3127/J XXVI. GP
Eingelangt am 21.03.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz
betreffend Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Eurofighter
Laut einem Artikel in der "Presse
am Sonntag" mit dem Titel "Die vergessene Gras-ser-Ermittlung"
vom 17.03.2019 hat die Staatsanwaltschaft Wien seit 2011 gegen Karl-Heinz
Grasser in der Causa Eurofighter ermittelt. Diese Ermittlungen wurden jedoch am
14.04.2013 abgebrochen. Erst nach dem Wechsel der Eurofighter-
Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Wien zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) im Februar 2019 wurde festgestellt, dass es diese Ermittlungen gab und vor allem, dass sie "mit
unbegründeter Verfügung" abgebrochen worden waren. Bei diesen Ermittlungen ging es unter anderem
um ein E-Mail aus dem Jahr 2011. In diesem wurde von einem damaligen
Kollegen des ehemaligen Finanzministers behauptet, Grasser habe “eine
beträchtliche Summe von einem liechtensteinischen Fonds überwiesen bekommen.
Und es liege nahe, dass dieser Fonds der früheren Herstellerfirma des
Eurofighter Typhoon, nämlich dem Unternehmen EADS, gehöre. Es
könne ferner angenommen werden, dass die Zahlung mit dem Eurofighter-Deal in Verbindung stehen könnte, zumal Grasser
damals ja Finanzminister gewesen sei". Die
Staatsanwaltschaft Wien hat daraufhin offenbar kurz und geheim gegen "unbekannte Täter" ermittelt
und den Fall dann nicht mehr weiter
verfolgt. Daher sind eine dringende Aufklärung sowie ernsthafte neue
Ermittlungen seitens der Justiz absolut unabdingbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1.
Warum wurde dieser Akt mit diesem E-Mail dem
Eurofighter-
Untersuchungsausschuss vorenthalten?
2. Wird dieser Akt dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
3. Weshalb wurde das Verfahren bisher verheimlicht, sogar vor Karl-Heinz Grasser selbst?
4. Gab es diesbezüglich eine Weisung?
5. Warum wurde der E-Mail-Absender nie ordentlich einvernommen bzw. befragt?
6. Warum wurden die Ermittlungen abgebrochen?
7. Hat die Geheimhaltung dieses Akts dienstrechtliche Konsequenzen für den damals ermittelnden Staatsanwalt?
8. War diese Geheimhaltung der Grund dafür, dass der Staatsanwalt im Februar 2019 vom Eurofighter-Verfahren abgezogen wurde und die Zuständigkeit für die Ermittlungen zur WKStA wechselte? Wenn nein, was war sonst der Grund?
9. Wird die WKStA alle eingestellten Ermittlungsverfahren, die mit der Causa Eurofighter in Zusammenhang stehen, nochmals prüfen (z.B.: die eingestellten Verfahren gegen Gernot Rumpold)?
10. Hat sich der bekannt gewordene Verdacht gegen den vormals ermittelnden Staatsanwalt, er habe widerrechtlich vertrauliche Informationen weitergegeben, erhärtet? Wenn ja, an wen wurden widerrechtlich vertrauliche Informationen weitergeleitet?