3021/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz

betreffend Message Control bei Statistik Austria

Die wichtigste statistische Befragung, der Mikrozensus, ist eine Erhebung der Statis­tik Austria, welche jedes Quartal etwa 50.000 Menschen persönlich nach ihren Le­bensumständen, ihrer Wohnsituation und ihrem Arbeitsleben befragt. Die Befragun­gen laufen in der EU nach einem einheitlichen Muster ab. Die Fragen sind vorgege­ben. Dabei gibt es jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt, der einmal beim Zensus mit abgefragt wird. Auch dabei sind die Themen vorgegeben. Für 2019 lautet die eu­ropäische Vorgabe, Daten zu Arbeitszeit und Arbeitsorganisation einzuholen. Abge­fragt wird dabei etwa, ob sich Arbeitnehmer kurzfristig einmal freinehmen können, wie oft Überstunden anfallen und wie die Arbeitszeitaufzeichnungen aussehen.

Neben den vorgegebenen Hauptfragen haben die Länder die Möglichkeit, Zusatzfra­gen zu stellen. Wie DER STANDARD berichtet, war zwischen dem Sozialministerium und der Statistik Austria im vergangenen Jahr vereinbart worden, fünf solcher Zu­satzfragen zu stellen. Die Führung des Sozialministeriums hat sich im letzten Augen­blick dazu entschlossen manche dieser Fragen doch nicht stellen zu lassen. Bun­desministerin Beate Hartinger-Klein hat Ende Jänner eine Verordnung herausgege­ben, die für die Durchführung der Befragung notwendig ist. Die im DER STANDARD erwähnten Zusatzfragen sind nicht inkludiert.

Wie aus den Medien bekannt wurde, hat das Sozialministerium Teile einer Befragung der Statistik Austria im Rahmen des nächsten Mikrozensus zu Arbeitszeit und Ar­beitsorganisation in letzter Minute gestrichen. Damit werden einzelne Aspekte der Befragung ausgeblendet, was das Gesamtbild des Ergebnisses maßgeblich verän­dert. Nachdem Bundeskanzler Kurz bereits darauf abzielt, die Kommunikation der Statistik Austria an "sein" Bundeskanzleramt zu ziehen, streicht Hartinger-Klein nun einzelne Fragen einer Erhebung. Das Ziel ist offensichtlich: Es soll von vornherein gesteuert werden, was als Ergebnis herauskommen kann. Damit erreicht die Messa­-ge Control bei der Statistik Austria einen neuen Höhepunkt. Es ist eine Zumutung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn die Regierung im Detail kontrolliert, welche Zahlen, Daten, Fakten berichtet werden.

Auch zahlreiche Wissenschaftler haben sich bereits zu Wort gemeldet, um zu unter­streichen, dass der Mikrozensus und die entsprechenden Fragen für die Arbeits­marktforschung ganz entscheidend sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Mit welcher Begründung streicht das BMASGK die in der Anfragebegründung angesprochenen Fragen im Mikrozensus?

2.    Mit welcher Strategie werden die Fragen bzgl. Arbeitsmarkt im Mikrozensus aus­gewählt?

3.    Gab es eine Empfehlung, diese Fragen zu streichen?

a.    Wenn ja, woher kam diese Empfehlung?

b.    Wenn ja, wie wurde diese Empfehlung begründet?

4.    Gibt es andere, gleichwertige Befragungen in Österreich, sodass sich dadurch die Fragen im Mikrozensus erübrigen und gestrichen werden konnten?

5.    Hat das BMASGK einen anderen externen Auftragnehmer beauftragt, diese Da­ten zu erheben?

a. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten im Vergleich zu den gestrichenen Fra­gen im Mikrozensus?

6.    Hat das BMASGK interne Ressourcen dafür aufgebracht, Daten in ähnlicher Qua­lität zu erheben?