3068/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Karenzunterbrechung in den Sommerferien

 

Die Karenz-Mindestdauer wurde am 1.1.2010 von drei auf zwei Monate gesenkt. Seither können Lehrer_innen ihre Karenz im Juli und August unterbrechen, sich vom Partner vertreten lassen und während der unterrichtsfreien Zeit volles Gehalt beziehen. Bisher ist nicht ausreichend klar, wie viele Lehrer_innen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen und ob geplant ist, an diesem Umstand etwas zu ändern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Lehrer_innen sind aktuell in Elternkarenz? Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht und Schulart.

2.    Wie viele Lehrer_innen waren in den Jahren 2014-2017 in Elternkarenz? Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren, Geschlecht und Schulart.

3.    Wie viele Lehrer_innen haben in den Jahren 2014-2018 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in den Ferienmonaten zu unterbrechen? Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren, Geschlecht und Schulart.

4.    Haben Sie diese vermeintliche Gesetzeslücke beim Kinderbetreuungsgeld für Lehrer_innen überprüfen lassen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?