3164/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler
betreffend Österreichs Beitrag zur Internationalen Klimafinanzierung

Am 8. Juli 2016 hat der österreichische Nationalrat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Österreich hat sich damit nicht nur verpflichtet, seine Emissionen zu senken, sondern auch dazu, Entwicklungsländern beim Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Diese internationale Klimafinanzierung ist einer der Grundpfeiler des Abkommens und soll ärmeren Ländern dabei helfen, ihre Treibhausgasemissionen zu senken und mit den Folgen des Klimawandels besser umgehen zu können.

Der Green Climate Fund (GCF) ist ein zentrales Instrument der internationalen Klimafinanzierung. Die Erstkapitalisierung (geplante Beiträge) des Fonds erbrachte insgesamt 10,3 Milliarden US- Dollar für die Periode von 2015 bis 2018. Im Oktober 2018 wurde ein Prozess für die Wiederauffüllung des Fonds eingeleitet. Nach zwei Konsultationsrunden (im April und August 2019) sollen im Oktober 2019 die Beiträge finalisiert werden[1].

Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen der Klimakonferenz in Katowice (COP 24) angekündigt, ihren Beitrag gegenüber der ersten Periode von 750 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro zu verdoppeln. Auf die Bevölkerung bezogen entspricht dies einem Beitrag von 18,08 Euro pro Kopf. Auch Norwegen hat eine Verdopplung des Beitrags angekündigt. Die österreichische Bundesregierung wurde von zivilgesellschaftlichen Organisationen während der COP 24 zu einem Beitrag von 100 Millionen Euro aufgefordert, machte allerdings keine diesbezüglichen Ankündigungen.

Laut der „Revision der Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung für die Jahre 2013 - 2020“[2] vom April 2017 hat sich Österreich für die Erstkapitalisierung zu einem Beitrag von 26 Mio. Euro aus Mitteln des damaligen BMLFUW verpflichtet. Das BMLFUW wollte damals die Aufgabe als koordinierendes Ressort für den Beitrag Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung und die Positionierung im Hinblick auf den GCF wahr[nehmen].“[3] Österreich hält bis 2021 einen alternierenden Sitz im Board des GCF und ist daher aktiv in die Steuerung des Fonds involviert.

Die erste Konsultationsrunde für die künftige Finanzierung findet bereits am 4./5. April 2019 statt. Die österreichische Bundesregierung hat bisher keine Aussagen über die Höhe des österreichischen Beitrags gemacht, noch darüber, ob Österreich überhaupt einen Beitrag zum GCF leisten wird. In der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 heißt es hinsichtlich der internationalen Klimafinanzierung lediglich, dass „das Element der „budgetären Nachhaltigkeit” ausdrücklich zu berücksichtigen[4] sei.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.     Wird Österreich einen Beitrag bei der ersten Wiederauffüllung des Green Climate Fund leisten?

2.      Welchen Beitrag (in Mio. Euro) wird Österreich bei der ersten Wiederauffüllung des Green Climate Fund leisten?

3.      Wird Österreich seinen Beitrag wieder in Form von Zuschüssen leisten?

4.      In welcher Form (z.B. Kredite oder nicht rückzahlbare Mittel) wird Österreich seinen Beitrag leisten?

5.     Wird Österreich seinen pro Kopf Beitrag nach dem Vorbild von Deutschland oder Norwegen erhöhen?

a.      Wenn ja, in welcher Höhe?

b.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Sollte es noch keine Entscheidung über den österreichischen Beitrag zur ersten Wiederauffüllung des GCF geben, bis wann und von wem wird dieser festgelegt?

7.      Sind die Beiträge für die erste Wiederauffüllung des Green Climate Fund von den im mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Kürzungen des Klima- und Umweltbudgets betroffen?

8.      Ist der österreichische Beitrag für die erste Wiederauffüllung des GCF bei der Erstellung des mehrjährigen Finanzrahmens von 2019 bis 2022 bereits berücksichtigt worden?

a.      Wenn ja, in welcher Untergliederung des Bundeshaushalts und in welcher Höhe?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.      Wenn nein, wird der österreichische Beitrag für den GCF im nächsten Finanzrahmen nachgebessert werden?

9.     Aus welcher Untergliederung des Bundeshaushalts soll der Beitrag für die erste Wiederauffüllung des GCF budgetär gedeckt werden?

10. Welche Bundesministerien sind in die Festlegung des österreichischen Beitrags involviert?

11. Welches Mitglied der Bundesregierung ist für die Koordinierung des österreichischen Beitrags zum GCF verantwortlich? Ist daran gedacht die Koordinierung dieses wichtigen Themas an der Regierungsspitze anzusiedeln?

12. Welche Beiträge der Bundesländer erwarten Sie für die künftige Dotierung des GCF?

13. Für welche Beiträge der Bundesländer für die künftige Dotierung des GCF haben Sie bereits verbindliche Zusagen?

14. Wo sind diese Zusagen festgehalten?

15. Peilt Österreich weiterhin die Mitgestaltung im Board des GCF und einen Sitz für dessen 4. Periode (2022-2024) an?

16. Welche Instrumente der internationalen Klimafinanzierung werden derzeit von der Republik Österreich unterstützt?

17. In welchen Untergliederungen des Bundeshaushalts sind die einzelnen Instrumente zur internationalen Klimafinanzierung im aktuellen Budget in welcher Höhe (in Mio. Euro) budgetär gedeckt?

18. Welche Beiträge für jedes einzelne dieser Instrumente wird Österreich in den nächsten zwei Jahren leisten?



[1]  https://www.greenclimate.fund/how-we-work/resource-mobilization/replenishment#the-process

[2]  https://www.bmnt.gv.at/dam/jcr:eb0ecc2a-e7b8-4a4c-9692- ffc6f32eb351/Revision%20der%20Klimafinanzierungsstrategie_2017.pdf

[3]  a.a.O. S. 19.

[4]   Die österreichische Klima- und Energiestrategie, S. 77.