3080/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger,

Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausschöpfung bestehender Maßnahmen zur Außerlandesbringung von ausreisepflichtigen Personen

in der Kleinen Zeitung vom 7. März 2019 für Michel Jungwirth in seinem Leitartikel "Politisches Manöver“ unter anderem Folgendes aus:

„Die permanente Zuspitzung in der Asylfrage lässt die Vermutung aufkommen, dass der Innenminister von einem anderen Unvermögen ablenken will. In Österreich halten sich Tausende Asylwerber trotz negativen Bescheids auf. Zahlen hält das Innenministerium unter Verschluss - offenbar fürchtet man, dass eine Veröffentlichung der „U-Boote“ als Eingeständnis eines kolossalen Scheiterns gewertet wird. Der „Spiegel“ hat jüngst aufgelistet, dass sich in Deutschland 240.000 ausreisepflichtige Ausländer aufhalten, mehr als 70 Prozent aber wegen fehlender Reisedokumente oder Heimreisezertifikate geduldet werden.

Sollte auch in Österreich nur eine Minderheit der negativ beschiedenen Asylwerber das Land verlassen haben, ist die angedachte Verschärfung nur ein Vorhaben an einer Nebenfront.“

Gerade im Hinblick auf die momentane Debatte zur Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Einführung massiver Grundrechtseingriffe ist von Interesse, wie mit den momentan verfügbaren Maßnahmen umgegangen wird und ob diese ausgeschöpft werden.

Mit der gegenständlichen Anfrage soll daher versucht werden, valide Zahlen über die tatsächlich in Österreich aufhältigen Asylwerber, deren Asylantrag rechtskräftig negativ beschieden wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.    Gegenüber wie vielen Personen wurde im Jahr 2018 ein rechtskräftiger negativer Asylbescheid wirksam?

2.    Wie viele von diesen Personen davon haben aus anderen Gründen ein temporäres Aufenthaltsrecht in Österreich (subsidiärer Schutz o. ä. Rechtsgrundlagen)?

3.    Wie viele Personen mit rechtskräftigen negativen Asylbescheid im Jahr 2018 konnten außer Landes gebracht werden?

4.    Wie viele Personen haben im Jahr 2018 einen positiven Asylbescheid erhalten?

5.    Wie viele Personen insgesamt mit rechtskräftig negativen Asylbescheid ohne einem Aufenthaltsrecht aus anderen rechtlichen Gründen (ausreisepflichtige Personen) sind in Österreich mit Stichtag der Einbringung dieser Anfrage aufhältig (im zehnmal so einwohnerreichen Deutschland soll es laut Angabe des Spiegels 240 000 Personen betreffen)?

6.     Wie setzt sich diese Personengruppe nach den folgenden Gesichtspunkten zusammen:

7.     Geschlecht, Herkunftsland, Art der Entscheidung zur Außerlandesbringung, Bundesland, in dem sie aufhältig sind?

8.     In wie vielen Fällen scheiterte die Außerlandesbringung, da keine Rücknahmeabkommen mit dem Herkunftsstaat vorhanden sind? Welche Länder sind im welchem Ausmaß davon betroffen?

9.    Was hat ihr Ressort unternommen, um im direkten Kontakt mit diesen Ländern Verbesserungen bei der Rückführung zu erzielen?

10.  In wie vielen Fällen scheiterte die außer Landes Bringung an anderen Gründen? Welche Gründe waren für wie viele Fälle verantwortlich?