3132/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, LL.M., Kolleginnen und Kollegen

 
an den
Bundesminister für Inneres Herbert Kickl


betreffend Zustände und Bedingungen in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des Bundesministeriums für Inneres

 

BEGRÜNDUNG

Der Bereich der Grundversorgung für Menschen, welche in Österreich als „Asylwerber; Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen"
anerkannt sind, ist durch die seit 01.05.2004 geltende Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG[1] geregelt.

Darin sind unter anderem die Unterbringung in geeignete Unterkünfte unter Achtung der
Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit, die Versorgung mit angemessener
Verpflegung, sowie die Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall beziehungsweise
die Gewährung allenfalls darüber hinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung, festgehalten.

Am 12.09.2018 berichtete der Standard, dass der niederösterreichische Landesrat Waldhäusl eine strikte Kontrolle sowohl der Meldepflicht und der Vermögenswerte der Asylwerbenden, als auch der illegalen Beschäftigung, in Einrichtungen der Grundversorgung ankündigte.[2] Auch mit der Unterkunft für
unbegleitete minderjährige Asylwerbende in Drasenhofen hat LR Waldhäusl die Unterbringung von Menschen in der Grundversorgung in Verruf gebracht.
[3] Namhafte NGOs sprechen von Straflager und unmenschlichen Bedingungen, welche der Unterbringung unter Achtung der Menschenwürde, wie in der
GV 15a B-VG geregelt, widersprechen.

Da es sich bei der GV-Art. 15a B-VG um eine Vereinbarung des Bundes mit den Ländern handelt, ist eine umfassende Kontrolle der Grundversorgung durch das Parlament ein grundlegender Pfeiler, um die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in diesem Bereich zu gewährleisten. Um eine umfassende parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen, ist der Zugang des Parlaments zu detaillierten Informationen
aus diesem Bereich unumgänglich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie viele Personen lebten in den Jahren 2015 bis Ende 2018 in einer Betreuungseinrichtung
oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I,

a.       aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I und Bundesland;

b.       aufgeschlüsselt nach Monat/Jahr, Nationalität, Geschlecht und Alter?

2.       Welche der Betreuungseinrichtungen oder Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I sind aktuell in Betrieb und welche wurden stillgelegt?

3.       Wann wurden die in Frage 2 genannten Betreuungseinrichtungen oder Sonderbetreuungsstellen stillgelegt?

4.       Wie hoch war die jeweilige durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Asylwerbenden je Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I (aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I)?

5.       Aus welchen Gründen haben Asylwerbende die Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I in den Jahren 2015 bis Ende 2018 verlassen? (Aufgeschlüsselt nach Beendigungsgrund der Betreuung, Betreuungseinrichtung und Sonderbetreuungsstelle des BM.I, Anzahl der Personen, Monat/Jahr, sowie Nationalität, Geschlecht und Alter.)

6.       Wie hoch sind die laufenden Ausgaben für die stillgelegten Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I in den Jahren 2015 bis Ende 2018 (aufgeschlüsselt nach Monat/Jahr und laufenden Kosten)?

7.       Wie hoch sind die laufenden Ausgaben für die aktuell genutzten Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I in den Jahren 2015 bis Ende 2018 (aufgeschlüsselt nach Monat/Jahr und laufenden Kosten)?

8.       Wie oft fand eine Anwesenheitskontrolle der BewohnerInnen in den Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I in den Jahren 2015 bis Ende 2018 statt? (Aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I, Monat/Jahr sowie Zweck und Ergebnis der Kontrolle.)

9.       Nach welchen Maßstäben finden in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I Anwesenheitskontrollen der BewohnerInnen statt?

a.       Gibt es dazu besondere Schulungen für MitarbeiterInnen? (Wenn ja, welches Angebot steht den MitarbeiterInnen zur Verfügung?)

b.       Gibt es interne Regelungen, wie eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt werden soll? (Wenn ja, bitte um Ausführung derselben.)

10.   In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2015 bis Ende 2018 in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I zu einer Meldung aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Abwesenheitstage? (Aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I, Monat/Jahr sowie Alter, Geschlecht und Nationalität der abwesenden Personen.)

11.   Welche Vermögenswerte wurden bei Asylwerbenden in niederösterreichischen Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I von den Behörden bzw. den Asylwerbenden gemeldet? (Bitte um Auflistung nach Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I, Art des Vermögenswerts, Wert desselben und Anzahl der betroffenen Personen.)

Medizinische Versorgung in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I

12.   Wie viele Hungerstreiks gab es in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I von 2015 - 2018 (aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I, Monat/Jahr und Anzahl der Hungerstreikenden, sowie deren Alter, Geschlecht und Nationalität)?

13.   Welche Rechtsgrundlagen regeln den Umgang mit Menschen in der Grundversorgung, die in einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I
wohnen und die in Hungerstreik getreten sind?

14.   Gibt es interne Vorschriften, die den Umgang mit Menschen in der Grundversorgung, die in einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I wohnen und
in Hungerstreik sind, regeln?

a. Wenn ja, welche und welchen Inhalt haben diese?

15.   Wie viele Suizidversuche gab es in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I von 2015 - 2018 (aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I, Monat/Jahr und Anzahl der
Betroffenen, sowie deren Alter, Geschlecht und Nationalität)?

16.   Welche Rechtsgrundlagen regeln den Umgang mit Menschen in der Grundversorgung, die in
einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I
wohnen und die einen Suizidversuch unternommen haben?

17.   Gibt es interne Vorschriften, die den Umgang mit Menschen in der Grundversorgung, die in einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I wohnen und
die einen Suizidversuch unternommen haben, regeln?

a. Wenn ja, welche und welchen Inhalt haben diese?

18.   Wie viele Suizidgefährdete gab es in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I von 2015 - 2018 (aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen des BM.I, Monat/Jahr und Anzahl der Suizidgefährdeten, sowie deren Alter, Geschlecht und Nationalität)?

19.   Welche Rechtsgrundlagen regeln den Umgang mit Menschen in der Grundversorgung, die in
einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I
wohnen und die suizidgefährdet sind?

20.   Gibt es (interne) Vorschriften, die den Umgang mit Menschen in der Grundversorgung, die in
einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I
wohnen und die suizidgefährdet sind, regeln?

a.       Wenn ja, welche und welchen Inhalt haben diese?

b.       Wenn nein, warum nicht?

21.   Gibt es (interne) Vorschriften, wie, von wem und in welchen Abständen eine Suizidgefährdung
der BewohnerInnen in Betreuungseinrichtungen oder Sonderbetreuungsstellen der
Grundversorgung des BM.I überprüft und festgestellt wird?

a.       Wenn ja, welche und welchen Inhalt haben diese?

b.       Wenn nein, warum nicht?

22.   Wie viele Suizide gab es in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I von 2015 - 2018 (aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen des BM.I, Monat/Jahr und Anzahl der Suizidgefährdeten, sowie deren
Alter, Geschlecht und Nationalität)?

23.   Steht Menschen in der Grundversorgung, die in einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I wohnen, psychologische Betreuung zur Verfügung?

a.       Wenn ja, von wem wird die psychologische Betreuung durchgeführt?

b.       Wenn ja, welche Qualifikationen müssen Betreuer, die psychologische Betreuung anbieten, aufweisen?

c.        Wenn ja, müssen Betreuer, die psychologische Betreuung anbieten, spezielle Sprachkenntnisse, eine spezielle Ausbildung oder Vorerfahrungen aufweisen?

d.       Wenn ja, sind die Betreuer, welche psychologische Betreuung anbieten, durchgehend anwesend? (Bitte um Auflistung nach Wochenstunden, Wochentagen und Uhrzeit, an denen psychologische Betreuung zur Verfügung steht.)

e.       Wie wird den Asylwerbenden in Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen des BM.I die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer psychologischen Betreuung kommuniziert?

24.   Wie viele Personen haben im Zeitraum von 2015 - 2018 eine psychologische Betreuung in Anspruch genommen? (Aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtung oder

Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I, Monat/Jahr und Anzahl der Betroffenen, sowie deren Alter, Geschlecht und Nationalität, eventuell auch die beanspruchte Betreuungsdauer der einzelnen Betroffenen.)

25.   Werden Menschen bei der Neuankunft in einer Betreuungseinrichtung oder Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I einer ärztlichen Untersuchung unterzogen?

a.       Wenn ja, worin besteht die ärztliche Untersuchung?

b.       Wenn ja, beinhaltet die ärztliche Untersuchung auch eine psychologische Erstuntersuchung?

c.        Welche Schritte werden gesetzt, wenn psychologische Betreuung benötigt wird?

Personelle Aufstellung

26.   Welche Kapazität hatten die jeweiligen Betreuungseinrichtungen oder Sonderbetreuungsstellen
der Grundversorgung des BM.I in den Jahren 2015 - 2018? (Aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtung und Sonderbetreuungsstelle des BM.I, Monat/Jahr.)

27.   Welche Auslastung hatten die jeweiligen Betreuungseinrichtungen oder
Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I in den Jahren 2015 - 2018? (Aufgeschlüsselt nach Betreuungseinrichtung und Sonderbetreuungsstelle des BM.I, Monat/Jahr, sowie bitte um Angabe der Auslastung in Prozent und in absoluten Zahlen.)

28.   Wie hoch war die Anzahl der Asylwerbenden und die Anzahl der Bediensteten in den Jahren
2015 bis Ende 2018 in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I? (Aufgeschlüsselt nach Anzahl der Betreuungsplätze je Betreuungseinrichtung, Anzahl der Bediensteten je Betreuungseinrichtung und nach Aufgabenbereich/Funktion, sowie Betreuungseinrichtung und Sonderbetreuungsstelle des BM.I
und nach Monat/Jahr.)

29.   Wie hoch war die Anzahl der Asylwerbenden und die Anzahl der Psychologlnnen in den Jahren
2015 bis Ende 2018 in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I? (Aufgeschlüsselt nach Anzahl der Asylwerbenden je Betreuungseinrichtung, Anzahl der Psychologlnnen je Betreuungseinrichtung sowie Betreuungseinrichtung und Sonderbetreuungsstelle des BM.I, sowie nach Monat/Jahr.)

30.    Wie viele Asylwerbende haben in der Zeit der Betreuung in einer Betreuungseinrichtung und Sonderbetreuungsstelle der Grundversorgung des BM.I von 2015 bis Ende 2018 eine Straftat begangen (aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und Nationalität der straffällig gewordenen Asylwerber, nach Straftat, Betreuungseinrichtung und Sonderbetreuungsstelle der
Grundversorgung des BM.I, sowie Monat/Jahr)?

31.    Gibt es vom Innenministerium generelle Weisungen, die das Personal in den Betreuungseinrichtungen und Sonderbetreuungsstellen der Grundversorgung des BM.I zu
befolgen hat?

a.  Wenn ja, um welche handelt es sich? (Aufgeschlüsselt nach Inhalt der Weisung,

Zeitpunkt des Erlasses, Adressatenkreis, Erteiler der Weisung.)

b.   Welche weiteren Vorschriften bilden die Rechtsgrundlage für das Handeln des

Personals (bitte um genaue Bezeichnung der Rechtsakte)?

32.    Ist von Seiten des Innenministeriums geplant, die Grundversorgungsvereinbarung Art. 15a B-VG
zu ändern?

a.       Falls ja, ab wann ist eine Änderung geplant?

b.       Falls ja, welche Änderungen ergeben sich daraus?

c.        Falls ja, welche Mehrkosten sind damit für den Bund verbunden (aufgeschlüsselt
nach Monat und Jahr)?



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[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003460.

[2] https://derstandard.at/2000087230571/Waldhaeusl-verbietet-Asvlwerbern-Quartiere-tagsueber-zu-verlassen.

[3] https://derstandard.at/2000092720531/Asylkoordination-Unterkunft-in-Drasenhofen-ein-Straflager.