3097/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Clearing-Stellen in den Landesbildungsdirektionen.

In der Anfragebeantwortung 2307/AB haben Sie angegeben, dass künftig „Clearingstellen“ in allen Bildungsdirektionen zur Unterstützung von Schulen bei der Qualitätssicherung außerschulischer Angebote im Bereich Sexualpädagogik eingerichtet werden sollen. Auf Basis des Anlassfalls rund um den Verein „Teen Star“ wurde medial außerdem angekündigt, dass ein neuer Erlass den Umgang mit Vereinen regeln soll.

In einer APA-Meldung mit dem Titel „Neuer Erlass zur Sexualpädagogik“ vom 19. Februar 2019 wurde mit Verweis auf Generalsekretär Netzer unter anderem angekündigt:

„Im Erlass sollen die Lehrer auf ihre Verantwortung hingewiesen werden, so Netzer. "Man kann natürlich externe Vereine zur Unterstützung hereinholen, das ist auch pädagogisch sinnvoll." Dann müssten die Pädagogen aber auch sicherstellen, dass die vorgegebenen Unterrichtsinhalte nicht konterkariert werden. Deshalb: "Die Lehrperson muss im Unterricht drinnen sein und einschreiten, wenn etwas nicht kompatibel ist." Das sei zwar auch jetzt schon Gesetzeslage, aber vielen Lehrern nicht klar gewesen, betonte Netzer.“

Auch der Bundesminister bezog sich im ZIB2 Interview vom 3. März 2019 in der Vergangenheitsform auf diesen Erlass. Der Erlass selbst ist bisher allerdings noch nicht veröffentlicht und wirft daher zahlreiche Fragestellungen auf.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.    Wann wird der genannte Erlass durch das Bundesministerium veröffentlicht?

2.    Welche Beweggründe gab es dafür, dass seitens des Bundesministeriums zwar Ankündigungen und Verweise auf gegenständlichen Erlass erfolgten, dieser aber bisher noch nicht veröffentlicht wurde? (bitte begründen Sie Ihre Antwort)

3.    In Stellungnahmen des Bundesministeriums wurde selbst klargestellt, dass Gegenstände dieses Erlasses „auch jetzt schon Gesetzeslage“ seien. Welche Beweggründe gibt es, diese Gegenstände erneut per Erlass zu regeln?


4.    In Bezug auf Frage 3: Welche Gegenstände des geplanten Erlasses sind bisher noch nicht entsprechend geregelt bzw. in welcher Weise wird sich der angekündigte Erlass vom Grundsatzerlass Sexualpädagogik unterscheiden oder diesen ergänzen?

5.    Bis wann sollen die in der Anfragebeantwortung 2307/AB angekündigten „Clearingstellen“ in allen Bildungsdirektionen spätestens eingerichtet werden?

6.    Wie werden die in der Anfragebeantwortung 2307/AB angekündigten „Clearingstellen“ besetzt werden?

a.    Sollen für deren Einrichtung zusätzliche Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden?

b.    Sollen für deren Einrichtung zusätzliche Personalstellen in den einzelnen Bildungsdirektionen eingerichtet werden?

c.    Wie sollen die Qualifikationen der MitarbeiterInnen dieser Stellen geregelt werden?

d.    Wird es für die MitarbeiterInnen dieser Clearingstellen eigene Aus- und Fortbildungsangebote geben?

7.    Gab es seitens des Bundesministeriums schon Gespräche mit den Bildungsdirektionen in Bezug auf die in der Anfragebeantwortung 2307/AB angekündigten „Clearingstellen?

a.    Wenn ja, wann und mit wem fanden diese Gespräche statt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Eine organisatorische Verankerung der Clearingstellen im Bereich der Schulpsychologie erscheint naheliegend. Vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung der „Mobilen Interkulturellen Teams“ Mitte des Jahres ausläuft und eine Verlängerung nicht in Sicht ist, steht zu befürchten, dass der Schulpsychologie im weiteren Sinne trotz steigender Fallzahlen ein personeller Aderlass bevorsteht. Wie genau soll dieser Widerspruch - mehr Aufgaben bei weniger Personal - aufgelöst werden? (bitte begründen Sie Ihre Antwort)

9.    Welche genauen Befugnisse werden die in der Anfragebeantwortung 2307/AB angekündigten „Clearingstellen“ haben?

10.  Wer genau wird sich an die in der Anfragebeantwortung 2307/AB angekündigten „Clearingstellen“ wenden dürfen?

11.  Werden Entscheidungen der in der Anfragebeantwortung 2307/AB angekündigten „Clearingstellen“ veröffentlicht? (bitte begründen Sie Ihre Antwort)

a.    Wenn ja, wo?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12.  Müssen die Entscheidungen der in der Anfragebeantwortung 2307/AB angekündigten „Clearingstellen“ begründet sein?

a.    Wenn ja, auf Basis welcher Regelungen und Kriterien?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13.  Außerschulische Anbieter verlangen in der Regel Geld für ihre Dienste und haben daher, unabhängig davon, ob sie als gemeinnützige Organisationen auftreten oder nicht, finanzielle Interessen. Gesetzt den Fall, eine Clearingstelle stellt bei einem Anbieter mangelhafte Qualität fest und dieser verliert in weiterer Folge Aufträge - wie können die Bildungsdirektionen und ihre MitarbeiterInnen vor möglichen daraus resultierenden Schadenersatzforderungen geschützt werden?