3140/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.03.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Einstellung des Verfahrens in der Causa "FPÖ fordert Ausschluss von Musliminnen und Muslimen vom Zugang zum Gemeindebau"

 

Im Paragraf 283 des Strafgesetzbuches idgF heißt es: "Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,

zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder

ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."

Im November vergangenen Jahres brachte der Verein "SOS Mitmensch" bei der Staatsanwaltschaft Wien eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Verhetzung und der NS-Wiederbetätigung durch die FPÖ Wien und FPÖ-Politiker ein.

Anlass waren Aussendungen der FPÖ, in denen der Ausschluss von Musliminnen und Muslimen vom weiteren Zugang zum Gemeindebau gefordert wurde.

SOS Mitmensch bezeichnete die Aussagen und Forderungen der FPÖ als „diskriminierend und zutiefst herabwürdigend gegenüber Musliminnen und Muslime“. Darüber hinaus würde die Forderung nach Ausschluss aus dem Gemeindebau alleine aufgrund der Religionszugehörigkeit einem Teilbereich der rassistischen Politik der Nationalsozialisten entsprechen, so SOS Mitmensch in der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.

SOS Mitmensch verwies darauf, dass es 1938 zu den ersten Maßnahmen der Nationalsozialisten gehört hatte, Juden auf Grundlage der „Rassengesetze“ den Zugang zum Gemeindebau zu verwehren. Darüber hinaus seien über 2.000 Kündigungsverfahren gegen jüdische Mieterinnen und Mieter in Gemeindebauten eingeleitet worden, wie Herbert Exenberger, Johann Koß und Brigitte Ungar-Klein in ihrer Recherche zu den Auswirkungen der Machtübernahme der Nazis auf die Wohnungspolitik in Wien festgehalten haben. Jetzt hat die Justiz entschieden, kein Ermittlungsverfahren gegen die FPÖ Wien und die angezeigten FPÖ-Politiker einzuleiten, weil laut Staatsanwaltschaft „kein Anfangsverdacht bestehe“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Ermittlungsschritte wurden in der Causa gesetzt?

2.    Gegen welche Verbände und Personen wurde konkret ermittelt?

3.    Wurde das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wie in den Medien berichtet abgeschlossen?

a.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die StA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                  i.    Wenn ja, gegen wen?

                                ii.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

c.    Falls eingestellt wurde, wann wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen (inkl. Rechtsgrundlage)?

                                  i.    Wurden im Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens Weisungen von der OStA oder dem Ministerium erteilt?

d.    Wenn nein,

                                  i.    Wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

4.    Wurden in der Causa Weisungen von Ihnen oder der OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, welche wann und durch wen?

5.    Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen, um das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

6.    Wurde ein Vorhabensbericht der StA der OStA Wien vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

b.    Wenn nein, wann ist mit solch einem Vorhabensbericht zu rechnen?

7.    Wurde die Causa bereits Ihnen von der OStA Wien vorgelegt?

a.    Wenn ja, was war Ihre Reaktion auf diese Vorlage in der Causa? 

 

8.    Wurde der Weisungsrat bereits mit der Causa befasst?

a.    Wenn ja, welche Empfehlung sprach der Weisungsrat wann aus?

                                  i.    Wurde dieser Empfehlung gefolgt?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn nein, wann wird der Weisungsrat mit der Causa befasst?

9.    Was ist der momentane Verfahrensstand?