3021/J XXVI. GP
Eingelangt am 05.03.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Message Control bei Statistik Austria
Die wichtigste statistische Befragung, der Mikrozensus, ist eine Erhebung der Statistik Austria, welche jedes Quartal etwa 50.000 Menschen persönlich nach ihren Lebensumständen, ihrer Wohnsituation und ihrem Arbeitsleben befragt. Die Befragungen laufen in der EU nach einem einheitlichen Muster ab. Die Fragen sind vorgegeben. Dabei gibt es jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt, der einmal beim Zensus mit abgefragt wird. Auch dabei sind die Themen vorgegeben. Für 2019 lautet die europäische Vorgabe, Daten zu Arbeitszeit und Arbeitsorganisation einzuholen. Abgefragt wird dabei etwa, ob sich Arbeitnehmer kurzfristig einmal freinehmen können, wie oft Überstunden anfallen und wie die Arbeitszeitaufzeichnungen aussehen.
Neben den vorgegebenen Hauptfragen haben die Länder die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen. Wie DER STANDARD berichtet, war zwischen dem Sozialministerium und der Statistik Austria im vergangenen Jahr vereinbart worden, fünf solcher Zusatzfragen zu stellen. Die Führung des Sozialministeriums hat sich im letzten Augenblick dazu entschlossen manche dieser Fragen doch nicht stellen zu lassen. Bundesministerin Beate Hartinger-Klein hat Ende Jänner eine Verordnung herausgegeben, die für die Durchführung der Befragung notwendig ist. Die im DER STANDARD erwähnten Zusatzfragen sind nicht inkludiert.
Wie aus den Medien bekannt wurde, hat das Sozialministerium Teile einer Befragung der Statistik Austria im Rahmen des nächsten Mikrozensus zu Arbeitszeit und Arbeitsorganisation in letzter Minute gestrichen. Damit werden einzelne Aspekte der Befragung ausgeblendet, was das Gesamtbild des Ergebnisses maßgeblich verändert. Nachdem Bundeskanzler Kurz bereits darauf abzielt, die Kommunikation der Statistik Austria an "sein" Bundeskanzleramt zu ziehen, streicht Hartinger-Klein nun einzelne Fragen einer Erhebung. Das Ziel ist offensichtlich: Es soll von vornherein gesteuert werden, was als Ergebnis herauskommen kann. Damit erreicht die Messa-ge Control bei der Statistik Austria einen neuen Höhepunkt. Es ist eine Zumutung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn die Regierung im Detail kontrolliert, welche Zahlen, Daten, Fakten berichtet werden.
Auch zahlreiche Wissenschaftler haben sich bereits zu Wort gemeldet, um zu unterstreichen, dass der Mikrozensus und die entsprechenden Fragen für die Arbeitsmarktforschung ganz entscheidend sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Mit welcher Begründung streicht das BMASGK die in der Anfragebegründung angesprochenen Fragen im Mikrozensus?
2. Mit welcher Strategie werden die Fragen bzgl. Arbeitsmarkt im Mikrozensus ausgewählt?
3. Gab es eine Empfehlung, diese Fragen zu streichen?
a. Wenn ja, woher kam diese Empfehlung?
b. Wenn ja, wie wurde diese Empfehlung begründet?
4. Gibt es andere, gleichwertige Befragungen in Österreich, sodass sich dadurch die Fragen im Mikrozensus erübrigen und gestrichen werden konnten?
5. Hat das BMASGK einen anderen externen Auftragnehmer beauftragt, diese Daten zu erheben?
a. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten im Vergleich zu den gestrichenen Fragen im Mikrozensus?
6. Hat das BMASGK interne Ressourcen dafür aufgebracht, Daten in ähnlicher Qualität zu erheben?