3152/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Thomas Drozda Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend „Einfärbung von staatsnahen bzw. ausgelagerten Betrieben“

Wer die aktuellen Postenbesetzungen der ÖVP-FPÖ Bundesregierung beobachtet, erkennt schnell, dass vom groß angekündigten „neuen Stil“ nichts zu erkennen ist. Bei diesen steht meist nicht Qualifikation, sondern nur eines im Vordergrund: politische Einfärbung, bei der sich die Koalition um den innerkoalitionären Burgfrieden zu wahren, die zu besetzenden Posten fein säuberlich nach Parteizugehörigkeit aufteilt. Umgehend begann also die neue Regierung damit diverse Posten - auch in staatsnahen bzw. ausgelagerten Betrieben nicht nur neu, sondern vor allem parteipolitisch und im Spenderumfeld und politischen Netzwerkes des Bundeskanzlers zu besetzen. So wurde in der Telekom Austria CEO Alejandro Plater von Thomas Arnoldner abgelöst, er und Sebastian Kurz kennen sich noch aus gemeinsamen Zeiten bei der JVP. Im Telekom Aufsichtsrat sitzt nun Casino-Austria-Chefin Bettina Glatz-Kremsner, sowie Antonella Mei-Pochtler, beides enge Vertraute und Berater von Bundeskanzler Kurz.

Aufsichtsratsvorsitzender der OMV Peter Löscher hat seinen Rückzug bereits im Herbst letzten Jahres angekündigt, zuletzt hat auch Gerhard Roiss, Verbund Aufsichtsratschef, seinen Unmut über die Bundesregierung geäußert und schließlich auch seinen Rücktritt bekannt gegeben. In ASFINAG und ÖBB wurde vor allem zu Gunsten der FPÖ gefärbt. Auch im ORF findet sich mit Norbert Steger nun ein blauer Stiftungsratschef.

Der neue Aufsichtsratschef der ÖBAG, Helmut Kern, geriet schnell unter Druck, da er auf Grund seiner weiteren Aufsichtsratstätigkeit bei BWin wohl ein Unvereinbarkeitsproblem mit den Beteiligungen der ÖBAG an den Casinos Austria unterliegt. Diese Tätigkeit musste er nach medialen Berichten kurz nach seiner Berufung zurücklegen. Offen bleibt weiterhin, ob er ob der mangelnden industriepolitischen Erfahrung der geeignete Mann für standortpolitische Entscheidungen, wie er sie wohl für die ÖBAG treffen muss, geeignet ist. So und so stand auch bei der ÖBAG Besetzung die Parteipolitik im Vordergrund: ungeachtet der Qualifikation der Personen, wurde im Vorhinein festgelegt, wie viele Posten von ÖVP und wie viele von der FPÖ besetzt werden dürfen. Auch die FPÖ brachte sich also im ÖBAG-Aufsichtsrat in Stellung: der Wärmepumpen-Hersteller Karl Ochsner und ebenfalls neues ÖBAG-Aufsichtsratsmitglied ist Trauzeuge von Vizekanzler Hein-Christian Strache.

Politische Einfärbungen, bei denen auch persönliche Nahe- sowie Verwandtschaftsverhältnisse bestehen, waren zuletzt auch in der Austro Conrol beobachtbar. Der Fluglehrer von Verkehrsminister Hofer wurde als Leiter bestellt, obwohl ein langjähriger Abteilungsleiter der Flugtechnik, der sich ebenfalls für den Job beworben hat, wohl um einiges besser qualifiziert gewesen wäre und reichlich mehr Erfahrung für diesen aus Sicherheitstechnischen Gründen sensiblen Job mitgebracht hätte. Nun droht diesem sogar die Kündigung. Auch der Schwiegersohn des Aufsichtsratsvorsitzenden der Austro Control Werner Walch soll als Anwärter für einen Spitzenjob in der Austro Control sein.

Auffällig ist auch, dass einige Posten ausschließlich mit Männern besetzt wurden. Dabei hat noch die Bundesregierung gleich zu Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode per Ministerrat (MR 10/5) die angestrebte Frauenquote in Unternehmen, an denen der Bund mit 50% oder mehr beteiligt ist, von 35% verkündigt. Diese sollte eigentlich bis 31. Dezember 2018 laut Vortrag an den Ministerrat erreicht werden. Damit riskiert man die Zielsetzung den Frauenanteil zu erhöhen. Fraglich bleibt, ob dies - unabhängig der bereits erfolgten Umbesetzungen bzw. der noch zu erwartenden weiteren parteipolitischen Färbungen - erreicht werden konnte.

Darüber hinaus wurden nicht nur zahlreiche Aufsichtsrats- bzw. Vorstandsposten geändert, sondern einige Änderungen auch im mittleren Management vorgenommen. All diese Umstrukturierungen führen kurz- wie mittelfristig zu Kosten - neben klassischen kurzfristigen Umstrukturierungskosten wurden Vorstände nicht nur auf Grund auslaufender Verträge ausgetauscht. Teilweise laufen Verträge noch parallel, was natürlich zu erhöhten Personalkosten führt und sich über geminderte Dividendenausschüttungen auch negativ auf das Bundesbudget auswirkt. Zudem wurden die Umbesetzungen nicht auf Basis von Qualitäts- und Effizienzüberlegungen getroffen, sondern aus partei- und machtpolitischen Gründen. Dabei leiden natürlich die Unternehmen. Zuletzt hat sich dies bei der Besetzung des Direktoriums der Österreichischen Nationalbank bemerkbar gemacht, wo nicht alle Kandidaten als die besten KandidatInnen im Sinne der herausragenden Qualifikation zu sehen sind.

Der Bund ist aktuell an 100 Gesellschaften direkt und mehrheitlich beteiligt. Hierzu zählen Gesellschaften öffentlichen Rechts und Anstalten öffentlichen Rechts (vgl. § 67 Abs. 1 Z 2 BHG 2013). Diese unterliegen der Aufsicht des Bundes (§ 42 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz 2013). Ebenfalls dazu zählen Rechtsträger des öffentlichen Rechts, deren Rechtsform durch Bundesgesetz anders bezeichnet wird.[1] Diese werden auch vom Rechnungshof überprüft (Artikel 126b BV-G).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

Betreffend Personaländerungen

1.    Wie viele Vorstände bzw. GeschäftsführerInnen gab es in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden und Rechnungshof geprüften Unternehmungen bzw. anderen Rechtsträgern des öffentlichen Rechts[2]? Bitte um detaillierte Auflistung der Anzahl der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unternehmung unter Angabe von Name, Funktion, Geschlecht, Gehalt und Vertragsdauer zum Stichtag 19. Dezember 2017 sowie zum Stichtag 5. Februar 2019.

2.     Wie viele Aufsichtsräte gab es in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden und Rechnungshof geprüften Unternehmungen bzw. anderen Rechtsträgern des öffentlichen Rechts? Bitte um detaillierte Auflistung der Anzahl der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unternehmung unter Angabe von Name, Geschlecht, Gehalt und Vertragsdauer zum Stichtag 19.Dezember 2017 sowie zum Stichtag 5. Februar 2019.

3.    Welche Neubesetzung sowie Abberufungen der Vorstände bzw. GeschäftsführerInnen in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden und Rechnungshof geprüften Unternehmungen bzw. anderen Rechtsträgern des öffentlichen Rechts gab es seit 19. Dezember? Bitte um detaillierte Auflistung je in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unternehmung unter Angabe von Name, Geschlecht, Gehalt und Funktion, sowie Begründung für Ausscheiden bzw. Neuaufnahme 5. Februar 2019.

4.    Welche Neubesetzung bzw. Abberufungen von Aufsichtsräten in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden und Rechnungshof geprüften Unternehmungen bzw. anderen Rechtsträgern des öffentlichen Rechts gab es seit 19. Dezember? Bitte um detaillierte Auflistung je in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unternehmung unter Angabe von Name, Geschlecht, Gehalt und Funktion, sowie Begründung für Ausscheiden bzw. Neuaufnahme zum Stichtag zum Stichtag 5. Februar 2019.

5.    Welche weiteren Änderungen im Bereich der Aufsichtsräte sowie bei den Vorständen bzw. GeschäftsführerInnen sind in den genannten Unternehmungen bis Ende der Legislaturperiode geplant? Bitte um detaillierte Auflistung je Unternehmung unter Angabe einer Begründung für die jeweilige Änderung.

6.     Zu welchen Personaländerungen kam es im mittleren Management (leitende Angestellte)? Bitte um detaillierte Angabe der Anzahl der Personaländerungen seit 19. Dezember 2017

Betreffend Qualifikation

 

Neubesetzung Vorstände bzw. Geschäftsführung

7.    Welche Kriterien wurden bzw. werden für die unter Frage 1-5 angesprochenen Personaländerungen angewandt. Bitte um detaillierte Auflistung je Unternehmung und Neubesetzung.

a.     Gab es eine Ausschreibung?

i.    Wenn ja: wie viele weitere KandidatInnen haben sich beworben?

ii.    Wenn ja: was waren die zu erfüllenden Kriterien?

iii.    Wenn nein: Warum nicht?

iv.    Wenn nein: Wurde eine Unterlassung einer Ausschreibung angeordnet und wenn ja, durch wen?

b.     Wurde ein Headhunter engagiert?

i.     Wenn ja: welche Leistungen wurden erbracht?

ii.   Wenn ja: welches Unternehmen wurde damit beauftragt?

iii.    Wenn ja: wie viel wurde für diese Leistungen bezahlt?

iv.    Wenn ja: kamen Sie der Empfehlung nach?

c.     Welche Berufserfahrung und Qualifikationen konnten die Neubesetzungen aufweisen?

d.     Gab es eine innerkoalitionäre Absprache, wer von den Regierungsparteien wie viele Posten besetzen darf?

e.     Sind die Personen, die besetzt wurden, Parteimitglieder oder anderer der Regierungsparteien nahestehenden Vorfeldorganisationen?

f.      Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem Mitglied der Bundesregierung, des Nationalrates, oder eines anderen hochrangigen Parteifunktionärs?

g.     Finden sich unter den Neubesetzungen Spender der ÖVP und Sebastian Kurz oder der FPÖ?

h.     Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem Wahlkampfspender von Sebastian Kurz?

Neubesetzung Aufsichtsräte

8.     Welche Kriterien wurden bzw. werden für die unter Frage 1-5 angesprochenen Personaländerungen angewandt. Bitte um detaillierte Auflistung je Unternehmung und Neubesetzung.

a.     Gab es eine Ausschreibung?

i.    Wenn ja: wie viele weitere Kandidatlnnen haben sich beworben?

ii.    Wenn ja: was waren die zu erfüllenden Kriterien?

iii.    Wenn nein: Warum nicht?

iv.     Wenn nein: Wurde eine Unterlassung einer Ausschreibung angeordnet und wenn ja, durch wen?

b.     Wurde ein Headhunter engagiert?

v.     Wenn ja: welche Leistungen wurden erbracht?

vi.     Wenn ja: welches Unternehmen wurde damit beauftragt?

vii.    Wenn ja: wie viel wurde für diese Leistungen bezahlt?

viii.   Wenn ja: kamen Sie der Empfehlung nach?

c.    Welche Berufserfahrung und Qualifikationen können die Neubesetzungen aufweisen?

d.     Gab es eine innerkoalitionäre Absprache, wer von den Regierungsparteien wie viele Posten besetzen darf?

e.     Sind die Personen, die besetzt wurden, Parteimitglieder oder anderer der Regierungsparteien nahestehenden Vorfeldorganisationen?

f.      Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem Mitglied der Bundesregierung, des Nationalrates, oder eines anderen hochrangigen Parteifunktionärs?

g.     Finden sich unter den Neubesetzungen Spender der ÖVP und Sebastian Kurz oder der FPÖ?

h.   Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem Wahlkampfspender von Sebastian Kurz?

Betreffend Geschlechterverhältnis

9.    Wie hoch ist der Anteil der Frauen im Vorstand/Geschäftsführung in den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unternehmungen? Bitte um detaillierte Auflistung je Unternehmung zum Stichtag 19. Dezember 2017 sowie zum Stichtag 5. Februar 2019?

10.  Wie hoch ist der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat in den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unternehmungen? Bitte um detaillierte Auflistung je Unternehmung zum Stichtag 19. Dezember 2017 sowie zum Stichtag 5. Februar 2019?

11.  Wie hoch ist der Anteil der Frauen im mittleren Management in den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unternehmungen? Bitte um detaillierte Auflistung je Unternehmung zum Stichtag 19. Dezember 2017 sowie zum Stichtag 5. Februar 2019?



[1] BMF (2018): Beteiligungen des Bundes. Bericht gemäß §42 Abs. 5 BHG 2013

[2] Gemeint sind damit in Folge alle Unternehmungen an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern jedenfalls mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt, sowie jene Unternehmungen, die der Bund allein oder gemeinsam anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht (Artikel 126b Abs. 1 und Abs 2 BV-G).