3109/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rechtsfragen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Europawahl 2019 und einem allfälligen Brexit

Gemäß dem auf der Homepage des BMI veröffentlichten Wahlkalender für die Europawahl am Sonntag den 26. Mai 2019 fällt der Stichtag dieser Wahl auf den 12. März 2019.

Wie mir einen Tag später von einer besorgten britischen Bürgerin mitgeteilt wurde, erhielt diese auf der sogenannten Brexit-Hotline (+43 (0) 800 222 666), die die Bundesregierung für Rückfragen betreffend den Brexit eingerichtet hat, keine Auskunft, ob die britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich aufhältig sind, an der Europawahl 2019 in Österreich teilnehmen können oder nicht.

Die stellt in Hinsicht darauf, dass das Wahlrecht eines der sensibelsten BürgerInnenrechte insgesamt ist, einen demokratiepolitischen Skandal dar. Vielmehr jedoch wird dadurch auch die Gültigkeit der Europawahl 2019 gefährdet, Anfechtungen geradezu herausgefordert.

Für die Vollziehung der Europawahlordnung ist der Bundesminister für Inneres hauptzuständig. Darüber hinaus leitet der Bundesminister für Inneres die Bundeswahlbehörde, die mit der Beratung und der Entscheidung über die grundsätzlichen Rechtsfragen einer solchen Wahl betraut ist.

§ 5 des Europa-Wählerevidenzgesetzes sieht einen Rechtsanspruch für Unionsbürger vor, sich in die österreichische Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen. Dies gilt zum jetzigen Zeitpunkt natürlich auch für britische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen von § 5 erfüllen.

Es ist daher ein rechtliches Faktum, dass britische Staatsangehörige in der österreichischen Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und das genannte Gesetz keine Vorkehrungen kennt, wie bei einem Ausscheiden dieser britischen Staatsangehörigen aus der Europäischen Union vorzugehen sei.

Die SPÖ hat schon im Zusammenhang mit den Beratungen des Brexit- Anpassungsgesetzes kritisiert, dass notwendige Anpassungen in einer Reihe von Gesetzen nicht vorgenommen wurden. Dies zeigt sich nunmehr aktuell bei der Europawahl.

Aus den angeführten Überlegungen stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1,    Welche Vorbereitungsarbeiten haben Sie und ihr Ressort unternommen, um die Europawahl 2019 in Hinblick auf einen möglichen Brexit rechtssicher und verfassungskonform zu machen?

2,    Welche Rechtsgutachten wurden diesbezüglich von Ihnen und Ihrem Ressort eingeholt bzw. erstellt und wie lauten diese im Original (bitte in der Anlage beigegeben)?

3,    Wie beurteilen Sie und ihr Ressort die Rechtsfragen, in welchen Fällen britische Staatsangehörige, die die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, bei der Europawahl 2019 in Österreich wahlberechtigt sein werden und in welchen konkreten Fällen dies nicht der Fall sein wird?

4,    Welche Anstrengungen leisten Sie und ihr Ressort, um die interessierte Öffentlichkeit umfassend davon zu informieren?

5,    Welche Beiträge leisten Sie und ihr Ressort, um die Brexit-Hotline der Bundesregierung zu unterstützen?

6,    Welche schriftlichen Unterlagen wurden seitens des BMI für diese Hotline erarbeitet, wie lauten diese im Original (bitte in der Anlage beigegeben)?

7,    Wann werden Sie die Bundeswahlbehörde einberufen, um Rechtsfragen zu der Europawahl 2019 zu besprechen?

8,   Welche Unterlagen werden den Mitgliedern der Bundeswahlbehörde zur Beurteilung dieser Rechtsfragen zur Verfügung gestellt?

9,   Die Frage der Teilnahme der britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der Europawahl 2019 hat auch Auswirkungen hinsichtlich der in Österreich zu wählenden Mitglieder des Europäischen Parlaments. Wie viele österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments werden also am 26. Mai 2019 gewählt und wie lauten die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen?

10,   Nach der Rechtsansicht von verschiedenen Rechtsexpertinnen und -experten kann die Situation eintreten, dass Großbritannien an der Europawahl 2019 teilnimmt und dennoch aus der Europäischen Union, wenn auch möglicherweise etwas verspätet, ausscheidet. Haben Sie für eine solche Situation betreffend die Auswirkungen auf das Wahlrecht und die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments insbesondere betreffend auch die österreichischen Mitglieder Rechtsgutachten eingeholt?

11,   Wenn ja, wie lauten diese im Original (bitte in der Anlage beigegeben)?

12,   Wenn nein, warum nicht?