3137/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Zulassung und Sicherheitsüberwachung von Schienenfahrzeugen"

Begründung

Ihrem Amtsvorgänger Mag. Jörg Leichtfried wurden 2016 in der parlamentarischen Anfrage „Einhaltung der europäischen Brandschutznorm EN 45545 insbesondere in Schienenfahrzeugen der ÖBB" (9609/J) vier Fragen zum Thema Brandschutzvorschriften bei Schienenfahrzeugen vorgelegt. Die schriftliche Anfragebeantwortung ist nicht auf die präzisen Fragen eingegangen. Es ist also nicht klar herausgekommen, was das BMVIT dafür tut, dass Schienenfahrzeuge den gesetzlichen Brandschutzanforderungen der EN 45545 entsprechen.

Im Sommer 2018 wurden Sie als aktueller und zuständiger Verkehrsminister über die gesamte Faktenlage zu den Brandschutzmängeln - insbesondere auch bei Fahrzeugen der ÖBB - in Kenntnis gesetzt (Brief BATEGU Gummitechnologie GmbH vom 18.06.2018 samt Beilagen) und es wurde Ihnen auch ein Rechtsgutachten von Univ. Prof. Dr. Alois Birklbauer übermittelt, das sowohl das beständige Ignorieren von Brandschutzvorschriften für Schienenfahrzeuge durch die zuständigen Beamten des BMVIT als auch das Unterbleiben der Anzeige dieser Unterlassungen bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde durch die Weisungsspitze als Delikt des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB qualifiziert.

Die geltenden Brandschutzanforderungen für Schienenfahrzeuge dienen dem Schutz der Fahrgäste und des Zugpersonals. Diese Sicherheitsvorschriften sind vom Verkehrsminister als oberste Eisenbahnbehörde zu überwachen. Das behördliche Wegschauen bei Brandschutzmängeln gefährdet rechtswidrig Leib und Leben der Menschen im Zug.

Die unterfertigten Angeordneten stellen daher folgende


Anfrage

1.       Sind Sie Ihrer Rechtspflicht laut Gutachten von Univ. Prof. Dr. Alois Birklbauer zur Anzeige des Fehlverhaltens der zuständigen BMVIT-Beamten (Delikt des Missbrauchs der Amtsgewalt gem. § 302 StGB) an die Staatsanwaltschaft nachgekommen?

a.       Wenn ja, wann?

b.      Wenn nein, mit welcher rechtlichen Begründung?

2.       Welche konkreten Veranlassungen haben Sie im Hinblick auf die Ihnen mit Brief der BATEGU Gummitechnologie GmbH vom 18.06.2018 mitgeteilten Hinweise auf Brandschutzmängel bei den auf dem österreichischen Schienennetz eingesetzten Zügen getroffen und zu welchen Ergebnissen hat dies geführt?