3055/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Produkte in denen ausbeuterische Kinderarbeit steckt

Seit 16. Februar 2011 sind einige Kinderrechte der UN-Konvention in der österreichischen Bundesverfassung verankert. So auch Artikel 5:

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

Weltweit müssen rund 168 Millionen Kinder arbeiten. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass mehr als die Hälfte der Kinder unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen leidet. Zahlreiche NGOs fordern die Abschaffung dieser ausbeuterischen, schweren Kinderarbeit.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

Anfrage

1)   Welche Maßnahmen sind geplant, um in Österreich ein generelles Verkaufsverbot von Produkten zu erwirken, in denen nachweisbar ausbeuterische, gesundheitsschädigende Kinderarbeit steckt? Wenn keine Maßnahmen derzeit geplant sind, warum nicht?

2)   Ist eine wirtschaftliche bzw. steuerliche Begünstigung für Unternehmen angedacht, die fair handeln - sowie darauf achten, dass ihre Produkte frei von ausbeuterischer, gesundheitsschädigender Kinderarbeit sind und die Glieder ihrer Produktionskette regelmäßig sowie unangekündigt von unabhängiger dritter Seite kontrollieren lassen? Wenn nein, warum nicht?

3)    Achtet das Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bei ihren Anschaffungen von diversen Produkten auf fairen Handel - und dass diese Produkte frei von ausbeuterischer, gesundheitsschädigender Kinderarbeit sind? Wenn ja, inwiefern? Auf welche Gütezeichen wird geachtet? Wenn nein, warum nicht und ist dies angedacht?

4)    Gibt es Prüfverfahren, um in Österreich ansässige Unternehmen und solche die nach Österreich importieren - nachzuweisen, dass in ihren Produkten keine ausbeuterische, gesundheitsschädigende Kinderarbeit steckt? Wenn doch, welche Konsequenzen bzw. Sanktionen drohen den Unternehmen? Wenn es keine solches Prüfverfahren gibt, ist eines angedacht bzw. in Planung?

5)    Was wird seitens des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort konkret gegen ausbeuterische, gesundheitsschädigende Kinderarbeit unternommen?

6)       Welche Informationen werden seitens des Ministeriums zum Thema ausbeuterische, gesundheitsschädigende Kinderarbeit bereitgestellt?

7)   Gibt es derzeit eine Kampagne betreffend ausbeuterische, gesundheitsschädigende Kinderarbeit oder ist eine solche geplant?

8)    Welche Maßnahmen seitens des Ministerium gibt es bzw. sind geplant, um ausbeuterische, gesundheitsschädigende Kinderarbeit weltweit zu reduzieren bzw. komplett zu unterbinden?