3050/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Versicherungsvermittlungsnovelle 2018 und ihre Wirkung

Die Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmerlnnen steht im Vordergrund der aktuellen Novelle.

Ein wesentliches Ziel ist die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Vertriebskanäle und die Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus für Versicherungsnehmerlnnen unabhängig davon, für welchen Vertriebskanal sie sich entscheiden.

Die Regelungen der Versicherungsvermittlungsnovelle betreffen den Vertrieb durch die Berufsgruppen der VersicherungsagentInnen, Versicherungsmaklerlnnen, der gewerblichen VermögensberaterInnen, der Kreditinstitute sowie der VermittlerInnen in Nebentätigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.  Wird mit der Novelle der gleichzeitige Besitz von Gewerbescheinen im Bereich der Versicherungsmaklerlnnen und der VersicherungsagentInnen in einer juristischen
Person noch möglich sein?

2.    Wird mit der Novelle der gleichzeitige Besitz von Gewerbescheinen im Bereich der Versicherungsmaklerlnnen und der VersicherungsagentInnen von ein und derselben Person noch möglich sein?

3.   Rechnet das Ministerium mit Verlagerungseffekten durch das Gesetz von Versicherungsmaklerlnnen hin zu VersicherungsagentInnen oder umgekehrt?

Werden sich also die Gewerbemeldungen numerisch verlagern?

a)  Wenn ja, warum?

b)  Wenn nein, warum?

4.   Wird daran gearbeitet, mittel- bis langfristig die Trennung in MäklerInnen und AgentInnen abzuschaffen und das Gewerberecht in diesem Punkt zu vereinheitlichen?

5.  Anhand welcher Kriterien wurde bei der Novelle auf die Vermeidung von Gold Plating geachtet?

6.   In welcher Form waren die Wirtschaftskammer und die betroffenen Fachgruppen in den Prozess (Novelle) eingebunden?

7.   In welcher Form waren Versicherungsunternehmen in den Prozess (Novelle) eingebunden?

8.   In welcher Form waren Konsumentenschutz-Organisationen in den Prozess zur Erarbeitung der Versicherungsvermittlungsnovelle eingebunden?

9.   Hat der Kunde bzw. die Kundin künftig die Möglichkeit, sich den/die VermittlerIn seiner/ihrer Wahl auszusuchen und bekommt er/sie auch die Chance zu
entscheiden, ob dieser/diese ihn als VersicherungsagentIn oder VersicherungsmaklerIn berät?

10.   Wurden die Folgen für VermittlerInnen mit doppelter Tätigkeit (MäklerIn und AgentIn) besprochen?

a)  betreffend Verlust von Folgeprovisionen,

b)   betreffend Einschränkung der Geschäftsfelder, da einzelne Versicherer nur MäklerInnen oder nur AgentInnen führen.