3081/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Energieabgabenvergütung

BEGRÜNDUNG

Die Energieabgabenvergütung für energieintensive Betriebe wird in der Studie „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“ des WIFO von Februar 2016 als eine der umweltschädlichen Subventionen genannt. Allein die Tatsache, dass die Vergütung abgesehen von den europäischen Mindeststeuersätzen, die für einen Lenkungseffekt viel zu gering ausfallen, keinerlei Unterscheidung hinsichtlich Emissionen und Energieeffizienz vorsieht, zeigt die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform. Von der Regierung wird als Gegenargument stets die internationale Wettbewerbsfähigkeit angeführt. Die WIFO-Studie empfiehlt dazu:

„Rein in Hinblick auf die Regelung der Energieabgabenvergütung sollten die damit verbundenen umweltkontraproduktiven Anreize gesenkt und die Ausnahmen schrittweise reduziert werden. Köder et al. (2014) schlagen für Deutschland im Zusammenhang mit Energiesteuerausnahmen für die Industrie vor, diese schrittweise zu beseitigen und mit einer Härtefallregelung sicherzustellen, dass bestimmte Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und mit Energiesteuern unzumutbar belastet würden, entlastet werden. Werden Steuerbegünstigungen beibehalten, sollten diese im Gegenzug an die Einführung von Energiemanagementsystemen und das Monitoring der Maßnahmenumsetzung geknüpft werden.“

Die Zahlen zur Abschätzung des Ausmaßes sowie der Branchenverteilung der Vergütung, die das WIFO in seiner Studie verwendet, reichen dabei nur bis 2013, und die Schätzung im Förderungsbericht 2017 erscheint grob und unflexibel. Für eine konstruktive Diskussion zur Ausgestaltung beziehungsweise Reduktion der Energieabgabenvergütung sind jedoch die aktuellen Daten relevant.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Unternehmen erhielten im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung eine Energieabgabenvergütung und wie hoch war die durchschnittliche Energieabgabenvergütung je Unternehmen?

(Bitte um Aufgliederung nach Jahren und ÖNACE-Gruppen analog zu 3688/AB XXV. GP Tabelle 2, sowie um die Darstellung für Gesamt-Österreich analog zu 3688/AB XXV. GP Tabelle 1.)

2.    In der Anfragebeantwortung 3688/AB hieß es, der durchschnittliche Nettoproduktionswert würde „in elektronisch auswertbarer Form nicht zur Verfügung stehen“. Steht er mittlerweile zur Verfügung?

a.     Wenn ja, bitte um Ergänzung der Tabellen zur Frage 1 um diesen durchschnittlichen Nettoproduktionswert.

3.    Auf welchem Rechenweg kommt die Schätzung des Volumens der Energieabgabenvergütung im Förderungsbericht 2017 zustande?

4.    Ist eine Ökologisierung der Energieabgabenvergütung im Rahmen der Steuerreform angedacht?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wie wird diese ausgestaltet sein?