3138/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

Gernot Blümel

betreffend „Handlungsbedarf im Denkmalschutz"

BEGRÜNDUNG

Das Bundesdenkmalamt ist aktuell in massiven Turbulenzen. Nach nur wenigen Monaten ist die neu bestellte Leiterin, Erika Pieler, bereits wieder zurückgetreten. Dies ist wohl auch mit dem mangelnden Reformwillen im BDA zu erklären. Es sind eine ganze Reihe offener Problemfelder im Bereich des Denkmalschutzes akut, die einen dringenden Handlungsbedarf erkennen lassen - auch hinsichtlich der laufenden Einflussnahme des Bundesdenkmalamts auf die Vergabe von Aufträgen. Fachleute sprechen von mangelnder Kompetenz, fehlender Objektivität und Unabhängigkeit der Behörde bei derartigen einschlägigen Auftragsvergaben sowie von persönlichen Naheverhältnissen einzelner Behördenvertreter zu externen, regelmäßig beauftragten Firmen. Darüber hinaus dominieren angeblich wenige große Anbieter den freien Markt und profitieren von Einflussnahmen auf öffentliche Bauverwaltung und Ausschreibungen sowie von Absprachen und verdeckten Gegengeschäften.

So wurde der Auftrag zur Restaurierung der Dreifaltigkeitssäule in Korneuburg zuerst an den Bestbieter - eine namhafte Firma im Bereich der Steinrestaurierung - erteilt, worauf sich das Bundesdenkmalamt eingeschaltet und - ohne Angabe von Gründen - die Vergabe dieses Restaurierungsauftrags an ein anderes Unternehmen bei der Stadtgemeinde Korneuburg erwirkt hat. Dieses Unternehmen wurde auch schon davor, im Fall des Hungerturms der Gemeinde Traismauer, gegenüber demselben ursprünglich von der Gemeinde favorisierten und ebenfalls bereits beauftragten Steinrestaurator bevorzugt.

Heimische Fachleute aus Restaurierung, Handwerk und Denkmalpflege kritisieren wiederum, dass einige Restaurierungsarbeiten, die aktuell am baukulturellen Erbe durchgeführt wurden bzw. werden, grobe Mängel aufweisen und eher Renovierungen, bei denen viel Substanz zerstört wird, als schonenden Konservierungen gleichen. Dies betrifft die Chinesischen Kabinette in Schloss Schönbrunn, die Wiener Staatsoper, das Parlament (!) sowie die Sophiensäle. Offenbar wird hier grob unsachgemäß vorgegangen und täglich wertvolles Kulturgut zerstört. Eine fachlich adäquate wie objektiv lenkende Fachaufsicht der Fachinstitution Denkmalamt ist nicht gegeben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.      Warum wurde für die von Juli 2018 bis Ende 2019 laufende Restaurierung der Dreifaltigkeitssäule am Hauptplatz von Korneuburg letztlich nicht der Bestbieter und ausgewiesene Experte Jan Michalik beauftragt?

2.      Warum hat das Bundesdenkmalamt in diesem Fall das Vergabeverfahren beeinflusst?

3.      Wann wurde das Unternehmen Sandtner/epistylion, das sowohl in Korneuburg als auch beim Hungerturm in Traismauer zum Zug kam, in der Vergangenheit durch Interventionen des Bundesdenkmalamts beauftragt?

4.      Was waren die Gründe für die Bevorzugung gegenüber den ursprünglich beauftragten Bestbietern?

5.      In wie vielen Fällen und mit jeweils welchem Auftragsvolumen wurden in den Jahren 2014 bis 2018 folgende Firmen für Arbeiten an denkmalgeschützten Objekten beauftragt?

a.      Steinmetzmeister ECKER

b.      Restaurator Klaus WEDENIG

c.       ZECHNER Denkmalconsulting GmbH

d.      Diplom-Restaurator Susanne BESELER

e.     Steinmetz & Steinrestaurator REICHL

f.       Geometer LINSINGER ZT GmbH

6.      Werden bei den Restaurierungen von historischen Vergoldungen und der Anfertigung von Neuvergoldungen in Schloss Schönbrunn, Wiener Staatsoper, Parlament und Sophiensälen die konservatorisch-restauratorischen wie handwerklichen Standards überprüft und sichergestellt?

a.      Wieso gab es bisher keine offizielle Stellungnahme des BDA zu den Vorgängen in Schönbrunn?

b.     Wenn der Restaurator, der die Schäden verursacht hat, nun im Zuge der Gewährleistung nachbessern darf, wer kontrolliert die Nachbesserungsarbeiten?

c.      Wieso erhält ein Holzrestaurator, der kein akademischer Restaurator ist, den Zuschlag für hochwertige gefasste und vergoldete Oberflächen?

d.     Wurden akademische Restauratoren und Vergolder zur Anbotslegung eingeladen?

e.     Wieso gibt es in Schönbrunn keine fix angestellten Restauratoren und kein hausinternes Qualitätsmanagement durch geeignetes Personal, sprich praktische Denkmalpflegerund Restauratoren?

7.      Welche Maßnahmen hat das Bundesdenkmalamt gesetzt, um dem Vorwurf zu begegnen, es halte die internationalen Standards der Denkmalpflege infolge fachlicher Inkompetenz und fehlender Objektivität bei Auftragsvergaben nicht ein?

8.      Gibt es ein unabhängiges Fachcontrolling, welches die Ziele der aktuellen Sanierungen und Restaurierungen nach internationalen, fachlich fundierten Kriterien definiert bzw. werden diese Ziele durch eine adäquate Fachaufsicht der Fachbehörde vor Ort auch tatsächlich auf den Baustellen umgesetzt, unabhängig von persönlichen oder wirtschaftlichen Naheverhältnissen?


9.      Wie sieht es mit der finanztechnischen und fachlichen Steuerung im Bundesdenkmalamt aus? Wurde Frau Dr. Pieler ein fachkompetentes Team zur Seite gestellt, um das Vorhaben der Bundesregierung - die im Regierungsprogramm festgeschriebene Reform des Bundesdenkmalamts und die Behandlung der seit den Berichten von Rechnungshof, interner Revision und Untersuchungsausschuss offen gelegten Problemfelder - umsetzen zu können?

10.  Werden die seit 2017 auf der Website des Bundesdenkmalamtes publizierten Compliance- Richtlinien umgesetzt?

a.      Wie ist es möglich, dass der Abteilungsleiter von Niederösterreich, Herr Dr. Fuchsberger, neben einer Reihe diverser Nebentätigkeiten nach wie vor über seine Lebensgefährtin Frau Mag. Elisabeth Wahl die Firma „Monumentum" im Bereich der Bauforschung auch in seiner öffentlichen Funktion im Bundesdenkmalamt führt?

b.     Gab es in der Vergangenheit Fälle, wo Baubewerber, die um einen Bescheid bei Umbau ihres denkmalgeschützten Objekts ansuchten, im Vorfeld angehalten wurden, eine bestimmte Firma zu beauftragen, um eine Freigabe der geplanten Maßnahmen und ggf. eine Förderung derselben durch das Bundesdenkmalamt zu erhalten?

11.  Inwieweit werden Sie tätig, um Bescheide des Denkmalamtes unter Beibehaltung des Datenschutzes öffentlich einsehbar zu machen?

12.  In ihrer Anfragebeantwortung 2659/AB verweisen Sie bezüglich der Umsetzungen der Rechnungshofempfehlungen auf das Nachfrageverfahren 2017. Wie die Rechnungshof- Präsidentin im Ausschuss diesbezüglich bestätigt hat, handelt es sich beim Nachfrageverfahren um keine Kontrolle der geprüften Institution. Es geht lediglich darum, dass die geprüfte Institution von sich aus allfällige Umsetzungen der Empfehlungen mitteilt. Haben Sie sich davon überzeugt, dass die vom Bundesdenkmalamt angegeben Antworten den Tatsachen entsprechen?