3026/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2017 – 2021

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus verweist auf seiner Website beim Unterpunkt Pflanzenschutz und Pflanzenschutzmittel auf den Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2017 – 2021 (https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/pflanzliche-produktion/pflanzenschutz/aktionsplan.html - abgerufen am 25.02.19). Dem Bund obliegt die Grundsatzgesetzgebung. Die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung liegt im Kompetenzbereich der neun Bundesländer. Dem Aktionsplan zufolge, haben die Bundesländer gemäß § 14 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 nach den Vorgaben des Artikels 4 der Richtlinie 2009/128/EG und unter Berücksichtigung des § 2 Abs. 2 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 Landesaktionspläne zu erstellen und an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (nunmehr: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) weiterzuleiten (vgl. Einleitung des Aktionsplans).

Der Zweck des Aktionsplans ist die Festlegung nationaler Maßnahmen, durch die die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln und etwaige Risiken reduziert werden sollen. Laut Website des BMNT haben die Mitgliedstaaten der EU nach Artikel 4 der Europäischen Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden Nationale Aktionspläne zu erlassen. 

2019 erreicht der Aktionsplan die Halbzeit des Geltungszeitraumes. Obwohl im Plan einige Ziele und Zeitpläne für das Jahr 2018 festgelegt waren, gab es hier zuletzt keine öffentliche Bekanntgabe des Status Quo.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gibt es Aktionspläne auf Länderebene mit verbindlichen Zusagen?

a.    Welche Resultate gibt es hier bisher? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländer.

b.    Gibt es Bundesländer, die hier säumig sind?

2.    Unter Punkt 1.2.3. sind im Aktionsplan die quantitativen Vorgaben, Ziele und Zeitpläne der Fort- und Weiterbildung für berufliche Verwender, Vertreiber und Berater angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Weiteres Anbieten und Ausbau von ausreichenden Fort- und Weiterbildungskapazitäten" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Weiterbildung der beruflichen Verwender, Vertreiber und Berater, die über eine Bescheinigung verfügen" bisher umgesetzt?

c.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Einheitliche Bewertung anrechenbarer Stunden relevanter Fachveranstaltungen" bisher umgesetzt?

d.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Anpassung der Schulungsinhalte an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt" bisher umgesetzt?

e.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Gewährleistung einer ausreichenden Pflanzenschutzberatung und entsprechender Informationsmaterialien zur Wissensvermittlung über die Inhalte des Nationalen Aktionsplanes" bisher umgesetzt?

f.      In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Veröffentlichung der Ausbildungsangebote" bisher umgesetzt?  

3.    Unter Punkt 2.1.2. wurde das Ziel eines gemeinsamen Internetportals Pflanzenschutz mit eigener Domain, von der alle Onlineangebote zentral auffindbar sein sollen und das außerdem mit zusätzlichen Serviceangeboten (z.B. ÖAIP, SVB, AUVA, Vergiftungsinformationszentrale, etc.) verlinkt sein soll angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das genannte Ziel umgesetzt?

b.    Wie lautet die URL der Domain?

4.    Unter Punkt 2.1.3. sind im Aktionsplan die quantitativen Vorgaben, Ziele und Zeitpläne der Weiterführung und Intensivierung der Beratung für berufliche Verwender angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Weiterführung und erforderlichenfalls Intensivierung der Beratung" bisher umgesetzt?  

b.    In welchem Ausmaß wurde das für 2018 geplante Ziel "Aufbau eines gemeinsamen Internetportals" bisher umgesetzt bzw. erreicht?  

c.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Aktualisierung und Erweiterung des Angebots" bisher umgesetzt?

d.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Steigerung der Zugriffszahlen" bisher umgesetzt?  

5.    Unter Punkt 2.2.3. sind im Aktionsplan die quantitativen Vorgaben, Ziele und Zeitpläne der Weiterführung und Intensivierung der Beratung für nicht-berufliche Verwender angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Verstärken der Beratungs- und Informationstätigkeiten" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Erarbeitung von Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes auch für nicht-berufliche Verwendung" bisher umgesetzt?

c.    In welchem Ausmaß wurde das für 2018 geplante Ziel "Erweiterung des Internetangebotes für nicht-berufliche Verwender" bisher umgesetzt bzw. erreicht?

6.    Unter Punkt 2.3.3. sind im Aktionsplan die quantitativen Vorgaben, Ziele und Zeitpläne für die Vermittlung von Informationen für die Öffentlichkeit angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Erarbeitung und aktuell Halten des Informationsangebotes im Internet und weiteren Publikationen" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Durchführung eines "Runden Tisches"" bisher umgesetzt?

                                  i.    Wie viele Veranstaltungen waren pro Jahr bei Erstellung des Aktionsplans geplant?

                                ii.    Wie oft wurde bisher ein "Runder Tisch" veranstaltet?
Bitte um eine detaillierte Auflistung mit Datum, Ort, Teilnehmer_innen und Thema.

                               iii.    Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

                               iv.    Welche Kosten entstehen durch die Durchführung eines "Runden Tisches"? Bitte um detaillierte Angabe aufgegliedert nach Veranstaltung. 

c.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Abhaltung von Schautagen, Präsentationen, laufend Informationsveranstaltungen etc." bisher umgesetzt?

7.    Unter Punkt 3.3. sind im Aktionsplan die quantitativen Vorgaben, Ziele und Zeitpläne der Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Erforderlichenfalls Anerkennung von (weiteren) Werkstätten (Kontrollstellen)" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Kontrolle (Überwachung) der anerkannten Werkstätten (Kontrollstellen)" bisher umgesetzt?

c.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Sicherung der regelmäßigen Schulung des Prüfpersonals" bisher umgesetzt?

d.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Kontrolle (Überwachung) der Vorgabe, dass nur überprüfte Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel verwendet werden" bisher umgesetzt?

e.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Bereitstellung von Informationen über die Anforderungen an die Überprüfung (Kontrolle) und die anerkannten Werkstätten (Kontrollstellen)" bisher umgesetzt?

f.      Wie viele anerkannte Kontrollstellen gibt es aktuell? Bitte um detaillierte Auflistung.

8.    Unter Punkt 4.3. sind im Aktionsplan die quantitativen Vorgaben, Ziele und Zeitpläne bzgl. der Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt und des Trinkwassers, sowie die gezielte Beratung durch Fachleute bei der Auswahl von Kulturpflanzen und Fruchtfolgen bzw. geeigneter Pflanzenschutzmaßnahmen für den jeweiligen Standort angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Durchführung einer gezielte Beratung durch Fachleute" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Informationsarbeit betreffend der Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe und relevanten Abbauprodukte" bisher umgesetzt?

c.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Erlass von zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Anwendungsbeschränkungen von Pflanzenschutzmitteln" bisher umgesetzt?

d.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Fortführung der Kontrollen durch die Gewässeraufsicht" bisher umgesetzt?

e.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Erlass und Adaptierung von Anwendungseinschränkungen und -verboten auf wasserrechtlicher Basis" bisher umgesetzt?

f.      Welche Messungen werden zur Überprüfung der Ziele angesetzt, wie oft werden diese durchgeführt und gibt es bereits Resultate? 

9.    Unter Punkt 5.3. sind im Aktionsplan die quantitativen Vorgaben, Ziele und Zeitpläne bzgl. der Verringerung der Risiken und der quantitativen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Weiterführung der routinemäßigen Überprüfung bestehender Zulassungen" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Weiterführung von ÖPUL im Hinblick auf die Verringerung der Risiken bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln" bisher umgesetzt?

c.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Sicherstellung und Weiterentwicklung des Warndienstsystems und Intensivierung der Beratungsdienstleistung" bisher umgesetzt?

d.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Kontrolle von in Gebrauch befindlicher Pflanzenschutzgeräten und Forcierung der Verwendung von Pflanzenschutzgeräten modernsten Standards" bisher umgesetzt?

e.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Weiterentwicklung der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis und des integrierten Pflanzenschutzes" bisher umgesetzt?

f.      In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Schulungen, Weiterbildungen und Beratung beruflicher und privater Verwenderinnen und Verwender im Hinblick auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten (Art. 12 lit. a und b der RL 2009/128/EG)" bisher umgesetzt?

g.    Wie werden Resultate gemessen? Gibt es hier Verbesserungen?

10. Unter dem Punkt 6.4. sind im Aktionsplan die quantitative Vorgaben, Ziele und Zeitpläne weiterer Schritte wie z.B. die Erarbeitung von zusätzlichen Informationsmaterialien zur sachgerechten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln etc. angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Sensibilisierung der Anwender hinsichtlich der möglichst exakten Menge der Spritzbrühe zur Minimierung der Restmengen" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Sensibilisierung der Anwender hinsichtlich möglicher Risiken betreffend Gewässerschutz, Nichtzielflächen und Nichtzielorganismen" bisher umgesetzt?

c.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Erforderlichenfalls Intensivierung der Schulungsangebote für Anwender hinsichtlich fachgerechter Reinigung von Pflanzenschutzgeräten" bisher umgesetzt?

d.    In welchem Ausmaß wurde das für 2018 geplante Ziel "Weiterentwicklung der Benutzerfreundlichkeit des Amtlichen Pflanzenschutzmittelregisters" bisher umgesetzt?

e.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Erarbeitung diverser Informationsmaterialen hinsichtlich der sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den verschiedenen Bereichen (Veröffentlichungen etc.)" bisher umgesetzt?

f.      In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Aktualisierung der einschlägigen Leitlinien zur Verwendung und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten" bisher umgesetzt?

11. Unter dem Punkt 7.4. sind im Aktionsplan die quantitative Vorgaben, Ziele und Zeitpläne für die Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes angeführt.

a.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Verstärkung präventiver Maßnahmen im Hinblick auf Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mittels strenger Importstrategie" bisher umgesetzt?

b.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Verstärktes Monitoring im Hinblick auf das Auftreten und die Einschleppung von neuen Schädlingen (MIK – mehrjähriger integrierter Kontrollplan)" bisher umgesetzt?

c.    Gibt es hier bereits Resultate? Wo sind Informationen über die Resultate einsehbar?

d.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Weiterentwicklung und Finanzierung eines einheitlichen und bundesweiten Pflanzenschutz-Warndienstes" bisher umgesetzt?

e.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Forcierung der Arbeiten und Sicherstellung der Finanzierung zur Schließung von Indikationslücken und Vermeidung von Behandlungsnotständen – Verstärkung EU-weiter Kooperationen" bisher umgesetzt?

f.      In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Vertiefung der zonalen bzw. EU-weiten Harmonisierungsaktivitäten im Bereich der Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln" bisher umgesetzt?

g.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Prüfung von alternativen Wirkstoffen zu Substitutionskandidaten" bisher umgesetzt?

h.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Fortführung eines „Runden Tisches“ zum regelmäßigen fachlichen Austausch zu aktuellen pflanzenbaulichen Themen" bisher umgesetzt?

i.      In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Orientierung der pflanzenbaulichen Forschungsschwerpunkte auf Fragen des integrierten Pflanzenschutzes" bisher umgesetzt?

j.      In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Mitwirkung im ERA-Net C-IPM" bisher umgesetzt?

k.    In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Förderung von praxisrelevanten Innovationsprojekten im laufend Rahmen der Europäischen Partnerschaften (EIP)" bisher umgesetzt?

l.      In welchem Ausmaß wurde das Ziel "Fortführung der begleitenden Maßnahmen im Rahmen der GAP sowie deren Absicherung dieser nach 2020" bisher umgesetzt?