder muss jedes Gerät im Nachhinein ausgelesen werden?

3.              Haben die Kameras eine Funktion, mit welcher auch während des Filmens gleichzeitig Fotos geschossen werden können, um weiteres Beweismaterial zu erlangen?

4.              Haben die Kameras auch eine Pre-Recording Funktion, um permanent in Einsatzbereitschaft zu sein, werden diese Daten, wenn sie nicht benötigt werden, nach einer gewissen Dauer wieder gelöscht und wie wird sichergestellt, dass dadurch keine Manipulationen entstehen können?

5.              Wo erfolgt die Speicherung konkret und in welchem Format?

6.              Wie und wo werden Daten gespeichert, bei welchen Daten gemäß Artikel 9 DSGVO, also personenbezogene Daten besonderer Kategorien, anfallen?

7.              Werden diese Daten verschlüsselt? Wenn ja, nach welchem Standard? Wenn nein, warum nicht?

8.              Wer hat in Folge Zugriff zu diesen Daten?

9.              Werden diese Zugriffe protokolliert?

10.          Gibt es eine routinemäßige stichprobenartige Überprüfung der Zugriffe auf diese Daten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zugriffs?

11.          Wann werden diese Daten nach welchen Grundsätzen gelöscht und wie wird die durch Führung der Löschung kontrolliert?

12.          Können diese gelöschten Daten wiederhergestellt werden?

13.         Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit gespeicherte Daten nicht verfälscht werden können?

14.         Wie und wann erfolgte die Ausschreibung für die Bodycams, welche Kosten waren mit der Beschaffung des Bodycams-Systems verbunden?

15.         Welche Kosten entstehen im Betrieb pro Monat und wie setzen sich diese Kosten zusammen?

16.         Wie und wann erfolgte die Ausschreibung für die Speicherung der durch Bodycams angefallenen Daten?

17.         Welche Kosten entstehen durch die Speicherung samt allen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen?

18.         Welcher datenschutzrechtliche Standard wurde den Ausschreibungen zugrunde gelegt?