3156/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.03.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Pensionssplitting

 

Schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode (XXV.GP) hat der Parlamentsklub von NEOS einen Antrag auf ein automatisches Pensionssplitting mit opting-out eingebracht (2204 A/(E), XXV. GP). Dasselbe Anliegen ist in der aktuellen GP, der XXVI., als Antrag 152/A(E) im Ausschuss für Arbeit und Soziales nach wortreicher Argumentation u.a. von ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber und SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek von ÖVP, SPÖ und FPÖ niedergestimmt worden. Ein drittes Mal hat der Parlamentsklub von NEOS den Antrag auf automatisches Pensionssplitting mit opting-out als 522/A(E) eingebracht, der im vergangenen Ausschuss für Arbeit und Soziales (12. Sitzung, 20.3.2019) durch die Fraktionen der ÖVP und FPÖ vertagt wurde.

Im Rahmen des Forums der Finanzjournalisten am 07.03.2019 verlieh die Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß ihrer Freude Ausdruck, dass im Auditorium mehrere Personen anwesend seien, die mit ihr am Pensionssplitting "arbeiten". Um wen genau es sich dabei handelte, führte sie nicht aus. Auch im Interview mit dem "Standard" (08.03.2019) erklärte die Ministerin, sie sei diesbezüglich "mit Expertinnen und Experten im Gespräch", ohne diese näher zu benennen. Weiters führte sie in diesem Interview aus, dass zur Einführung des Pensionssplittings "noch Überzeugungsarbeit zu leisten" sei, was durch das Stimmverhalten der ÖVP im fachzuständigen Sozialausschuss unter Beteiligung von Familienausschuss-Voritzendem Abg. Norbert Sieber (V) bestätigt wird.

Im Rahmen der oben genannten Veranstaltung am 07.03.2019 erklärte der Vorsitzende des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, dass die Pensionsversicherungsanstalt das Pensionssplitting „sehr intensiv betreibt“. Intensives Betreiben einer Angelegenheit durch einen SV-Träger mit über 6 Millionen Versicherten führt in weiterer Folge also zur Inanspruchnahme des Pensionssplittings durch 1.000 Paare in zehn Jahren, wie diese Veranstaltung lehrte.

Im darauffolgenden Ö1 Morgenjournal vom 08.03.2019 teilte nunmehr Ministerin Bogner-Strauß die NEOS-Forderung nach einem automatischen Pensionssplitting mit opting-out auch im originalen NEOS-Wording. Die Anzahl der Paare, die 2018 das Pensionssplitting beantragt haben, quittierte die Bundesministerin mit den Worten „da sieht man, was Bewusstseinsbildung ausmachen kann“. Welche Form einer Bewusstseinsbildung, die bei mehr als 80.000 Geburten im Jahr 412 Elternpaare erreicht, als erfolgreiche Arbeit dargestellt werden kann, ist nicht ersichtlich. 

Nachdem die Materie aber ohnehin in der Zuständigkeit des BMASGK liegt und die zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein im Ausschuss für Arbeit und Soziales (20.3.2019) eine Informationskampagne angekündigt hat, die aus Mitteln der PVA und des BMASGK bezahlt werden soll, stellt sich die Frage, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerinnen gestaltet und wie die weitere Vorgehensweise der Bundesregierung diesbezüglich ist. Auch die zu erwartenden Kosten für im Ausschuss erwähnte Broschüren in gynäkologischen und allgemeinmedizinischen Praxen, Informationen im Mutter-Kind-Pass und für Werbung auf diversen Social-Media Kanälen sollen näher beleuchtet werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Mit welchen Expertinnen und Experten ist man von Seiten des BMASGK "im Gespräch", um sich mit dem Thema Pensionssplitting auseinanderzusetzen?

a.    In welcher Weise, Struktur und gegen welche Vergütung erfolgt diese Zusammenarbeit?

                                  i.    Aus welchem Budget werden diese bezahlt?

2.    Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem BMASGK und den Mitarbeiter_innen von Ministerin Bogner-Strauß zum Thema Pensionssplitting?

a.    Gibt es einen formalisierten Austausch und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Gibt es regelmäßige Treffen (z.B. Sitzungen in Arbeitsgruppen, etc.) und wenn ja, wann fanden die letzten statt?

                                  i.    Sind weitere geplant und wenn ja, wann?

3.    Welche Sektion(en) ist/sind in dieser Sache federführend tätig?

4.    Welchen Zeitplan und welche Meilensteine sind von Seiten der zuständigen Sektion für die Ausarbeitung und Fertigstellung der Arbeit am Pensionssplitting definiert?

5.    In welcher Weise stimmt die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend ihre Arbeit am Pensionssplitting mit der fachlich zuständigen Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ab?

6.    In welcher Regelmäßigkeit stimmt die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend ihre Arbeit am Pensionssplitting mit der fachlich zuständigen Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ab?

7.    Welche Maßnahmen der Bewusstseinsbildung hat das BMASGK bisher gesetzt, um die Fallzahl beim Pensionssplitting zu erhöhen?

a.    Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen? (je Maßnahme)

                                  i.    Aus welchen Budgettöpfen kam das Geld?

8.    Welche weiteren Maßnahmen ("Informationskampagne") sollen von Seiten des BMASGK ergriffen werden, um die Fallzahl beim Pensionssplitting zu erhöhen? 

a.    Welche Zielgruppen sollen mit den jeweiligen Maßnahmen angesprochen werden (z.B. Altersgruppen, Geschlecht, oder andere relevante sozioökonomische Faktoren) und warum? 

b.    Welche Medien werden dafür jeweils verwendet? 

c.    Wie hoch sind die dafür veranschlagten Kosten und aus welchen Budgets werden sie bezahlt? (je Maßnahme)

9.    Wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen überprüft?

10. Welches Ziel hat sich das BMASGK im Hinblick auf die Fallzahlen beim Pensionssplitting gesetzt?

11. Wie oft wurde das Pensionssplitting im Jahr 2018 in Anspruch genommen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

a.    In wie vielen Fällen gem. Frage 1 war der übertragende Elternteil weiblich? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

12. Welcher Anteil wurde an Teilgutschriften übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern, in Prozent)

13. Welche Summen wurden im Monatsdurchschnitt an Teilgutschriften übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern, in Euro)

14. In wie vielen Fällen gem. Frage 1 wurden Teilgutschriften für

a.    ein Kalenderjahr übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

b.    zwei Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

c.    drei Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

d.    vier Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

e.    fünf Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

f.      sechs Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

g.    sieben Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

15. Wie viele Personen denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, waren in den jeweiligen Kalenderjahren, in denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, neben ihrer Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. g ASVG oder nach § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG oder nach § 4a Z 4 BSVG, auch aufgrund einer Erwerbstätigkeit versichert? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)