3029/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Zweckwidmung der Einnahmen aus Geldbußen für die VAM

 

Nach dem Heeresdisziplinargesetz sind Beträge, die durch die Vollstreckung von Verpflichtungen zu Geldleistung eingebracht wurden, den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu überweisen. (§ 77, Abs. 5 HDG). Stiftungszweck der Stiftung ist laut eigenen Angaben ausschließlich die Erbringung von Sozialleistungen für Angehörige des Bundesheeres und für die Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung. 

Unter den Liegenschaften, die durch die Stiftung verwaltet werden, befindet sich unter anderem ein Haus in der Wiener Innenstadt. Laut Angaben auf der Homepage der Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen werden die Mietwohnungen in den vier Wohnhausanlagen vorzugsweise an Angehörige des Bundesministeriums für Landesverteidigung vermietet. Schon vor einigen Jahren sorgten die günstig vergebenen Wohnungen an hochrangige Offiziere für Aufmerksamkeit https://www.news.at/a/bundesheer-dienstwohnungen-skandal).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.       Wie viele monetäre Disziplinarstrafen gab es in den vergangenen fünf Jahren?
a. Bitte um Auflistung nach Art des Vergehens.
b. Bitte um Auflistung nach Inlands,- und Auslandseinsätzen.

2.       Wie hoch ist die eingenommene Gesamtsumme?
a. Wurde diese vollumfänglich dem Stiftungsvermögen zugeschrieben?
b. Wurden auch die im Ausland eingehobenen Gelder der Stiftung zweckgewidmet?
b. Wenn nein, was wurde mit den restlichen Einnahmen gemacht?

3.       Wie wird der Stiftungszweck definiert?