3111/J XXVI. GP
Eingelangt am 20.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Daniela
Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,
an die Bundesministerin
für Frauen, Familien und Jugend
betreffend Vorstudien zur Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes und Umsetzung des Rechtanspruchs auf den Papamonat
Wie in einem Interview der Familienministerin mit der Tageszeitung „der Standard" bekannt wurde, gibt es bereits Vorstudien zur Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes, die im Familienministerium vorliegen. Die Familienministerin sagt im Interview:
„Erste Vorstudien zur Evaluierung des Kindergeldes zeigen, dass jene Väter, die den Papamonat nutzen, danach seltener in Väterkarenz gehen."[1]
Die Ministerin hat bisher bei Fragestellungen zum Kinderbetreuungsgeld sowie zum Familienzeitbonus stets auf die bis 2021 dauernde Evaluierung verwiesen und die im Interview genannten Vorstudien fanden bisher noch keine Erwähnung.
Da in der parlamentarischen Arbeit immer wieder Problematiken rund um das Kinderbetreuungsgeld sowie den Familienzeitbonus auftauchen, ist es essenziell, die Informationen dieser Vorstudien zu kennen, um bereits jetzt die richtigen Rückschlüsse daraus ziehen zu können.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte bereits Anfang Februar angekündigt, es werde "so rasch als möglich" einen Rechtsanspruch auf den Papamonat auch in der Privatwirtschaft geben.
Im Februar 2019 sprach Vizekanzler Strache noch davon, eine Regelung für den Papamonat umgehend umsetzen zu wollen, nun soll die Umsetzung hinausgeschoben und auf eine EU-weite Richtlinie gewartet werden, die jedoch allem Anschein nach einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen vorsieht, während die österreichische Lösung vier Wochen vorsehen würde. Weiters meinte Vizekanzler Strache im „Ö1-Morgenjournal" vom 9.3.2019, dass der Papamonat für alle bereits 2020 in Kraft sein soll, während Ministerin Bogner Strauß in einem Interview mit der Tageszeitung „der Standard" meinte: „Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes und auch die EU- Richtlinie zur Gleichbehandlung können natürlich noch Einfluss auf eine mögliche Regelung haben.''[2] Da die Fertigstellung der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes aber erst 2021 erfolgen wird, ist nun nicht klar, wann der Rechtsanspruch auf den Papamonat kommen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden die von Ihnen genannten Vorstudien veröffentlicht?
a. Falls ja: Wann und wo werden diese veröffentlicht?
b. Falls nein: Warum nicht?
2. Werden die von Ihnen genannten Vorstudien den Abgeordneten zur Verfügung gestellt?
a. Falls ja: Wann und wo werden diese den Abgeordneten zur Verfügung gestellt?
b. Falls nein: Warum nicht?
3. Welche Erkenntnisse konnten Sie bisher aus den Vorstudien gewinnen und gibt es schon Lösungsansätze seitens des Ministeriums?
4.
Wird mit der Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf den Papamonat noch bis zur Fertigstellung
der Evaluierung im Jahr 2021 gewartet?
5.
Weshalb wird die Umsetzung
des Rechtsanspruches für den Papamonat in Österreich, wie
von Vizekanzler Strache im Ö1 Morgenjournal angekündigt, nun bis zur
Fertigstellung der EU- Richtlinie hinausgeschoben?
6.
Die geplante EU-Richtlinie
sieht allem Anschein nach einen Vaterschaftsurlaub von
mindestens 10 Tagen vor, während die Dauer in Österreich aktuell
28-31 Tage umfasst. Von
welcher Dauer eines Papamonats mit Rechtsanspruch gehen die aktuellen Planungen
im
Ministerium derzeit aus?
a. Ist von einer Erfüllung der Mindestkriterien der Richtlinie auszugehen?
b. Gehen die aktuellen Planungen im Ministerium über die 10 Tage hinaus?
c.
Wird eine Lösung nach
der derzeitigen Bezugsdauer des Familienzeitbonus von 28-31
Tagen angestrebt, auch wenn dies von der EU-Richtlinie nicht verbindlich
vorgesehen ist?
7.
Gibt es Überlegungen
bezüglich der Höhe der Vergütung bei den Verhandlungen zum
Rechtsanspruch auf den Papamonat?
a.
Ist geplant, an dem
derzeitigen Modell mit einer Gegenrechnung des
Familienzeitbonus mit dem Kinderbetreuungsgeld festzuhalten?
b.
Gibt es Pläne, um die
Inanspruchnahme des Papamonats durch eine Erhöhung der
Vergütung weiter zu attraktivieren?
8. Wann wird es zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Papamonat kommen?