3160/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend: Abschiebung von Asylwerbern in der Lehrzeit

Begründung:

Österreichische Betriebe suchen dringend Lehrlinge. Der Fachkräftemangel wird immer drängender. Vier von zehn Unternehmen beklagen aufgrund dieser Problematik Umsatzeinbußen. Für heimische Unternehmen sind Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen das weitaus größte Risiko, Tendenz steigend.

Im Februar 2019 veröffentlichte univ. Prof. Dr. h.c. Friedrich Schneider und Dr. Elisabeth Dreer MSc. eine Studie über die Kosten und Nutzen von Asylwerbenden in Lehre. Wenn Asylwerbende, die sich in Lehre befinden, abgeschoben werden, sind die für die Ausbildung angefallen Kosten verloren und die zukünftige Wertschöpfung dieser Fachkräfte entfällt, dem Staat entgehen dadurch Beitragszahlungen aus Steuern und Abgaben.

Abgesehen von der menschlichen Komponente ist der ökonomische Schaden einer Abschiebung von Asylwerbenden in Lehre nicht nur für die Betriebe, in denen sie tätig waren, enorm, auch der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Das zeigen und untermauern diese kürzlich veröffentlichten Zahlen.

Fragestellungen: Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Wie viele Asylwerbende, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über ihren Asylantrag in einem Lehrverhältnis waren, haben rechtskräftig ein Bleiberecht (Aufenthaltsberechtigung Plus) erhalten?

2. Wie viele Lehrlinge gibt es in Österreich, die sich noch in einem offenen Asylverfahren befinden?

3.  Bei wie vielen davon befindet sich das Verfahren

a.) in erster Instanz?

b.) in zweiter Instanz?

c.) in einem außerordentlichen Rechtsmittelverfahren?

4. Wie viele in Asylwerbende, die sich in Lehre befanden, wurden bereits abgeschoben?

5. Wie viele Lehrlinge aus Drittstaaten haben derzeit kein Aufenthaltsrecht in Österreich außerhalb des Asylverfahrens?

6. Sie haben angekündigt, die Rot Weiß Rot Karte zu evaluieren. Ist diese Evaluierung bereits abgeschlossen und wenn ja: Was sind die wesentlichen Erkenntnisse?

7.  Gemäß Ihrer Anfragebeantwortung zu 2400/J vom 07.12.2018 besteht aus arbeitsmarktpolitischer Sicht kein Grund, das Drei- Plus-Zwei Modell für Österreich zu übernehmen. Welche Maßnahmen, die den Arbeitskräftemangel bekämpfen sollen, sind geplant?

8. Wie viele Asylwerber hatten in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) tatsächlich effektiven Arbeitsmarktzugang? Wir bitten die Zahlen aufgegliedert nach Bundesländern und Tätigkeit darzustellen.

9.  Werden Sie eine gesetzliche Regelung erlassen, die tatsächlich den in der Aufnahmerichtlinie gebotenen effektiven Zugang von Asylwerbenden zum Arbeitsmarkt in ganz Österreich unbefristet ermöglicht?

a) Wenn ja, wie und wann

b) Wenn nein, mit welcher Begründung?

10.  Die im österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehenen strengeren Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang sind mit der ausreichend bestimmten und unmittelbar anzuwendenden Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33) nicht vereinbar. Dementsprechend hat auch bereits das BVwG diese Richtlinie entgegen den österreichischen Bestimmungen unmittelbar angewandt. Wie werden Sie das Gesetz dahingehend anpassen, insbesondere im Hinblick auf das Gebot des Vorrangs für heimische Arbeitssuchende?