3157/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „anonyme Wertkarten und mangelnde Information der Konsumentinnen
und Konsumenten“

In der heutigen Ausgabe der Tageszeitung heute erschien folgender Beitrag:

"Heute“ vom 26.03.2019                                                      Seite 8

Ressort: WirtschaftHeute

Heute Hauptausgabe, Heute Niederösterreich, Heute Oberösterreich

Registrierungspflicht für Wertkarten Frist läuft Ende August ab

Zwei Millionen Handys droht Sperre

Ab 1. September können in Österreich anonyme Wertkarten nicht mehr aufgeladen werden. Maximal zwölf Monate nach der letzten Guthabensbuchung werden sie abgedreht - sofern sich der Benutzer nicht doch noch namentlich registrieren lässt.

Allein: Laut Michael Krammer, Rapid-Präsident und Boss des Hofer-Telekom-Betreibers Ventocom, haben 66 %der Betroffenen keine Ahnung von der Gesetzesnovelle im Kampf gegen die Kriminalität. Krammer wünscht sich deshalb von der Regierung nachträglich eine Ausnahme für Bestandskunden, wie es sie in Deutschland gibt, oder eine Fristverlängerung.“

Ein Vertreter der Branche klagt also darüber, dass 66 % der Betroffenen Inhaber von anonymen Wertkarten keine Ahnung davon haben, dass eine Registrierungspflicht beschlossen wurde und mit Ende August 2019 die Übergangsfrist ausläuft.

Das zeugt davon, dass das zuständige Ressort, also der Bundesminister für Inneres, seiner Informationsverpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit nur unzureichend bzw. überhaupt nicht nachgekommen ist. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.        Was haben Sie und Ihr Ressort bisher unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger von dieser neuen Rechtslage betreffend anonyme Wertkarten-Handys zu informieren?

2.        In welchen Medien wurden welche Sujets zu diesem Thema geschalten und welche Kosten sind daraus entstanden?

3.        Was werden Sie und Ihr Ressort bis zum Ende der Übergangsfrist unternehmen, um die Bürgerinnen und Bürger im notwendigen Ausmaß von der neuen Maßnahme zu informieren?

4.        Sind an Sie und Ihr Ressort bereits Vertreter der Branche herangetreten, um eine Fristverlängerung oder eine Ausnahme für Bestandskunden analog zu Deutschland zu erreichen?

Wenn ja, welche Unternehmungen waren dies und welche Zusagen haben Sie diesen gegenüber gemacht?

5.        Üblicherweise zeigt sich die Bundesregierung immer sehr wirtschaftsfreundlich. Welche Belastungen werden laut internen Ressortschätzungen für die Wirtschaft durch diese auch sicherheitspolitisch äußerst umstrittene Maßnahme entstehen?

6.        Welche Kosten werden auf der anderen Seite für die Konsumentinnen und Konsumenten entstehen und gab es darüber Gespräche mit der zuständigen Bundesministerin Hartinger- Klein?

Wenn ja, welchen Standpunkt hat Hartinger-Klein aus der Sicht des Konsumentenschutzes vertreten und warum sind solche Konsumentenschutzüberlegungen in die Vorlage nicht eingeflossen?

7.        Welche Auswirkungen hat die neue gesetzliche Bestimmung ab 1. September 2019 auf die Bürgerinnen und Bürger, die in Nachbarländern solche anonymen Wertkartenhandys erwerben und in Österreich verwenden?

8.        Haben Sie darüber die Bürgerinnen und Bürger informiert?

Wenn ja, welche Sujets wurden wann veröffentlicht und welche Kosten sind daraus entstanden?