3113/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.03.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,
an die
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung des Rechtanspruchs auf den Papamonat

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte bereits Anfang Februar angekündigt, es werde "so rasch als möglich" einen Rechtsanspruch auf den Papamonat auch in der Privatwirtschaft geben.

Im Februar 2019 sprach Vizekanzler Strache noch davon, eine Regelung für den Papamonat umgehend umsetzen zu wollen. Nun soll die Umsetzung hinausgeschoben und auf eine EU-weite Richtlinie gewartet werden, die jedoch allem Anschein nach einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen vorsieht, während die österreichische Lösung vier Wochen vorsehen würde. Weiters sagte Vizekanzler Strache im „Ö1-Morgenjournal" vom 9.3.2019, dass der Papamonat für alle bereits 2020 in Kraft sein soll, während Ministerin Bogner Strauß in einem Interview mit der Tageszeitung „der Standard" meinte: „Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes und auch die EU- Richtlinie zur Gleichbehandlung können natürlich noch Einfluss auf eine mögliche Regelung haben."[1] Da die Fertigstellung der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes aber erst 2021 vorliegen wird, ist nun nicht klar, wann der Rechtsanspruch auf den Papamonat kommen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.       Wird mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Papamonat noch bis zur Fertigstellung der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes und des Familienzeitbonus im Jahr 2021 gewartet?

2.       Weshalb wird die Umsetzung des Rechtsanspruches für den Papamonat in Österreich, wie von Vizekanzler Strache im Öl Morgenjournal angekündigt, nun bis zur Fertigstellung der EU- Richtlinie hinausgeschoben?

3.       Die geplante EU-Richtlinie sieht allem Anschein nach einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen vor, während die Dauer in Österreich aktuell 28-31 Tage umfasst. Von welcher Dauer eines Papamonats mit Rechtsanspruch gehen die aktuellen Planungen im Ministerium derzeit aus?

a.       Ist von einer Erfüllung der Mindestkriterien der Richtlinie auszugehen?

b.       Gehen die aktuellen Planungen im Ministerium über die 10 Tage hinaus?

c.        Wird eine Lösung nach der derzeitigen Bezugsdauer des Familienzeitbonus von 28-31 Tagen angestrebt, auch wenn dies von der EU-Richtlinie nicht verpflichtend vorgesehen ist?

4.       Gibt es Überlegungen bezüglich der Höhe der Vergütung bei den Verhandlungen zum Rechtsanspruch auf den Papamonat?

a.       Ist geplant, an dem derzeitigen Modell mit einer Gegenrechnung des Familienzeitbonus mit dem Kinderbetreuungsgeld festzuhalten?

b.       Gibt es Pläne, um die Inanspruchnahme des Papamonats durch eine Erhöhung der Vergütung weiter zu attraktivieren?

5.       Wann wird es zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Papamonat kommen?



[1] https://derstandard.at/2000099145343/Bogner-Strauss-Natuerlich-gibt-es-noch-patriarchale-Strukturen.