3078/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Drin Alma Zadic, LL.M., Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Dr. Josef Moser betreffend Schubhaft in österreichischen (Polizei-)Anhaltezentren

BEGRÜNDUNG

Der Bereich der Schubhaft ist ein besonders grundrechtssensibler Bereich. Es werden Menschen, ohne Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung, mit staatlichen Zwangsmitteln in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Zudem haben die von der Schubhaft Betroffenen oftmals keine institutionalisierte Interessensvertretung oder politische Lobby und damit kaum Möglichkeiten, ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahrzunehmen. Daher ist eine umfassende Kontrolle der Schubhaft durch das Parlament ein grundlegender Pfeiler, um die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in diesem sensiblen Bereich zu gewährleisten. Um eine umfassende parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen, ist der Zugang des Parlaments zu detaillierten Informationen aus diesem Bereich unumgänglich.

Da Innenminister Herbert Kickl in der Anfragebeantwortung 1001/AB vom 09.08.2018 die Frage nach der Anzahl der Fälle, in denen Schubhaft verhängt, aber später vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde, mit der Begründung unbeantwortet ließ, dass es sich nicht um ,,den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres "[1] handle, stellen

die unterfertigenden Abgeordneten die folgende Anfrage.

Anfrage:

1.    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2015 bis 2018 eine Schubhaft verhängt, die in Folge vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erkannt bzw. aufgehoben oder zum Teil für rechtswidrig erkannt wurde (aufgeschlüsselt nach Monat/Jahr, Nationalität, Geschlecht und Alter der Betroffenen, sowie Angabe der Gründe für die Aufhebung) ?

 

 



[1] Frage 6 in https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01001/imfname_706803.pdf.