3082/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Sabine Schatz Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Stand des Verfahrens in der NS-Liederbuch-Causa

Am 22. Februar 2018 berichteten Medien über ein NS-Liederbuch der Burschenschaft Bruna Sudetia.[1] Der Vorsitzende dieser Burschenschaft ist Herwig Götschober, FPÖ-Bezirksrat und Pressereferent für Social Media im Büro von Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Götschober ließ sich beurlauben, bis alles "restlos aufgeklärt"[2] sei. Obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst angelaufen waren, kehrte Götschober nach neun Tagen Urlaub, am 2. März 2018, schon wieder in den Dienst in Norbert Hofers Ministerbüro zurück.

In der Parlamentarischen Anfragebeantwortung 314/AB vom 20. April 2018 bestätigt Justizminister Josef Moser:

„Die Staatsanwaltschaft Wien hat wegen des vom „Falter" aufgedeckten Liederbuchs der Wiener akademischen Burschenschaft Bruna Sudetia ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wird gegen drei Beschuldigte wegen des Verbrechens nach § 3g VerbotsG 1947 sowie des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs. 1 StGB ermittelt."

Im März 2018 bestellte die Staatsanwaltschaft einen Experten für das Forschungsfeld Burschenschaften als Sachverständigen. Er sollte ermitteln, ob und welche NS-Inhalte im Liederbuch vorkommen. Laut Medienberichten legten die Beschuldigten Beschwerde gegen den Sachverständigen ein, weil sie aufgrund seiner Anstellung beim Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) seine Objektivität anzweifelten. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte am 25. November 2018 die Absetzung des Gutachters[3] . Über die Entscheidung, nicht weiter in die Ermittlungen gegen die beschuldigten Burschenschafter von Bruna Sudetia eingebunden zu sein, erfuhr der Gutachter aus den Medien[4].

Im März 2019 ist weder bekannt, ob einE neueR SachverständigeR von der Staatsanwaltschaft bestellt wurde, noch wie weit die Ermittlungen sind. Unbekannt ist auch, ob Anklage gegen die drei Beschuldigten erhoben wurde und ob FPÖ-Bezirksrat Herwig Götschober eine jener Personen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Laut Anfragebeantwortung 314/AB wird gegen drei Personen ermittelt. Ist das zutreffend?

a.       Wie viele dieser Personen haben eine politische Funktion inne?

b.      Wie viele dieser Personen sind in einem Bundesministerium beschäftigt?

c.       Wie viele dieser Personen sind in Ministerkabinetten oder Büros von GeneralsekretärInnen beschäftigt?

d.      Um welche Ressorts handelt es sich jeweils?

e.      Wofür sind die Verdächtigen bzw. Beschuldigten im jeweiligen Ressort jeweils zuständig?

2.       Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im gegenständlichen Verfahren?

3.       Hat die Staatsanwaltschaft nach der Absetzung des ersten Sachverständigen Ende November 2018 eineN neueN SachverständigeN bestellt, um ein Gutachten erstellen zu lassen?

a.       Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt erfolgte dies?

b.      Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

c.       Wenn dies nicht geschieht, warum ist dem so?

4.       Disqualifiziert eine Tätigkeit am Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) für Gutachtertätigkeiten in Sachen Rechtsextremismus?

5.       Wurde das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen?

a.       Wenn ja, wann?

b.      Wenn ja, zu welchem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft?

c.       Wenn nein, wann werden die Ermittlungen abgeschlossen sein?

6.       Wurde von der Staatsanwaltschaft Strafantrag oder Anklage gegen die drei beschuldigten Burschenschafter erhoben und ist FPÖ-Bezirksrat Herwig Götschober einer von ihnen?

a.       Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

b.      Wenn ja, wann wurde Strafantrag erhoben?

c.       Wenn ja, wann wurde Anklage erhoben?

d.       Wenn ja, wann ist mit der Anberaumung der Hauptverhandlung zu rechnen?

e.      Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

f.        Wenn nein, wurde das Verfahren gegen die drei beschuldigten Burschenschafter eingestellt?

g.       Wenn nein, mit welcher Begründung wurde das Verfahren gegen die drei beschuldigten Burschenschafter eingestellt?

7.      Wann verjährt die Strafbarkeit der gegenständlichen Sachverhalte?

 



[1]  "Falter" Nr. 08/2018 vom 21.02.2018, Seite 14-15

[2] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/960079_Der-Kurzurlaub-des- Burschenschafters-Goetschober.html

[3] https://wien.orf.at/news/stories/2949262/

[4] https://twitter.com/doew_at/status/1066671417197035522