3116/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einladung des Freiheitlichen Bildungsinstituts ins BMI

 

Einem am 12.3.2019 auf dem You-Tube-Kanal des Freiheitlichen Bildungsinstituts veröffentlichten Video ist zu entnehmen, dass Teilnehmer_innen eines Lehrganges des Institutes zu einer Veranstaltung am 8.3.2019 in die Räumlichkeiten des Innenministeriums eingeladen wurden (https://www.youtube.com/watch?v=f-TqBlHD944&feature=youtu.be).

Nun ist es sehr löblich, dass der Herr Bundesminister mit seiner Einladung eine Organisation unterstützt, die das Ziel verfolgt, die staatsbürgerliche Bildung im Sinne der Grundsätze der Bundesverfassung, die politische und kulturelle Bildung sowie die Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge auf innerstaatlicher und internationaler Ebene unmittelbar und in gemeinnütziger Weise zu fördern.

Nach dem Grundsatz der Unparteilichkeit der Verwaltung, welches Art 18 Abs 1 B-VG immanent ist, hat der Innenminister jedoch darauf zu achten sein Hausrecht dahingehend auszuüben, dass sich die Pforten des Innenministeriums nicht nur für FPÖ bzw. FPÖ-nahe Organisationen öffnen, sondern das Haus im Sinne eines pluralistischen Gesellschaftsmodells auch anderen Organisationen und Vereinen offen steht, welche Interessen an den Aufgaben und der Tätigkeit des Österreichischen Bundesministeriums für Inneres, aber keinen politischen Konnex zur FPÖ haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Auf wessen Initiative fand die Veranstaltung des Freiheitlichen Bildungsinstituts in den Räumlichkeiten des Innenministeriums statt?

a.    auf Initiative des Freiheitlichen Bildungsinstituts?

b.    auf Initiative des Bundesministers?

c.    auf Initiative des Präsidenten des Freiheitlichen Bildungsinstituts?

d.    auf Initiative einer anderen Person?

                                  i.    Wenn ja, welche Person?

2.    Wie lange dauerte die besagte Veranstaltung genau?

3.    Wie viele Teilnehmer_innen waren anwesend?

4.    Welche Räumlichkeiten wurden zur Verfügung gestellt?

5.    Welche Infrastruktur wurde sonst noch zur Verfügung gestellt?

6.    Welche Kosten fielen durch die Veranstaltung auf Seiten des Ministeriums an?

7.    Wie viele ministeriumsexterne Personen nahmen an der Veranstaltung teil?

8.    Welche konkreten Inhalte umfasste die Veranstaltung?

9.    Welche Aussagen, Statements tätigte der Herr Bundesminister im Rahmen der Veranstaltung?

10. In welcher Rolle empfing der Herr Bundesminister die Teilnehmer der Veranstaltung?

a.    als Bundesminister für Inneres?

b.    als Präsident des Freiheitlichen Bildungsinstituts?

11. Wieviele derartige Veranstaltungen fanden 2018 und 2019 bereits in den Räumlichkeiten des Innenministerium statt?

a.    Welche Organisationen, Vereine bzw Interessenvereinigungen waren 2018 und 2019 bei Veranstaltungen im Innenministerium zu Gast?

b.    Wie lange dauerten diese Veranstaltungen jeweils?

c.    Wie viele Teilnehmer_innen waren jeweils anwesend?

d.    Welche sachlichen oder politischen Inhalte wurden bei diesen Veranstaltungen transportiert?

e.    Bei welchen dieser Veranstaltungen trat der Herr Bundesminister auf bzw gab Statements ab?

f.      Welche Kosten fielen durch die Veranstaltungen dem Ministerium jeweils an?

12. Inwiefern bemüht sich der Herr Bundesminister, auch anderen Besuchergruppen bzw. Interessenvereinigungen den Zugang zu seinem Haus zu eröffnen?