3022/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gesetzwidrige Umbenennung der Erstaufnahmestellen in Ausreisezentren

 

Bei der Pressekonferenz am 25.02.2019 kündigte Innenminister Kickl an, dass es ab dem 01.03.2019 - also nur vier Tage später - in Österreich keine Erstaufnahmezentren, sondern nur mehr Ausreisezentren geben werde (siehe: www.bmi.gv.at/news.aspx?id=597A577452514B747278633D). Die Bezeichnung „Erstaufnahmestelle“ ist allerdings gesetzlich geregelt und angeordnet (z.B. §§ 28, 29, 31, 32, 33 AsylG 2005; §§ 10, 11, 34, 43 49 BFA-Verfahrensgesetz; § 4 BFA-Einrichtungsgesetz). § 1 BFA-G-Durchführungsverordnung legt die Einrichtung der Erstaufnahmestellen fest, und zwar die Erstaufnahmestelle Ost in Traiskirchen, die Erstaufnahmestelle West in St. Georgen im Attergau und die Erstaufnahmestelle Flughafen in Schwechat. Am 01.03.2019 waren an den Erstaufnahmestellen bereits Schilder mit der Aufschrift: "Bundesministerium Inneres - Ausreisezentrum" angebracht. Da die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen bis dato nicht geändert wurden, ist davon auszugehen, dass die Änderung der Bezeichnung von "Erstaufnahmestelle" zu "Ausreisezentrum" rechtswidrig erfolgt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    An welchen Stellen bzw. Gebäuden des BFA wurden Schilder mit der Bezeichnung "Ausreisezentrum" angebracht?

2.    Wann wurden diese Schilder mit der Bezeichnung "Ausreisezentrum" angebracht? Bitte um Auflistung nach BFA-Stelle bzw. Gebäude.

3.    Wer hat den Auftrag gegeben diese Schilder mit der Bezeichnung "Ausreisezentrum" anzubringen?

a.    Haben Sie die Weisung bzw. den Auftrag gegeben, diese Schilder anzubringen?

                                  i.    Wenn ja, war Ihnen bewusst, dass Sie damit eine Weisung bzw. einen Auftrag zu einem gesetzwidrigen Verhalten gegeben haben?

                                ii.    Warum sind Sie Berichten zufolge der Ansicht, dass die Umbenennung rechtskonform sei, obwohl der Begriff "Erstaufnahmestelle" wie in der Begründung dargelegt gesetzlich vorgeschrieben ist?

4.    Wann wurde der Auftrag gegeben diese Schilder mit der Bezeichnung "Ausreisezentrum" anzubringen?

5.    Wem wurde der Auftrag gegeben?

6.    Wer hat den Auftrag gegeben Schilder mit der Bezeichnung "Ausreisezentrum" anzufertigen?

7.    Wann wurde der Auftrag gegeben diese Schilder anzufertigen?

8.    Wem wurde der Auftrag gegeben?

9.    Wie hoch waren die Kosten für die Anfertigung und Befestigung der Schilder mit der Bezeichnung "Ausreisezentrum"? Bitte um Angabe der Gesamtkosten sowie Aufschlüsselung pro Schild.

10. Wurden weitere Umbenennungen vorgenommen?

a.    In wessen Auftrag erfolgte dies jeweils?

b.    Welche Kosten fallen bzw. fielen dafür jeweils an?

11. Wo wird die neue Bezeichnung "Ausreisezentrum" sonst noch verwendet (inkl. Schilder, Folder, Informationsblättern, Webseiten, etc.)?

a.    In wessen Auftrag erfolgte dies jeweils?

b.    Welche Kosten fallen bzw. fielen dafür jeweils an?

12. Wird die Bezeichnung "Ausreisezentrum" auch in Akten der Vollziehung, wie Bescheiden, verwendet?

a.    Wenn nein, soll die neue Bezeichnung in Zukunft in Akten der Vollziehung, wie Bescheiden, verwendet werden?

                                  i.    Wenn ja, wann?

13. Planen Sie eine entsprechende Verordnung zur Umbenennung der Erstaufnahmestellen in Ausreisezentren zu erlassen bzw. § 1 BFA-G-Durchführungsverordnung abzuändern, oder ist das schon auf den Weg gebracht worden? 

a.    Wenn ja, wann?