3096/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Verein Teen Star.

Nachdem dem Bundesministerium seitens der HOSI Salzburg entsprechende Unterlagen übergeben wurden, sorgt der Verein „Teen Star“ seit Monaten für mediale Berichterstattung und bringt die Frage der Sicherstellung wissenschaftlicher Inhalte und wertfreier Vermittlung außerschulischer Angebote von Sexualpädagogik ins Rampenlicht. Außerdem ergeben sich aus den Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen 1412/J und 2336/J weitere dringliche Fragestellungen.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.    Die inhaltliche Überprüfung der von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen des Vereins „Teen Star“ wurde laut Anfragebeantwortung 2307/AB „im Zeitraum Oktober 2018 bis Jänner 2019“ durchgeführt. Gleichzeitig wurde in derselben Anfragebeantwortung 2307/AB festgestellt, dass „es sich bei den (...) erwähnten Materialien nicht um Materialien handelt, die im Rahmen von Schulworkshops verwendet werden“ und seitens des Vereins andere, u.a. online einsehbare Materialien an das Ministerium übergeben wurden. Es soll sich bei den „erwähnten Materialien“ allerdings nach Medienberichten um interne Schulungsunterlagen für Workshop-LeiterInnen und nicht um Materialien für den Unterricht gehandelt haben:

a.    Wurden daher beide Quellen seitens des Ministeriums auf ihre Übereinstimmung mit den geregelten Kriterien für sexualpädagogischen Unterricht überprüft?

b.    Welche Ergebnisse hat diese Überprüfung ergeben?

c.    Bitte um detaillierte Auflistung der einzelnen Prüfergebnisse sowie Beifügung des gesamten Berichts.

2.    Wurden die von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen dahingehend überprüft, ob sie dem Sexualpädagogik Grundsatzerlass entsprechen? Falls ja, welche Stellen wurden geprüft und was ist das Ergebnis der Überprüfung. Bitte, antworten Sie im Detail.

3.    Wurden die von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen dahingehend überprüft, ob sie dem Grundsatzerlass Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung entsprechen? Falls ja, welche Stellen wurden geprüft und was ist das Ergebnis der Überprüfung. Bitte, antworten Sie im Detail.


4.    Wurden die von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen dahingehend überprüft, ob sie dem Indoktrinationsverbot, Art 2.1. Zusatzprotokoll zur EMRK entsprechen? Falls ja, welche Stellen wurden geprüft und was ist das Ergebnis der Überprüfung. Bitte, antworten Sie im Detail.

5.    Wurden die von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen dahingehend überprüft, ob die Methoden und Inhalte dem Gewaltverbot in der Erziehung, Art 5 (1) Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder entsprechen? Falls ja, welche Stellen wurden geprüft und was ist das Ergebnis der Überprüfung. Bitte, antworten Sie im Detail.

6.    Welche Konsequenzen zieht das Bundesministerium aus den Ergebnissen dieser Überprüfung? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

7.    Im ZIB 2 Interview vom 3. März 2019 sagten Sie, gefragt nach den von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen: „Aber das sind Schulungsunterlagen, wo der Verein wieder sagt, das sind ganz alte Schulungsunterlagen.“ Beruht diese Aussage auf Ergebnissen der Prüfung der von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen (die mit Jänner 2017 datiert sind und daher erst zwei Jahre alt zu sein scheinen)?

a.    Wie wurde bei der Überprüfung der von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen überprüft, ob es sich dabei tatsächlich um veraltete Unterlagen handelt?

8.    Wurden die von der HOSI Salzburg übergebenen Unterlagen auch von anderen Stellen als dem Bundesministerium (z.B. von externen ExpertInnen oder dem Bundeszentrum für Sexualpädagogik überprüft)?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Überprüfung hervorgebracht? Bitte um detaillierte Antwort.

b.    Wenn nein, warum wurde eine solche Überprüfung nicht veranlasst.

9.    Wird es eine Weisung des Ministeriums geben, die Workshops dieses Vereins an Schulen bundesweit untersagt? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Beweggründe gab es für das Bundesministerium, für die Dauer der Überprüfung genannter Unterlagen, auf ein bundesweites Verbot von Workshops des Vereins (wie von der Bildungsdirektion Salzburg im Raum des Bundeslandes vorgemacht) zu verzichten? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

11. lst der Verein „Teen Star“ abseits von Schulen auch mit Workshops im Zuge der Aus- und Fortbildung von LehrerInnen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen tätig? Welche Daten liegen dem Ministerium dazu vor?