3098/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Daniela Holzinger-Vogtenhuber,
Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Fusionskosten durch die sogenannte Sozialversicherungsreform

BEGRÜNDUNG

Die Regierung verzichtete bei der medialen Präsentation der sogenannten Sozialversicherungsreform auf eine Fusionskostenabschätzung. Auch im Zuge der gesetzlich verpflichtenden wirkungsorientierten Folgenabschätzung wurde dies nicht nachgeholt. Selbst am Tag des Beschlusses (23.10.2018) meinten Sie im Plenum des Nationalrates noch: die Fusionskosten kann niemand wissen, denn über diese "entscheidet" die Selbstverwaltung, weil sie "bestimmt", wie viel sie ausgibt. Billiger kann eine Ministerin die Verantwortung für die eigenen Maßnahmen kaum abschieben und zugleich ihre äußerst fragwürdige Sicht auf die Entstehung von Kosten im Gesundheitswesen offenbaren.

Die fragwürdige bzw. unvollständige Herangehensweise schlug sich auch schriftlich in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung nieder, unter anderem durch „fehlende, nicht transparente und nicht nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen“ - wie auch der Budgetdienst des Parlaments urteilte (12.11.2018).[1] Ebenfalls in der Liste der Kritikpunkte: "Nichtberücksichtigung der erheblichen Fusionskosten“.

Eine parlamentarische Anfrage (1700/J) an Sie wurde wenig später (15.11.2018) unter anderem wie folgt beantwortet (1679/AB): „Die Fusionskosten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Was Fusionskosten sind, ist eine Definitionsfrage. Sicher fallen darunter Aufwendungen, die ohne Fusion nicht angefallen wären."[2] Unter entsprechende Aufwendungen fallen etwa auch Arbeitsgruppentreffen und andere Vorbereitungsmaßnahmen, welche im Dienste der anstehenden Fusion durchgeführt werden.

Mittlerweile ist der Stichtag für die Arbeitsaufnahme der Überleitungsgremien (1. April 2019) näher gerückt. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Auf welche Höhe belaufen sich die bis 1. April 2019 angefallenen Fusionskosten? (Bitte um separate Aufzählung für unterschiedliche Sozialversicherungsträger, Hauptverband und Ihr Ressort, sowie getrennt nach Personal- und Sachaufwand.)

2.    Auf welche Höhe werden sich die ab 1. April 2019 aller Voraussicht nach anfallenden Fusionskosten belaufen? (Bitte um separate Aufzählung für unterschiedliche Sozialversicherungsträger, Hauptverband und Ihr Ressort, sowie getrennt nach Personal- und Sachaufwand.)

3.    Wie viele Arbeitsstunden flossen bis zum 1. April 2019 bereits in Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der Fusion, und auf welche Höhe belaufen sich die daraus entstandenen Kosten? (Bitte um separate Aufzählung für unterschiedliche Sozialversicherungsträger, Hauptverband und Ihr Ressort.)

4.    Welche sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen wurden bereits bis 1. April getroffen und auf welche Höhe belaufen sich die dadurch verursachten Kosten? (Bitte um separate Aufzählung für unterschiedliche Sozialversicherungsträger, Hauptverband und Ihr Ressort.)

5.    Wie viele Arbeitsstunden werden aller Voraussicht nach in die mit 1. April startenden Überleitungsgremien fließen, und auf welche Höhe belaufen sich die daraus entstehenden Kosten? (Bitte um separate Aufzählung für unterschiedliche Sozialversicherungsträger, Hauptverband und Ihr Ressort.)

6.    Welche sonstigen Überleitungsmaßnahmen werden aller Voraussicht nach ab 1. April getroffen und auf welche Höhe belaufen sich die dadurch verursachten Kosten? (Bitte um separate Aufzählung für unterschiedliche Sozialversicherungsträger, Hauptverband und Ihr Ressort.)

7.    Erledigen Bedienstete innerhalb der Sozialversicherungsträger oder im Hauptverband die im Zuge der Fusion anfallende Arbeit zusätzlich zu bereits bestehenden Arbeitsaufträgen?

8.    Wenn ja, inwiefern wird sichergestellt, dass die Erledigung bereits bestehender Arbeitsaufträge und damit der laufende Betrieb innerhalb der Sozialversicherungsträger bzw. des Hauptverbands ohne Qualitätsverlust erfolgt?

9.    Fielen für Bedienstete der Sozialversicherungsträger oder des Hauptverbands im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Fusion bis zum 1. April bereits Überstunden an?

10. Wenn ja, wird dieser Mehraufwand samt Zuschlägen in der Bezifferung der Fusionskosten berücksichtigt?

11.   Werden für Bedienstete der Sozialversicherungsträger oder des Hauptverbands im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Fusion ab dem 1. April aller Voraussicht nach Überstunden anfallen?

12. Wenn ja, wird dieser Mehraufwand samt Zuschlägen in der Bezifferung der Fusionskosten berücksichtigt?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/ANFRAGEN/SV-OG/index.shtml.

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01679/index.shtml.