3134/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

 

In seinem jüngsten Bericht (Reihe Bund 2019/7) zeigte der Rechnungshof gro-ße Probleme bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf. Es zeigt sich insbesondere, dass der Bund hier sinnbildlich bares Geld auf der Straße liegen lässt.

Der RH überprüfte von August bis Oktober 2017 beim Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Justiz die strafrechtliche Vermögensabschöpfung. Der Schwerpunkt der Gebarungsüberprüfung lag beim Bundesministerium für Justiz. In diesem Zusammenhang überprüfte der RH die strafrechtliche Vermögensabschöpfung am Beispiel der Staatsanwaltschaften Graz und Wien; zudem überprüfte er die Verwahrung und Verwertung von Vermögenswerten am Beispiel der Verwahrungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Graz und Wien sowie der Verwahrungsstellen der Landesgerichte für Strafsachen Graz und Wien.

Entsprechend dem Grundsatz „Straftaten sollen sich nicht lohnen“ soll kriminell erwirtschaftetes Vermögen dem Staatshaushalt zufließen. Gemäß § 20 Strafgesetzbuch hat das Gericht zu diesem Zweck Vermögenswerte, die für die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung oder durch sie erlangt wurden, für verfallen zu erklären, also „abzuschöpfen“.

Während im überprüften Zeitraum im Innenministerium die Anzahl der Sicherstellungen zur Sicherung von vermögensrechtlichen Anordnungen von 2.431 im Jahr 2013 auf 2.882 im Jahr 2017 und damit um rd. 19 % stieg, verzeichnete das Justizministerium im selben Zeitraum einen Anstieg bei den vermögensrechtlichen Anordnungen um 132 %.

Im überprüften Zeitraum stiegen bundesweit die für verfallen erklärten Vermögenswerte von rd. 1,70 Mio. EUR (2013) auf rd. 13,84 Mio. EUR (2017); die Einnahmen aus verfallenen Vermögenswerten stiegen von rd. 0,77 Mio. EUR (2013) auf rd. 1,95 Mio. EUR (2017). Die für verfallen erklärten Vermögenswerten (Urteilsdaten) und die tatsächlichen Einnahmen aus verfallenen Vermögenswerten wichen stark voneinander ab:

So betrugen z.B. im Jahr 2015 die für verfallen erklärten Vermögenswerte zwar rd. 10,05 Mio. EUR, jedoch waren nur rd. 0,91 Mio. EUR als Einnahmen aus verfallenen Vermögenswerten verbucht. Die Einbringungsquote liegt somit bei  unter 10%. Erst im Zuge der Gebarungsüberprüfung durch den RH stellte das Jus-tizministerium fest, dass teilweise die Einnahmen aus strafrechtlichen Verfallsentscheidungen nicht korrekt verbucht waren. Die verbuchten Einnahmen bildeten   jedoch die Grundlage für den 20%–Anteil des Innenministeriums an den für verfallen erklärten Vermögenswerten. Dessen ordnungsgemäße Berechnung war damit aufgrund der Fehlbuchungen nicht sichergestellt.

Im überprüften Zeitraum stand dem Büro Vermögenssicherung im Innenministerium jedoch zeitweise die Hälfte der Bediensteten nicht zur Verfügung, weil sie entweder karenziert oder in Sonderkommissionen eingesetzt waren. Darüber hinaus waren die zur Verfügung stehenden Bediensteten der Vermögenssicherung in den Landeskriminalämtern zum Teil mit Wirtschaftsermittlungen beschäftigt. Personal fehlte sowohl im Bundeskriminalamt als auch in den Landeskriminalämtern.

Auf Basis seiner Feststellungen hob der RH folgende Empfehlungen an das Innen-ministerium hervor:

"Das Innenministerium sollte die notwendigen Personalressourcen im Bun-  deskriminalamt und in den Landeskriminalämtern für die Vermögenssicherung evaluieren und die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stellen."

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Maßnahmen, insbesondere auch in Bezug auf die Personalausstattung, wurden (werden) getroffen, um die Vermögenssicherung durch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter zu verbessern?

2.    Wie viele Bedienstete stehen dem Büro für Vermögenssicherung im Bundeskri-minalamt derzeit aktiv zur Verfügung?

3.    Wie viele Bedienstete stehen für die Vermögenssicherung in den Landeskriminalämtern derzeit aktiv zur Verfügung? (Um Aufschlüsselung nach Bundesland wird ersucht.)

4.    In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden 2017 und 2018 vermögenssichernde Anordnungen iSd § 110 Abs 1 Z 3 StPO von den Staatsanwaltschaften zur Sicherung des Verfalls getroffen? (Um Aufschlüsselung nach Bundesland wird ersucht.)

5.    In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden 2017 und 2018 vermögenssichernde Maßnahmen iSd § 110 Abs 1 Z 3 StPO zur Sicherung des Verfalls von der Kriminalpolizei durchgeführt? (Um Aufschlüsselung nach Bundesland wird ersucht.)

6.    In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden 2017 und 2018 vermögenssichernde Maßnahmen iSd § 110 Abs 3 StPO zur Sicherung des Verfalls von der Kriminalpolizei von sich aus durchgeführt? (Um Aufschlüsselung nach Bundesland wird ersucht.)

7.    Führte (führt) Ihr Ministerium Gespräche mit dem Justizministerium in Bezug auf die Verbesserung der Effizienz der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung insbesondere in Bezug auf eine bessere Vermögenssicherung durch die Kriminalämter?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?