3057/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sprachnachweis zum Erwerb der Staatsbürgerschaft

 

Der wesentliche Schlüssel für Integration ist unbestrittenerweise die Sprache. Ohne Kenntnis der deutschen Sprache kann ein zugewanderter Mensch kaum Fuß in Österreich fassen. Für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist daher vorgesehen, ein Niveau B1 nachzuweisen.

Für die Erlangung der Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren (§ 11a StbG) ist ein Nachweis über das Niveau B2 beizubringen. Letzteres kann laut Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 durch ein Sprachdiplom anerkannter Einrichtungen erfolgen: Österreichisches Sprachdiplom Deutsch, Goethe-Institut, Telc GmbH und Österreichischer Integrationsfonds.

Gemäß Schreiben des BMI an alle Ämter der Landesregierungen zu GZ BMI-FW1900/0153-III/4/a/2014 vom 13.11.2014 wird festgehalten, dass es dennoch „nicht sachgerecht“ sei, ein solches Diplom auch dann zu verlangen, wenn der Staatsbürgerschaftswerber in Österreich die Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung (Matura) erfolgreich absolviert hat. Das BMI hat mit dem Bildungsministerium geklärt, ob Absolventen einer österreichischen Matura jedenfalls das Niveau B2 erreichen. Das Ergebnis erläutert das BMI im gegenständlichen Schreiben so, dass vom BMBF bestätigt sei, „dass durch erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfujng im Unterrichtsfach Deutsch das B2-Niveau des GERS jedenfalls als erfüllt zu erachten ist.“ Auf eine diesbezügliche Abklärung hinsichtlich deutschsprachiger Universitätsstudien wird nicht Bezug genommen.

Anders verhält es sich nämlich bei Absolventen von deutschsprachigen Universitätsstudien, die keine deutschsprachige Matura mitbringen. Diese Personen müssen trotz Vorliegens eines universitären Abschlusses eines in deutscher Sprache durchgeführten Studiums an einer deutschsprachigen Universität einen gesonderten Nachweis über das Sprachniveau B2 erbringen. Natürlich kann jeder Absolvent eines deutschsprachigen Universitätsstudiums den Nachweis für das Sprachniveau B2 gesondert erlangen – es ist allerdings ein zusätzlicher Prüfungsgang notwendig, der mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Worin der Zusatznutzen liegt, erschließt sich nicht, haben doch diese Personen Seminararbeiten, Prüfungen und Diplomarbeiten in deutscher Sprache erfolgreich erbringen müssen.

Dadurch kommt es nicht nur zu erhöhten Kosten für die Staatsbürgerschaftswerber. Es verzögern sich auch die Verfahren bei der Behörde, weil sich dort der bürokratische Aufwand erhöht.

Es erschließt sich auch nicht, weshalb eine Matura als ausreichend anerkannt wird, während ein deutschsprachiges Hochschulstudium, das wesentlich höhere Anforderungen an die schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie an die sprachliche Aufnahmefähigkeit stellt, nicht ausreichend sein soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Aus welchen Überlegungen lässt das BMI eine deutschsprachige Matura für die Erfüllung des Sprachniveaus B2 für ausreichend behandeln, ein deutschsprachiges Universitätsstudium aber nicht?

2.    Welchen Nutzen zieht das BMI für die Republik Österreich aus der zusätzlichen Anforderung an Absolventen eines deutschsprachigen Universitätsstudiums, einen gesonderten Sprachnachweis für das Niveau B2 zu verlangen?

3.    Hat das BMI analog zur Anfrage hinsichtlich der Deutschkenntnisse von Maturanten beim Bildungsministerium fachlich abklären lassen, welches Sprachniveau Absolventen eines deutschsprachigen Universitätsstudiums jedenfalls erreichen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Sind dem BMI aus den letzten 10 Jahren Fälle bekannt, in denen Absolventen eines deutschsprachigen Universitätsstudiums das Sprachniveau B2 nicht erreicht haben?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Welche Rückmeldungen gibt das BMI aus diesen Erkenntnissen an das Bildungsministerium?

c.    Welche Antwort gibt das Bildungsministerium auf Rückmeldungen, dass Absolventen deutschsprachiger Universitätsstudien das Sprachniveau B2 nicht erreichen?